23.03.2020 - 7 Bebauungsplan Nr. 181 "Kindertagesstätte Neu-Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen (Bürgermeister Löb, Beigeordneter Gaberle) folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Kindertagesstätte Neu-Hagen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für soziale Einrichtungen.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

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Beratungsinhalt:

 

Stadträtin Steinrücke erläutert anhand der beigefügten Präsentation den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen im Bereich Hagen/Kaltenmoor. Sie weist darauf hin, dass man im Hinblick auf die fußufige Erreichbarkeit nach einem Standort gesucht habe, an dem zeitnah eine Kindertagesstätte und Krippe errichtet werden könnte. Dabei habe man auch Erweiterungsmöglichkeitenr die vorhandenen Standorte in die Überlegungen einbezogen. Erweiterung seien nicht mehr möglich.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt die Ausführungen hinsichtlich der Wahl der Fläche und der Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen. Insbesondere sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Untersuchungen zum Stellplatzbedarf sowie zur Positionierung des Gebäudes erfolgen.

 

Der Ausschuss erörtert die Lage der Fläche und die Notwendigkeit eines Verkehrsgutachtens. Es wird herausgestellt, dass der vorgesehene Standort im Sommer vom Freibad als Parkplatz genutzt wird. Eine Verlagerung auf den unter TOP6 zuvor dargestellten Standort des Horts der Anne-Frank-Schule wird vorgeschlagen, was aufgrund fehlender Aenspielflächen nicht glich wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass im Rahmen der Bauleitplanung die Eignung des Standortes überprüft werde.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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