16.11.2017 - 6 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitio...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen wurde nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.

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Beratungsinhalt:

 

Erste Stadträtin Lukoschek erläutert im Wechsel mit Fachbereichsleiter ller (Fachbereich Finanzen) die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes 2018 der Hansestadt Lüneburg anhand einer Präsentation. Zusätzlich wird insbesondere auf die die Ortschaft Ochtmissen betreffenden Maßnahmen näher eingegangen. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 1).

 

Anschließend beantwortet Erste Stadträtin Lukoschek Fragen einzelner Ortsratsmitglieder.

 

Ortsbürgermeister Schultz erläutert die Aufteilung der Zuweisung in der Ortschaft Ochtmissen, wobei der größte Anteil an die Jugendfeuerwehr und an die Sportvereine geht. Er bedankt sich bei den Vortragenden für die Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2018 und unterbricht die Sitzung für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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