14.11.2022 - 9 Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt die beigefügte Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS).

 

  1. Der Gebührentarif nach § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben für das Jahr 2023 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen im Jahr 2022 wird in der aus der Anlage 4 ersichtlichen aktualisierten Fassung zum 01.01.2023 beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

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Beratungsinhalt:

 

Herr Moßmann berichtet von den aktuellen Diskussionen, insbesondere bezogen auf die Laternenumzüge im Stadtgebiet.

Er führt an, dass die Verkehrsregelung bisher gesetzlich der Polizei vorbehalten war.

Nach Änderung des Brandschutzgesetzes bestehe nun die Möglichkeit, per Ratsbeschluss diese freiwillige Aufgabe für die Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen an die Feuerwehr zu übertragen, wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist und die Pflichtaufgaben der Feuerwehr nicht gefährdet seien.

Von dieser Regelung habe der Stadtrat in seiner letzten Sitzung Gebrauch gemacht, die nur auf die bisher bestehenden vier Laternenumzüge angewendet werden sollen.

 

Herr Moßmann fügt hinzu, dass diese freiwillige Aufgabe kostenpflichtig sei.

Auf Wunsch des Rates solle über die Änderung der Feuerwehrgebührensatzung eine Gebührenfreiheit eingeführt werden.

Trotz dessen sei diese Leistung für die Hansestadt Lüneburg umsatzsteuerpflichtig, sodass die Umsatzsteuer trotz fehlender Erträge aus dem allgemeinen Haushalt der Hansestadt bezahlt werden müsse.

 

Weiterhin soll in diesem Tagesordnungspunkt über die Anpassung des Gebührentarifs zur Feuerwehrgebührensatzung beschlossen werden, die alljährlich nach einer Kalkulation zu überprüfen sei.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=50846&selfaction=print