07.03.2018 - 7 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erläutert kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gem. der aktuell gültigen Haushaltssatzung lediglich diejenigen Bereitstellung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 25.000 € liegen.

 

Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt, der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber einmal jährlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=36612&selfaction=print