19.02.2018 - 4 82. Änderung des Flächennutzungsplans für den T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.

 

  1. Der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist in der Fassung, die er durch die 82. Änderung erhält, neu bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den wirksamen Flächennutzungsplan einschließlich aller Änderungen gemäß § 6a BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:0

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Beratungsinhalt:

 

Herr Neumann, Bereich Stadtplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation die bisherigen und künftigen Darstellungen im Flächennutzungsplan vor. Die bisherigen Ausgleichsflächen würden nun zum Teil auf externen Flächen abgebildet. Im Plangebiet würde man Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche und öffentliche Grünfchen, z. B. für Spielplätze, darstellen. Die landwirtschaftlichen Flächen seien als Grünland bzw. Weideflächen und nicht als Ackerland vorgesehen. Die Stadt wäre an einem Erwerb interessiert, das Land werde aber erst nach Satzungsbeschluss ein Wertgutachten beauftragen. Im Bebauungsplangebiet habe man das für die Entwässerung der Bebauungsplangebiete Nr. 153 I III notwendige Regenrückhaltebecken festgesetzt, sowie den vorhandenen Waldbestand als Waldfläche. In Abstimmung mit der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr seien die Abstände zur künftigen A 39 berücksichtigt worden. Notwendige Leitungsrechte würden gesichert und Spielplatzflächen vorgesehen. Die externen Ausgleichsflächen seien mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und bereits in vorangegangenen Sitzungen vorgestellt worden.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneter Schellmann zur Überplanung des Stadtplatzes erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass dies auf die Erweiterung des Spielplatzes für drei- bis sechsjährige Kinder sowie das Entwässerungssystem zurückzuführen sei. Die Nachfrage zur Waldfläche beantwortet Herr Neumann dahingehend, dass hier künftig das Forstrecht gelte und damit keine Schlechterstellung des Eigentümers gegeben sei.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen