12.12.2011 - 4 Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana-Universität"; 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Schellmann).

 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend den in der Beschlussvorlage aufgeführten Sachverhalt und geht darauf ein, dass der B-Plan rechtskräftig sei. Sie weist darauf hin, dass seitens eines Nachbarn zwischenzeitlich ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angestrengt wurde. Gegenstand dieses Normenkontrollverfahrens ist eine Wegeparzelle, die der Zufahrt des zukünftigen Parkhauses zuzurechnen ist.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans in der Weise verändert wird, dass der Weg entlang des Grundstücks des Nachbarn angrenzend künftig entfallen kann. Für die Herausnahme dieser Fläche aus dem Geltungsbereich ist ein Änderungsverfahren zum B-Plan durchzuführen. Das Verfahren soll durch den heute zu beschließenden Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand des der Beschlussvorlage beigefügten Lageplans den Teilbereich auf, der ersatzlos gestrichen werden kann. Dieser Weg war nur uni-internen Nutzungen vorgesehen. In Abstimmungsgesprächen hat es sich gezeigt, dass dieser Weg zukünftig entbehrlich ist, da eine Zuwegung zum Parkhaus auch über den zukünftige Zugang zum Audimax-Gebäude genommen werden kann.

Das Verfahren wird in zwei Stufen durchgeführt, die näher erläutert werden. Die Vorgehensweise richtet sich nach den Regelungen des Baugesetzbuches.

 

Ratsfrau Schellmann fragt sich, warum es zu diesem Verfahren kommen musste. Sie geht davon aus, dass man das auch vorher mit den Betroffenen hätte abklären können.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass mit Vertretern der Landeskrankenhilfe, dem die angrenzende Fläche gehört, mehrfach gesprochen wurde. Insbesondere ging es jedoch dabei vorrangig um die unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten des Grundstückes der Landeskrankenhilfe. Das von der Landeskrankenhilfe im Zusammenhang mit dem Weg an den Tag gelegte Verhalten war in der Tat nicht vorhersehbar. Klargestellt werden soll in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Ausgestaltung dieser Wegeverbindung ohne vorherigen Grundstückskauf ohnehin nicht erfolgt wäre.

 

Beigeordneter Pauly merkt unter Hinweis auf die im Rat geführte Diskussion zur Frommestraße an, dass es eben doch in dem einen oder anderen Fall angezeigt erscheint, eine Enteignung als probates Mittel für die Durchsetzung planerischer Belange in die Überlegung einzubeziehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht noch einmal deutlich, dass für die Herstellung der eigentlichen Zufahrt zum Parkhaus kein Flächenerwerb erforderlich sei. Die hier in Rede stehende Fläche bezieht sich ausschließlich auf die fußläufige Verbindung.

 

Bürgermeister Meihsies weist darauf hin, dass es durch das Normenkontrollverfahren nicht zu einer Gesamtblockade bezüglich der Umsetzung der Inhalte des B-Plans kommen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass seitens der Landeskrankenhilfe konkret sogar 2 Verfahren angestrengt wurden, die in der Konsequenz aber nicht zu einer Blockade bezüglich der Umsetzung führen werden.

 

Ratsherr Manzke möchte bezüglich der Anbindung an die Uelzener Straße wissen, wie diese Anbindung ausgestaltet werden wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass bezüglich der Frage der Ausgestaltung noch keine abschließende Meinungsbildung getroffen wurde. Vielmehr wurde nur die für alle Anbindungsvarianten ausreichende Verkehrsfläche festgeschrieben. Hinsichtlich der Frage der Ausführung sind viele Varianten denkbar. Die Option wird für mehrere Ausführungsplanungen, die alle mit Kosten hinterlegt sind, vorgehalten. Die Ausgestaltung der Anbindung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen