19.02.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 173 "Kaltenmoor - Teil-/Proje...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 19.02.2018
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Kaltenmoor-Teil-/Projektplanungen“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche
Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf den Anlass der Planung, Verlegen und Erhalt der Arztpraxis sowie der Neubau und die Erweiterung der Awo-Kindertagesstätte an anderer Stelle. In einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren seien Stellungnahmen eingegangen. Danach soll im Sondergebiet für die Kindertagesstätte kein Wohnen zusätzlich möglich sein. Artenschutzbelange seien untersucht und berücksichtigt worden, der Baumbestand solle geschützt werden. Derzeit würden die Ausschreibungen für die Abbrucharbeiten der Parkpalette und für das Architektenbüro vorbereitet. Der Baubeginn sei für 2019 geplant. Die Beauftragung des Architekten erfolge erst nach europaweiter Ausschreibung. Für den Umbau der bisherigen Kindertagesstätte wolle man weitere Fördermittel beantragen und mit dem Fördermittelgeber notwendige Festsetzungen vorab besprechen.
Die Nachfrage von Bürgermeister Löb, was der Fördermittelgeber gegen Wohnbebauung im Bereich der Kindertagesstätte einzuwenden hätte, beantwortet Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, dahingehend, dass die jeweiligen Nutzungen streng voneinander abzugrenzen wären. Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass mit den notwendigen Außenanlagen auf dem Grundstück eine weitere Nutzung ohnehin schwierig würde.
Auf den Hinweis von Herrn Oldenburg, beratendes Mitglied der Bauhütte, auf die zulässige Anzahl von Betreuungsgruppen erwidert Oberbürgermeister Mädge, dass die Anzahl der Gruppen mit dem Landesjugendamt abgestimmt sei.
Anlagen zur Vorlage
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