28.08.2018 - 6 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 28.08.2018
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Dennis Lauterschlag
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben - Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS - wird beschlossen.
- Dies beinhaltet den Grundsatzbeschluss, dass dabei ein Anteil des öffentlichen Interesses der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 60 % berücksichtigt wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig zu überprüfen, ob das öffentliche Interesse der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 60 % nach wie vor gerechtfertigt ist.
Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN führt zu der Vorlage aus und berichtet dem Ausschuss zum Vorgehen der Verwaltung. Insbesondere geht Herr MOßMANN auf den Vorschlag der Verwaltung ein, das öffentliche Interesse mit 60 % anzunehmen. Für Detailfragen zur Gebührenkalkulation stehe der anwesende Herr Sebastian PRIGGE, Mitarbeiter aus dem Bereich 22 – Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling, gegebenenfalls zur Verfügung.
Eine Diskussion entsteht über die Festsetzung des 60 %igen Eigenanteils der Stadt und die Verankerung in dem Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handele und die Möglichkeit einer Überprüfung nicht mehr gegeben sei.
Herr MOßMANN unterbreitet folgenden Vorschlag:
Die Verwaltung bekommt den Auftrag, regelmäßig zu überprüfen, ob der Eigenanteil des öffentlichen Interesses in Höhe von 60% der Hansestadt Lüneburg weiterhin gerechtfertigt ist.
Anlagen zur Vorlage
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