19.07.2021 - 10 Veränderungssperre Nr. 2 - 2021 für den Geltung...

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Veränderungssperre Nr. 02-2021 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

Der Tagesordnungspunkt 10 wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 9 beraten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=47058&selfaction=print