19.07.2021 - 7 80. Änderung des Flächennutzungsplanes für den ...

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen des Ratsherrn von Nordheim und Ratsherrn Fahrenwaldt folgenden Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung der 80. Flächennutzungsplan-Änderung für den Teilbereich „Papenburg/Landwehr“ mit geänderten Geltungsbereich eingeleitet. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Reduzieren

 

Beratungsinhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Klaus-Dieter Salewski, kündigt an, dass die Tagesordnungs-punkte 7 und 8 gemeinsam beraten und getrennt abgestimmt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation, dass sich der Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Papenburg/Landwehr“ geändert hat, sodass ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen ist. Außerdem sei eine Flächennutzungsplan-Änderung notwendig. Angesichts eines hohen Gewerbeflächenbedarfs in der Hansestadt neburg soll in der Flächennutzungsplan-Änderung der entsprechende Bereich als gewerbliche Fläche bestimmt werden. Dies wird durch ein aktuelles Schallgutachten unterlegt.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt auf Nachfrage, dass für kleine und mittlere Gewerbe derzeit kaum Möglichkeiten zur Ansiedlung in der Hansestadt Lüneburg bestehen würden. Um die Wirtschaftsansiedlung voran zu treiben, müssen Gewerbeflächen angeboten werden.

 

Herr Burgdorff äert Bedenken gegen eine zu dichte Bebauung an die als Bodendenkmal eingestufte Landwehr und plädiert für einen größeren Abstand. Oberbürgermeister Mädge versichert, dass mindestens 50 Meter Abstand zur Landwehr eingehalten werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass das vorhandene Gebäude Bestandsschutz

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen