28.05.2018 - 7 B-Plan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.

 

  1. Die Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63  „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ wird gem. § 10 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:10

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Teilaufhebung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 63, mit der die Laubengrößen in Kleingärten geregelt werden. Sie präsentiert die geplante Neubebauung von zwei Grundstücken durch Baugruppen. Außerdem stellt sie klar, dass auch die weiteren Grundstücke für Baugruppen vorgesehen seien.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneter Schellmann, ob mit den noch auf dem Gelände wirtschaftenden Gartenfreunde Regelungen getroffen wurden, erläutert Stadtbaurätin Gundermann, dass diese bis zur Aufgabe ihrer Parzellen bleiben dürften. Der Kleingärtnerbezirksverband habe aber Interesse geäert, die Parzellen zu räumen und die Gartenfreunde in anderen Anlagen unterzubringen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist auf Nachfrage von rgermeister Löb darauf hin, dass die Entwässerung des Geländes überprüft worden sei. Das Wasser werde über Kanäle abgeleitet werden.

 

Es wird festgestellt, dass das von der Teilaufhebung betroffene Gebiet mindestens für vier Jahre ab 01.07.2018 r Baugruppen reserviert bleibt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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