12.12.2011 - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 "Ehemal...

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Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung verständigen sich einvernehmlich darüber, dass die Beschlussfassung zurückgestellt wird.

In der kommenden ABS-Sitzung am 18.01.2012 soll zunächst ergänzend durch das Verkehrsgutachterbüro Dr. Schubert, Hannover, ergänzend zur verkehrlichen Entwicklung im Zusammenhang mit dem B-Plan vorgetragen werden.

 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes in die Thematik ein. Sie geht hierbei auf den bisherigen Verfahrensablauf ein und erläutert im Zusammenhang mit dem heute zu beschließenden Auslegungsbeschluss die Gründe und die weitere Vorgehensweise im weiteren Fortgang des Verfahrens.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage I in Allris) an einem Luftbild den Geltungsbereich sowie die auf den angrenzenden Grundstücken derzeitigen Nutzungen auf. In Abgrenzung zu der bereits realisierten Bebauung des Teilbereiches I wird der Geltungsbereich der dem jetzigen weiteren Verfahren zugrunde gelegte Teilbereich II aufgezeigt.

Bezogen auf die geplante Bebauung ist von erheblich mehr Fahrzeugbewegungen im angrenzenden Kreuzungsbereich auszugehen. Es ist deshalb vorgesehen, von Gelände des Baumarktes kommend Richtung Innenstadt zwei Linksabbiegespuren Richtung Bockelmannstraße zu führen.

 

Ratsherr Bruns interessiert in diesem Zusammenhang, ob für die Straßenaufweitung Grunderwerb zu tätigen sei.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob im weiteren Straßenverlauf Richtung Bockelmannstraße an eine Brückenaufweitung gedacht sei.

 

Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, dass der für die Straßenaufweitung zur Anlegung einer zweiten Abbiegespur erforderliche Grunderwerb bereits getätigt und dass eine Brückenaufweitung über die Ilmenau nicht vorgesehen sei.

Eingehend auf die wesentlichen Planinhalte wird ausgeführt, dass im jetzt als Sondergebiet, vormals als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich die ursprünglich verlaufende Straße zum Straßenzug Arenskuhle so gelegt sei, dass für diese durch beide Sondergebiete führend eine Anbindung an die Arenskuhle vorgesehen ist.

In diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die als Sondergebiet ausgewiesenen Flächen explizit mit den vorgesehenen Nutzungen und Sortimenten ausgewiesen. Dieser Vorhabenplan wird mit all seinen festgelegten Nutzungen Bestandteil des B-Plans.

Gegenüber dem Plan, der Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war, wurden Flächen etwas zurückgenommen auf die Bereiche, die tatsächlich benötigt werden. Dass an der Arenskuhle gelegene Postgelände wird hierbei vollständig ausgenommen, damit man nicht auf Flächen, die im fremden Eigentum stehen, zurückgreifen muss.

Eingegangen wird auf die Inhalte des Vorhabenplans. Der Plan schreibt die Größe und die Lage der Gebäude fest. Auf die näheren Festlegungen, soweit sie den Außenbereich betreffen, wird hierbei detailliert eingegangen. Hinsichtlich der Gebäudenutzungen ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes mit entsprechenden Lagerflächen vorgesehen. Der größte Teil der Baulichkeiten wird eingeschossig ausgelegt sein. Als Nutzung ist hierbei an Fachmärkte gedacht. 1.800 qm Verkaufsfläche (VK) sind hierbei für einen Elektromarkt bereits gesetzt. Die Größe eines solchen Elektromarktes deckt sich mit den Aussagen des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes. Die im Einzelhandelskonzept benannten Kriterien werden an diesem Standort für die Ansiedlung eines Elektromarktes erfüllt. 2.000 qm VK können als weitere Fachmärkte mit unterschiedlichen Sortimenten dort angesiedelt werden, soweit diese Sortimente nicht innenstadtrelevant sind. Nicht abschließend aufgelistet werden hierzu einige Sortimentsbereiche benannt, die in Frage kommen könnten.

Vorgesehen ist die Anlegung von 350 zusätzlichen Stellplätzen. Hinsichtlich der zusätzlich zu erwartenden Verkehre wird von einem Fahrzeugaufkommen in den Bewegungen von täglich bis zu 800 ausgegangen. 800 Fahrzeugbewegungen/tgl. werden  lt. den Aussagen des erstellten Verkehrsgutachtens als gerade noch verträglich angesehen.

 

Ratsherr Kuhn bringt in Erinnerung, dass eine ursprüngliche Planung von einem Elektromarkt mit 2.500 qm VK und sonstigen Fachmärkten von ebenfalls zusammen 2.500 qm VK ausging. Den heutigen Ausführungen entnimmt er, dass statt der ursprünglich angedachten 5.000 qm VK nur noch 3.000 qm VK vorgesehen seien. Er möchte wissen, ob hierfür Gründe benannt werden können.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass das zwischenzeitlich erstellte Einzelhandelskonzept hier insofern greift, als dass die zulässigen Verkaufsflächen mit den daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf das verkehrlich verträgliche Maß beschränkt wurde.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass das angesprochene verträgliche Maß aus dem Einzelhandelskonzept resultiert und dass letztendlich sich auf die Entwicklungsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet bezieht.

 

Ratsherr Kuhn interessiert ergänzend, ob davon auszugehen sein wird, dass die vorgesehenen Maßnahmen verkehrlicher Art ausreichend sein werden, um ein täglich zunehmendes Fahrzeugaufkommen von 800 Fahrzeugen im angrenzenden Kreuzungsbereich aufnehmen zu können.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass nach dem vorliegenden Verkehrsgutachten nicht zu allen Spitzenzeiten eine Gewährleistung dafür besteht, dass der Verkehr ohne Verzögerungen abgewickelt werden kann. Die Leistungsfähigkeit des Knotens wird jedoch weiterhin ausreichend sein.

 

Bürgermeister Meihsies hält es für wünschenswert, dass noch einmal detailliert  auf die Gesamtverkehrsbelastung des angrenzenden Verkehrsknotenpunktes eingegangen wird. Insbesondere interessieren ihn dabei die vom Verkehrsgutachter ab Frühjahr 2011 bis September 2011 prognostizierten zusätzlichen Verkehre.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein merkt hierzu an, das konkrete Aussagen für die heutige Sitzung zwar nicht vorliegen aber die generelle Aussage, dass der Knoten verkehrlich stark belastet sei, weiterhin zutreffend sei. In der Erkenntnis wird die Leistungsfähigkeit des Knotens als Ergebnis der Untersuchung sich nach Ausbau in der Aufnahmefähigkeit nicht verschlechtern.

 

Beigeordneter Dörbaum würde es für hilfreich halten, wenn die bereits in der Vorlage dargelegten Fahrzeugbewegungen/tgl. einmal dargelegt werden, woraus diese resultieren.

 

Bereichsleiter Eberhard führt ergänzend aus, dass rechnerisch davon ausgegangen wird, dass sich die anfallenden Verkehre wie folgt darstellen werden: 186 Fahrzeugbewegungen/ Möbelmarkt, 305 Fahrzeugbewegungen Elektromarkt sowie 309 Fahrzeugbewegungen auf sonstige Fachmärkte. Dies ergibt in der Summe in zusätzliches Fahrzeugaufkommen von 800 Fahrzeugbewegungen/tgl..

 

Beigeordneter Dörbaum verweist in diesem Zusammenhang ergänzend auch auf die Ausführungen der textlichen Festsetzungen zum B-Plan. Hierin ist dezidiert aufgelistet, wie sich das Verkehrsaufkommen in Abhängigkeit zu der Verkaufsfläche entwickeln wird.

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, dass ihm die Splittung der den einzelnen Fachmärkten zugeordneten Fahrzeugbewegungen nicht ausreichen. Ihn interessiert vielmehr die sich aus der Bebauung des Teilbereiches II des B-Planbereiches zusätzlich ergebene Gesamtbelastung des angrenzenden Verkehrsknotens.

Auch ist für ihn von Interesse, was dieser Verkehrsknoten in der Abfolge der weiteren Verkehrsführung Richtung Bockelmannstraße überhaupt noch an Verkehr aufnehmen und abwickeln kann. Auch die bereits von Ratsherrn Kuhn aufgeworfene Frage bezüglich einer Brückenaufweitung hält er zumindest für prüfungswürdig. Insofern ist eine detaillierte Darstellung der Verkehrsabwicklungen mit den erforderlichen baulichen Maßnahmen in der Darstellung erforderlich. Für ihn entscheidend ist, wie der aus Adendorf in die Stadt hineinfließende Verkehr sowie der über diese Spange abfließende Verkehr überhaupt noch leistungsfähig im Knotenbereich sein wird, wenn die zusätzlichen Fahrzeugverkehre aus dem B-Plangebiet (Teilbereich II) hinzugerechnet werden müssen.

 

Ratsherr Bruns interessiert, inwieweit durch die Bebauung im Bereich der Keulahütte sich Veränderungen bezüglich der über dem Bardowicker Wasserweg von und nach der Arenskuhle sich abwickeln werden. Für begrüßenswert würde er es halten, wenn die Richtung Arenskuhle fahrenden Verkehre vom Straßenzug Bardowicker Wasserweg heruntergenommen werden könnten.

Aufgezeigt haben möchte er, in welchen Bereichen die nördlich und südlich im Geltungsbereich vorgesehenen Lkw-Stellplätze angelegt werden sollen.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass die verkehrliche Belastung auf dem Bardowicker Wasserweg Richtung Arenskuhle insofern nicht zunehmen wird, weil der Durchlass in das B-Plangebiet hinein weiterhin eingeschränkt bleibt und die Durchfahrt nicht für Lkw-Verkehr befahrbar sei. Die Wartebereiche für Lkw im nördlichen Bereich des B-Plangebietes werden anhand eines Planes aufgezeigt. Die im südlichen Bereich geplanten Lkw-Stellplätze bleiben hinsichtlich des Standortes unverändert.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass er aus eigener Erkenntnis zu dem Ergebnis gelangt sei, dass zu gewissen Zeiten der Rückstau des vom Straßenzug Auf der Hude in den Kreuzungsbereich Am Alten Eisenwerk einfließenden Verkehrs von der Lichtsignalanlage nicht mehr verkehrsgerecht abzuwickeln sei. Insbesondere der linksabbiegende Verkehr Richtung Bockelmannstraße benötigt mehrere Grünphasen, um über diesen Knotenpunkt abfließen zu können.

Bezüglich der Festlegungen im Einzelhandelskonzept, welche Warensortimente als innenstadtrelevant zu betrachten sind, hegt er Zweifel bezüglich der Abgrenzung, insbesondere was die Warengruppen Heimtextilien und Elektro betrifft. Für ihn erschließt es sich nicht, inwieweit hier eine solche Abgrenzung wie vorgestellt vorgenommen werden soll. Er geht davon aus, dass, wenn man Heimtextilien und Elektro als nicht innenstadtrelevant ansieht, es zu gewissen Austrocknungseffekten hinsichtlich der Warenangebote in der Innenstadt kommen könnte. Nach seiner Ansicht sollte man Überlegungen dahingehend anstellen, ob man nicht doch eine Innenstadtrelevanz bestimmten Warengruppen zuordnen sollte. Auch im Innenstadtbereich gibt es immer mal wieder Mieterwechsel, die auch die Ansiedelung von Elektromärkten ermöglichen würden.

 

Bereichsleiter Eberhard geht ein auf die Anmerkung bezüglich der Innenstadtrelevanz von bestimmten Warengruppen. Nach den Aussagen des Gutachters im Einzelhandelskonzept ist ein Elektromarkt in der Größenordnung von 1.800 qm im näheren Innenstadtbereich flächenmäßig nicht darstellbar.

 

Beigeordneter Pauly bringt in diesem Zusammenhang die freiwerdenden Ladenflächen von P & C in der Grapengießerstraße ins Gespräch.

 

Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass es den Ladenflächen nicht nur an der notwendigen Eingeschossigkeit, sondern auch an Parkplätzen an diesem Standort mangeln würde.

Ergänzend wird abgrenzend auf innenstadtrelevante Waren detailliert auf die bestehende Lüneburger Liste eingegangen (s. Anlage II in Allris).

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass man sich der verkehrlichen Problematik des bereits jetzt schon stark belasteten Verkehsknotens durchaus bewusst sei. Durch Verprobung einer geänderten LSA-Steuerung und einer optimierten Vernetzung mit den folgenden Knotenpunkten konnte eine Verbesserung der Verkehrsabläufe am Knotenpunkt erreicht werden.

Hingewiesen wird darauf, dass das damalige prognostizierte Verkehrsaufkommen zwischenzeitlich verifiziert und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst wurde. Wie bereits ausgeführt, werden nochmals die vorgesehenen baulichen Maßnahmen dargestellt. Die Frage, inwieweit der Straßenzug Auf der Hude vom Verkehr abgehängt werden kann,  gestaltet sich schwierig, ist aber noch nicht abschließend geprüft. Zu berücksichtigen wäre in diesem Zusammenhang sowohl der ÖPNV als auch die Gefahr von Falschfahrern.

 

Ratsherr Löb hat den Eindruck, dass die Verkehrszahlen von der Verwaltung dem Investor zurechtgerechnet wurden. Die aufgelisteten Zählzeiträume hält er für wenig aussagekräftig. Den Aussagen entnimmt er, dass eine Kreisellösung für diesen Knotenpunkt scheinbar weiterhin nicht gewollt sei. Er geht nach wie vor davon aus, dass man, wenn man den Investor ins Boot holt, eine Kreisellösung für diesen Knotenpunkt leistungsfähiger sein würde. Die derzeitige verkehrliche Situation stellt sich für ihn so desolat dar, dass er sich dafür ausspricht, dass man sich  in der heutigen Beratung auf die baulichen Belange im Verfahren zunächst beschränken sollte.

 

Ratsherr Schuler merkt an, dass bei der zu schaffenden Anzahl von zusätzlichen Stellplätzen nach seiner Ansicht die Relation nicht ganz stimmig sei. Bei 350 Stellplätzen und angenommenen Fahrzeugbewegungen von 2/tgl. würde man auf die prognostizierten 800 Fahrzeugbewegungen/tgl. kommen. Eine solche Berechnung erscheint ihm nicht realistisch. Für ihn sind es entweder zu viele Parkplätze oder zu wenig Bewegungen, die dort gerechnet werden.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert, dass die Anzahl der errechneten Bewegungen sich aus den  vorgesehenen zulässigen Nutzungen ergebe. Die hier angeführte Anzahl der Parkplätze ist größer als die tatsächlich erforderlich nachzuweisenden.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob es einen Plan B geben würde für den Fall, dass die tatsächliche Anzahl der Fahrzeugbewegungen doch höher als prognostiziert ausfallen würde. Auch möchte sie ergänzend noch einmal das Maß der baulichen Nutzung erläutert bekommen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt zu den durchgeführten Verkehrszählungen aus, dass alle Wochentage bei den durchgeführten Zählungen berücksichtigt wurden. Hierzu gehören auch Zeiträume, in denen es zu verkehrlichen Spitzenbelastungen kommt. Die Belastungen sind aber nicht ausschließlich auf absolute Spitzenbelastungszeiträume gerechnet. Bewusst muss man sich darüber sein, dass es an bestimmten Tagen und Zeiten zu unverträglichen Verkehrsspitzen kommen kann, die aber auch teilweise durch Rabatt-Aktionen o. ä. von den Fachmarktbetreibern selbst beeinflusst und ausgelöst werden. Die im Jahr 2009 erfassten Daten wurden hochgerechnet.

Wie bereits ausgeführt, ist der Verkehrsknotenpunkt hoch belastet. Die verkehrliche Situation wurde auch im Zusammenhang mit den angrenzenden Knotenpunkten betrachtet. Die Verkehrsbelastung des Knotenpunktes wurde nicht, wie hier vermutend geäußert, für einen Investor zurechtgerechnet.

Die Ausbildung des Knotenpunktes als Kreisverkehr ist nicht möglich, da hierfür nicht genügend Freifläche zur Verfügung steht. Nicht unerwähnt muss in diesem Zusammenhang bleiben, dass auch ein Kreisel hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungsmöglichkeiten Kapazitätsgrenzen habe.

 

Ratsherr Kuhn empfindet es als vorteilhaft, dass hier eine städtebaulich vertretbare Nachnutzung einer Industriebrache vorgesehen sei. Er spricht sich dafür aus, dass man den verkehrlichen Teil so abarbeitet, dass das ermöglicht wird, was verkehrlich verträglich möglich ist. Er macht deutlich, dass er sich gegen neuerliche Bürger- bzw. Anliegerversammlungen, die im Teilbereich I des B-Planverfahrens durchgeführt wurden, ausspricht. Er macht deutlich, dass das Vorhaben seine volle Unterstützung habe und er davon ausgeht, dass die verkehrlichen Belange regelbar sein sollten.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt nochmals die Grenzen der zulässigen Bebauung sowie die Anordnung der Stellplatzflächen anhand eines Planes auf.

 

Ratsfrau Schellmann weist auf das allen Ausschussmitgliedern zugegangene Schreiben hin, in dem sie nach ihrer Meinung gefragt wurden, bezüglich eines an dieser Stelle vorgesehenen 2.400 qm VK Elektrofachmarktes. Wie bereits auch in der heutigen Sitzung seitens der Verwaltung dargelegt, ist die tatsächliche Begrenzung eines Elektrofachmarktes jedoch auf 1.800 qm VK ausgelegt. Dies wurde auch bei der Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes hinreichend dargelegt und von den Anwesenden für sinnvoll erachtet. Sollte bei tatsächlichem Bedarf die Möglichkeit eines solchen Marktes nicht eingeräumt werden, würde aus ihrer Sicht die Gefahr einer Abwanderung eines solchen Fachmarktes ins Umland zu befürchten sein. Dies kann von der Stadt nicht gewollt sein.

Zu verkehrlichen Belangen merkt sie an, dass es sich nicht nur bei einer LSA, sondern auch bei einem Kreisverkehr zu bestimmten Uhrzeiten nicht zu verhindern sein wird, dass es zu Problemen kommt. Darauf sollten sich auch Autofahrer einstellen können. Aufgrund der räumlichen Situation kann zwar konstatiert werden, dass die gefundene Lösung nicht ideal sei, ein nachträglicher Umbau als Kreisel sich jedoch schwierig gestalten würde. Die Verkehrsströme über eine LSA zu lenken sei zwar kompliziert aber darstellbar.

 

Bereichsleiter Eberhard bestätigt die Aussage von Ratsfrau Schellmann, dass die zulässige Größenordnung von einem Elektrofachmarkt sich auf 1.800 qm VK beläuft.

 

Ratsherr Manzke möchte wissen, in welchem Verfahrensstand man sich in der Bauleitplanung mit diesem B-Plan sich derzeit befindet.

 

Beigeordneter Dörbaum erläutert den derzeitigen Verfahrensstand und die anstehenden weiteren Verfahrensschritte.

 

Ratsherr Manzke weist darauf hin, dass für die verkehrlichen Belange ein Gutachten vorliege, welches ausweist, dass hinsichtlich der Verkehrsbelastungen mit den prognostizierten Zugängen zwar die Grenzen erreicht, jedoch nicht überschritten werden. Alle zu erwartenden Prämissen wurden nach seinem Dafürhalten im Gutachten berücksichtigt. Er sieht daher keinen Spielraum für einen Ansatz, an der fachlichen Qualität des Verkehrsgutachtens zu zweifeln.

 

Beigeordneter Dörbaum regt an, dass man erforderlichenfalls das Ing.-Büro Schubert hinsichtlich des Verkehrsgutachtens noch einmal in Gänze vortragen lässt, um die noch offenen Fragen und Bedenken ausräumen zu können.

 

Beigeordneter Pauly weist darauf hin, dass er anderer Ansicht sei als Ratsherr Kuhn, der sich dafür ausspricht, nicht neuerliche Bürgerversammlungen im Bereich Bardowicker Wasserweg abzuhalten. Er empfindet es für legitim, wenn Bürger sich einbringen, da letztlich auch der Bürger zu entscheiden habe.

Nochmals eingehend auf innenstadt- bzw. zentrumsrelevante Warengruppen macht er noch einmal deutlich, dass er die Abgrenzung außerordentlich kritisch sehe und hinsichtlich der Einteilung bestimmter Warengruppen diese als nicht richtig empfindet.

Alle Fragen des Verkehrs sollten nach seiner Ansicht im Verkehrsausschuss zur Beratung gestellt werden.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass die Federführung im Bauleitplanverfahren und die zu treffende sorgfältige Abwägung im Bauausschuss zu erfolgen habe und insofern Teilbereiche nicht an andere Ausschüsse abgegeben werden können und auch nicht sollten. Sinnvoll kann es im Einzelfall durchaus sein, den Verkehrsausschuss über die Belange zu informieren, jedoch eine Beratung über die verkehrlichen Belange in einem Bauleitplanverfahren sollte auch weiterhin dem Bauausschuss federführend obliegen.

 

Ratsherr Löb merkt zu den Äußerungen von Ratsherrn Manzke an, dass er dessen Ansichten aus dem Betrachtungswinkel eines Investors zwar nachvollziehen kann, er jedoch hier als Politiker gefragt sei und insofern zu den verkehrlichen Belangen eindeutig nein sagen müsste. Für ihn stellt sich die Frage, ob bezüglich der Abwicklung der Verkehre an dem angrenzenden Verkehrsknotenpunkt nicht eine andere Lösung die bessere wäre. Hierbei ist nicht zwingend, dass ein anderer Gutachter zu beauftragen ist. Hier geht es nur um die Frage, inwieweit der Investor in eine andere Lösung des Knotenpunktes finanziell mit eingebracht werden sollte.

 

Ratsherr Manzke weist die Aussagen von Ratsherrn Löb zurück und verbittet es sich, als Investor im Zusammenhang mit der heutigen Beratung benannt zu werden.

 

Ratsherr Löb hat den Festsetzungen entnommen, dass in dem neuen Bereich 24 Bäume zu pflanzen sind. Dies ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber nach seiner Ansicht nicht ausreichend. Er würde die doppelte Anzahl von Bäumen für wünschenswert halten.

 

Bereichsleiter Eberhard merkt hierzu an, dass hier bei der Festlegung der Anzahl der zu pflanzenden Bäume Empfehlungen gefolgt wird, weil auch auf den Lebensraum der Haubenlerche Rücksicht genommen werden soll. Er bringt in Erinnerung, dass ein Haubenlerchenbestand sich nur dort entwickeln kann, wo keine Bäume stehen.

 

Ratsherr Kuhn möchte bezüglich des im Teilbereich II zulässigen Sortimentes und der vorgegebenen Größe des Elektromarktes von 1.800 qm wissen, ob der vorhandene Bestand an Geschäften im Innenstadtbereich bei der Festlegung Berücksichtigung gefunden habe.

 

Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass im Teilbereich I die Warengruppe Elektro zulässig war aber nicht ausgeschöpft wurde.

Beim Teilbereich II ist es nunmehr Wunsch des Investors, zusätzliche Flächen für die Warengruppe Elektro zu ermöglichen. Um das Risiko, dass die Flächenausweitung im Zusammenhang mit Teilbereich II die 1.800 qm VK entsprechend der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes nicht überschreitet, auszuschließen, wurde zusätzlich zu dem heute in Rede stehenden Verfahren zum Teilbereich II für den Teilbereich I ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet und zusätzlich vertraglich mit dem Investor abgesichert, dass in Teilbereich I kein Elektrofachmarkt mehr angesiedelt werden darf. Der vorhandene Elektromarktbestand im Innenstadtbereich ist hierbei dezidiert nicht berücksichtigt, da man hier auf die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes zurückgreifen konnte. Darauf hingewiesen wird, dass Lüneburg über eine solche Zentralität verfügt, dass nicht Belange und Schicksale Einzelner bei einer Planung konkret zu berücksichtigen seien, sondern vielmehr man auch darauf vertrauen muss, dass die Gesetze des Marktes greifen. Anhand eines Rechenbeispiels wird verdeutlicht, wie sich Potentiale für einzelne Warengruppen errechnen. Auf die Warengruppe Elektro bezogen wurde diese im Bestand der Innenstadt nur in einer Summe berücksichtigt.

Durch das parallel laufende Änderungsverfahren zum Teilabschnitt I ist sehr viel Zeit durch die einzuarbeitenden Änderungen bis zur Erlangung der Rechtssicherheit für die Teilbereiche I und II aufzuwenden.

 

Ratsherr Bruns verlässt sich grundsätzlich auf die im Verkehrsgutachten benannten Verkehrsentwicklungszahlen, merkt aber ergänzend auch an, dass man sich diese zur Ausräumen von Bedenken im Ausschuss noch einmal durch den Verkehrsgutachter vorstellen und erläutern lassen könnte. Erkennbar ist, dass im Gutachten bereits ein hoher Verkehrsdurchsatz bei den Berechnungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens eingerechnet und berücksichtigt wurde.

Er merkt an, dass die Konzentration von Fachmärkten wie an dieser Stelle vorgesehen, auch zur Verkehrsvermeidung beizutragen vermag.

 

Beigeordneter Pauly möchte nochmals wissen, inwieweit die Herausnahme der Warengruppe Elektro im Teilbereich I für den Investor rechtsverbindlichen Charakter haben werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt nochmals aus, dass die Rechtsverbindlichkeit nicht nur durch einen zwischen der Stadt und dem Investor abgeschlossenen Vertrag, sondern auch über das laufende Änderungsverfahren bezogen auf den Teilbereich I sichergestellt werde. Insofern vertraut man in den Aussagen auch seitens der Stadt nicht allein auf den derzeitigen Vermietungsstand.

Bezüglich der Aussagen zur verkehrlichen Abwicklung durch Ratsherrn Löb merkt sie an, dass man nicht generell den Anspruch erheben kann, dass Verkehre immer fließen können müssen. Sie bringt in Erinnerung, dass eine mögliche Kreisellösung im Verfahren zum Teilbereich I verworfen werden musste, weil eine solche Lösung nicht nur am erforderlichen Flächenerwerb, sondern auch an dem in diesem Bereich bestehenden Höhenunterschied scheitern würde. Ein Kreisel hätte nur mit einer gewissen Schräglage realisiert werden können. Auch wäre es erforderlich gewesen, die zum Praktiker-Markt vorhandene Stützwand neu zu gründen, was zu erheblichen zusätzlichen Kosten geführt hätte. Sie verdeutlicht, dass die Maßnahme mit GVFG-Mitteln seinerzeit gefördert wurde und dass im Gegensatz zu einer erforderlichen Vollsperrung bei einer Umgestaltung zu einem Kreisel hier die dargestellten baulichen Maßnahmen nur jeweilige Teilsperrungen erforderlich machen würde.

 

Ratsherr Löb sieht zwar auch, dass die Konzentration von Fachmärkten an einem Standort dazu beitragen kann, Verkehre zu reduzieren, sieht dies an diesem Standort jedoch nicht so, da verabsäumt wurde, einen großflächigen Lebensmittelmarkt für eine Ansiedelung mit vorzusehen. Hier sieht er einen Mangel in der Bauleitplanung.

 

Beigeordneter Dörbaum weist diesen Vorwurf zurück. Er erinnert daran, dass man sich hinsichtlich der Umsetzung und der zulässigen Warensortimente einig war. Er bittet nochmals darum, dass Einzelhandelskonzept einzusehen und dieses auch zur Kenntnis zu nehmen.

Er bringt in Erinnerung, dass eine städtebauliche Entwicklung dieser ehemaligen Industriebrache wichtig für die Stadt sei und dass hinlänglich darüber beraten wurde, dass eine Wohnbebauung an dieser Stelle nicht umsetzbar ist.

Bewusst ist man sich darüber, dass sich die Verkehre über die angrenzenden Verkehrsknotenpunkte nicht einfach abwickeln lassen werden. Insofern bietet er, soweit Beratungsbedarf bezüglich der verkehrlichen Belange auch weiterhin bei den Ausschussmitgliedern gesehen wird, an, dass die Inhalte des Verkehrsgutachten durch das beauftrage Ing.-Büro in der nächsten ABS-Sitzung noch einmal erläuternd dargelegt werden.

Insofern könnte eine Beschlussfassung auf die nächste ABS-Sitzung verschoben werden.

 

Bürgermeister Meihsies sieht hierfür einen Bedarf und vertritt die Ansicht, dass in der nächsten ABS-Sitzung seitens des Ing.-Büros Schubert entsprechend vorgetragen werden sollte.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die heutige Beschlussfassung zurückgestellt werde und in der nächsten anstehenden ABS-Sitzung  durch das beauftrage Ing.-Büro Schubert zu den verkehrlichen Belangen erläuternd vorgetragen werden soll.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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