21.11.2017 - 5 Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2016 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 1.

 

b)

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.

 

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende Beigeordneter WEBERSINN bittet Herrn Uder vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt (RPA) ein paar einleitende Worte bezüglich der Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 zu sagen.

 

Herr Uder geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein und, dass überwiegend lediglich Prüfungshinweise gegeben wurden. Herausgestellt wird, dass wie in den Vorjahren die Prüfungsbescheinigung erteilt wird und die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK stellt den Jahresabschluss für das Jahr 2016 anhand der als „Anlage zu Top 5“ beigegten Präsentation vor.

 

Es werden keine Fragen gestellt oder Anmerkungen gemacht.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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