04.10.2011 - 4 Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd";Beschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).

 

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Ortsvorsteherin Rettmer, Ratsfrau Hillmer.

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass die Inhalte des B-Plans kürzlich auch im OT Häcklingen anlässlich einer Bürgerversammlung noch einmal vorgestellt wurden. Lange in Diskussion stand die zulässige Firsthöhe in den Baufeldern entlang südlich des Straßenzuges Pilgerpfad. Aufgrund vorgetragener Anregungen wurde entschieden, dass die Firsthöhe von 11,5 m auf 10 m zurückgenommen wird. Des Weiteren waren weitere 3 Themen in der Diskussion.

 

Riegelbebauung

Eine Befürchtung richtete sich dagegen, dass in bestimmten Baufelder eine offene Bauweise möglich sei und damit die Möglichkeit geschaffen wäre, dass ein Investor einen ca. 50 m langen durchgehenden Riegel von Bebauung dort hinstellen könnte. Ausgeführt wird hierzu, dass nicht davon auszugehen sein wird, dass dort ein solcher Baukörper ohne jegliche Unterbrechung oder Auflockerung entstehen wird, weil eine solche Bauweise für eine Vermarktung nicht attraktiv wäre. Dass eine solche Riegelbildung nicht entsteht, wird in der Weise aufgrund der vorgetragenen Anregungen geregelt, dass in dem städtebaulichen Vertrag der mit dem Investor noch abzuschließen sein wird, eine entsprechende Regelung, die eine solche Bauweise verhindern wird, aufgenommen wird.

 

Erhalt Baumreihe

Des Weiteren wurde eine Diskussion darüber geführt, ob die auf dem Plan aufgezeigte Pappelreihe nicht doch erhalten werden kann. Angemerkt wird hierzu, dass eine Entfernung aufgrund der Erschließungsvorgabe nicht zu verhindern sei. Die dort stehenden Pappeln haben die entsprechende Größe und das Alter erreicht, so dass davon auszugehen sein wird, dass sie ohnehin in absehbarer Zeit ihr Lebensalter erreicht haben werden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass für die Beseitigung der Pappelreihe entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen sein werden.

 

Öko-Pool, Sportplatz

Eine weitere Diskussion wurde um die Ausweisung um die Fläche, die neben dem Öko-Pool auch die Ausweisung eines Sportplatzes vorsieht, geführt. Verdeutlicht wird, dass die Frage, ob an dieser Stelle ein Sportplatz angelegt werden soll oder nicht, auch eine Frage sein wird, was die Bürger des OT wollen. Ein schulischer Bedarf für Schulsportzwecke zeichnet sich jedoch ab. Insofern ist das Bedürfnis, an dieser Stelle einen Sportplatz anzulegen, gegeben. Für den Ökoflächenbereich wäre für die Umsetzung jedoch Grunderwerb zu tätigen. Entsprechende Verhandlungen haben bisher zu keinem abschließenden Ergebnis geführt. Klargestellt wird noch einmal, dass Absicht des Rates sei, eine Bebauung nicht bis an die Bahnlinie heranzuführen, um zu verhindern, dass die einzelnen OT optisch zusammenwachsen. Auch dies ist Wunsch der OT selbst.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer merkt ergänzend an, dass bezüglich der Ausweisung der Flächen des Öko-Pools, vereinzelt noch Diskussionsbedarf gesehen wird.

Sie geht jedoch davon aus, dass sich mit zunehmender Bebauung sich die Situation möglicherweise anders in der Weise darstellen wird, so dass sich die von manchen Bürgern geäußerten Bedenken relativieren werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass der Rat von seiner Planungshoheit im Zusammenwirken mit den Vertretern der Ortsteile eine Entscheidung darüber getroffen habe, dass die optische Trennung der OT zu erhalten ist, dass die Möglichkeit des Baus eines Sportplatzes gegeben sein soll und dass die Restflächen, die keiner Bebauung zugeführt werden sollen, ökologisch aufgewertet werden sollen. Zielsetzung muss hierbei sein, dass der erforderliche Ausgleich möglichst ortsnah durchgeführt werden kann. Die Entwicklung der Fläche wird auch weiterhin in der Diskussion bleiben. Hier ist im Zusammenwirken mit den Ortsvorstehern die Bürgerschaft der OT gefordert, darüber zu befinden, was sie an dieser Stelle haben wollen. Eine Umsetzung bezüglich der Aufwertung der ausgewiesenen Ökoflächen wird jedoch erst dann möglich sein, wenn die entsprechenden Flächen an die Stadt vom jetzigen Eigentümer veräußert werden. Die derzeitigen Preisforderungen für die Flächen sind für das, was die Stadt für Ausgleichsflächen zu zahlen bereit ist, noch zu hoch.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Aufwertung der als Ökoflächen vorgesehenen Bereiche auch die weiterhin vorhandenen Eigeninteressen der jetzigen Eigentümer zu berücksichtigen seien. Eine Pferdebeweidung, wie sie derzeit in diesem Bereich stattfindet, wird bei Umsetzung der von der Stadt geplanten Maßnahmen nicht mehr möglich sein. Ein Ausweichen auf andere Flächen ist den jetzigen Eigentümern so ohne weiteres nicht möglich. Insofern bedarf es für einen möglichen Verkauf der Flächen an die Stadt noch weiterer Gespräche.

Sie geht davon aus, dass die Umsetzung und Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass um Ärger mit den zukünftigen Anwohnern des neuen Baugebietes zu vermeiden, in den Festsetzungen konkret darauf hingewiesen werden sollte, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Baugebiet auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzung stattfinden wird. Diese Flächen unterliegen keinerlei Nutzungsbeschränkungen. Zumindest zeitweise ist mit Geruchs-, Geräusch-, auch Dauergeräuschen, und Staubimmissionen auszugehen. Sie geht aus der Erfahrung davon aus, dass die unmittelbar an die landwirtschaftlichen angrenzenden Baugrundstücke in der Vermarktung am teuersten sein werden, mithin die Bauherren hohe Ansprüche an ein Ruhebedürfnis stellen werden. Die bisherige Formulierung ist ihr insofern nicht aussagekräftig genug. Mit einer Verdeutlichtung der Aussage kann man möglicherweise entstehenden Ärger von vornherein entgegenwirken.

Für die aufgezeigten Bereiche wurde zwar die Firsthöhe auf 10 m zurückgenommen, jedoch ist weiterhin eine Dachneigung von 15° möglich. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle auch weiterhin Häuser mit 2 ½ Geschossen, die wie ein 3-geschossiges Haus anzusehen sein und auch so wirken werden, möglich sein werden. Sie merkt hierzu an, dass im Vergleich zum Baugebiet Oedeme-Süd dort auch Rücksicht auf den Erhalt des Dorfcharakters in der Weise genommen wurde, dass die max. Firsthöhe auf 9 m beschränkt wurde, so dass mit der weiteren Verringerung der Firsthöhe eine 2 ½ Geschossigkeit nicht mehr möglich ist.

 

Oberbürgermeister Mädge erwidert hierauf, dass von Beigeordneter Schellmann unterschiedliche Ausgangssituationen miteinander verglichen werden, die nicht zu vergleichen sind. Im Baugebiet Odeme-Süd wurde die Firsthöhe von 10 m auf 9 m zurückgenommen, um in diesem Bereich letztendlich in die offene Landschaft überzugehen. Im Vergleich hierzu liegt die zulässige Firsthöhe zur offenen Landschaft ausgerichtet ebenfalls bei 9 m. Die zulässige Höhe auf 10 m  Firsthöhe ist auf die Bereiche entlang des Straßenzuges Pilgerpfad beschränkt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Norden des Pilgerpfades beträgt die zulässige Firsthöhe ebenfalls 10 m.

Nochmals führt er aus, dass letztendlich die vorgetragenen Einwendungen im Ergebnis zu den jetzt festgeschriebenen Festsetzungen geführt haben. Mit den politischen Beschlüssen der Festlegung von 10 m max. Firsthöhe und der Beschränkung auf 15° Dachneigung wurde in die öffentliche Auslegung gegangen und u. a. wurde diese Planung auch in 2 Bürgerversammlungen vorgestellt. Die aufgrund der Auslegung vorgetragenen Einwände beziehen sich nur auf die zulässige max. Firsthöhe. Wie bereits ausgeführt, wurde die max. zulässige Firsthöhe von 11,50 m auf 10 m zurückgenommen. Zu der festgeschriebenen 15° Dachneigung wurden keine Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgetragen. Eine solche Dachneigung lässt Gestaltungsmöglichkeiten für die Bauherren offen und ermöglicht mit entsprechender Ausrichtung des Baukörpers Photovoltaikanlagen auf die Dächer zu installieren, womit dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden kann. Auch die Anregung, die den einzelnen Wohneinheiten (WE) beizumessenden Grundstücksanteile zu erhöhen, wurde aufgenommen.

Die von Beigeordnete Schellmann vorgetragenen Anmerkungen werden seitens der Verwaltung aufgenommen und einer Prüfung dahingehend unterzogen, ob sie für die morgige Beschlussfassung Berücksichtigung finden sollen oder nicht.

 

Bereichsleiter Eberhard führt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aus, dass es zutreffend sei, dass in den Baufeldern entlang des Straßenzuges Pilgerpfad eine offene Bauweise festgeschrieben werden sollte, die es ermöglicht hätte, durchgängige Gebäude von max. 50 m Länge zu bauen. Eine solche Bauweise wäre, wie bereits ausgeführt, jedoch nicht attraktiv und wäre auch vom Investor nicht vorgesehen. Um Bedenken gegen eine solchen Baukörper auszuräumen, wird in den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden, dass in den angesprochenen Baufeldern die max. Länge der Baukörper auf 26 m beschränkt wird und dass die Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit dem Vertragspartner bei Veräußerung der Grundstücke weitergabepflichtig sein werden. In diesen Baufeldern ist der Bau von sog. Stadtvillen vorgesehen. Die jetzt vorgesehene Baulänge von 26 m ist für eine solche Bebauung als ausreichend anzusehen.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer führt aus, dass in dem OT Rettmer, den sie als Stadtteil betrachtet, ein dörflicher Charakter nach herkömmlicher Art nicht mehr gegeben sei. Sie merkt hierzu an, dass im OT Rettmer nur noch 2 landwirtschaftliche Höfe existent seien. Nach ihrer Ansicht passen die in den angesprochenen Baufeldern vorgesehenen Stadtvillen durchaus in den OT Rettmer.

 

Ratsherr Bruns schließt sich den Ausführungen von Ortsvorsteherin Hillmer an. Er weist darauf hin, dass den vorgetragenen Bürgerinteressen ausreichend Rechnung getragen wurde und den Bürgern in 3 Bürgerversammlungen hinreichend Gelegenheit gegeben worden sei, ihre Anregungen vorzutragen.

Auch wurde durch Ausrichtung der Baukörper den Bauherrn die Möglichkeit eingeräumt, regenerative Energien zu nutzen.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass er selbst eine Dachneigung von max. 15° für nicht geeignet hält, Dachpfannen auflegen zu können. Hierzu ist eine Dachneigung von 22° erforderlich. Daraus resultieren wird davon auszugehen sein, dass Bauherrn auf alternative Dacheindeckungsformen wie beispielsweise Dachpappe oder Aluminium zurückgreifen werden.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer merkt zu den Aussagen von Ratsherrn Kroll an, dass, wenn es zutreffend sein sollte, dass eine Pfanneneindeckung bei einer Dachneigung von 15° nicht möglich sein sollte, sie die Ansicht vertritt, dass eine Blechdacheindeckung nicht wünschenswert sein sollte.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass die Aussage von Ratsherrn Kroll daraufhin seitens der Verwaltung noch einmal geprüft werden sollte, ob diese Angaben zutreffend seien.

Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Fläche, auf dem die sog. Möllering-Villa aufsteht, in den Festsetzungen des B-Plans berücksichtigt ist.

 

Beigeordnete Schellmann macht nochmals deutlich, dass die im nördlichen Bereich des B-Plans im Randbereich des Straßenzuges Pilgerpfad zulässige Bebauung den Eindruck einer 3-Geschossigkeit vermitteln wird, auch wenn dort nur eine 2 ½ Geschossigkeit formal zulässig ist. Sie spricht sich nochmals gegen eine solche Zulässigkeit der Bebauung in den Randbereichen, die zum Pilgerpfad hin ausgerichtet sind, aus. Sie macht deutlich, dass die Flächen voraussichtlich an verschiedene Investoren veräußert werden. Aus der Erfahrung heraus ist davon auszugehen, dass die Investoren anders, mehr auf Profit ausgerichtet und damit dichter bauen werden, als dies Privatleute als Bauherrn für sich selbst bauend tun würden. Insofern verdeutlicht sie nochmals, dass sie gegen die Festsetzungen stimmen werde.

 

Oberbürgermeister Mädge macht nochmals deutlich, dass eine sehr breite Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, mit 3 Bürgerversammlungen. Auf die Schwerpunkte der Einwendungen bezüglich Absenkungen der max. zulässigen Firsthöhe sowie auf Veränderung der zulässigen Dachneigung wurde in der Abwägung eingegangen. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die vor gut 100 Zuhörern durchgeführte Bürgerversammlung im OT Häcklingen. Dort lagen 4 Wortmeldungen vor. Diese bezogen sich in ihrem Kern auf die bereits ausführlich dargelegten Themen offene Bauweise, landwirtschaftliche Nutzung, Sportplatz und Gelände Möllering-Villa. All diese Themenbereiche sind hinreichend abgearbeitet und im Verfahren abgewogen worden. Alle weiteren Wortmeldungen auf der gut besuchten Bürgerversammlung waren ausgerichtet auf Detailfragen bezüglich der Umsetzung und richteten sich nicht gegen die Inhalte und Festsetzungen des B-Plans selbst.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer bittet darum, dass bei Umsetzung und Bebauung des B-Plan-Gebietes der Straßenzug Osterwiese nach Möglichkeit nicht für Baustellenverkehre in Anspruch genommen werden sollte. Auch bittet sie bei der anstehenden Sanierung des Straßenzuges Pilgerpfad noch einmal darüber zu befinden, ob eine andere Gestaltung der Bushaltestelle möglich ist. Viele Bürger halten die derzeitige Situation für ungeeignet.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass der Straßenzug Pilgerpfad zwischen der Einmündung der Straße Osterwiese und der Querung der Bahn saniert werden soll. Hierzu zählt auch ein Kreisel. Zur Vermeidung von Baustellenverkehren, die sich über den Straßenzug Osterwiese abwickeln könnten, wird die Anregung aufgenommen, für diesen Straßenzug während der Bauphase eine Tonnenbeschränkung für Lkw-Verkehre vorzunehmen. Er schlägt hierzu vor, dass sich der Bereich 32 vor Ort ein Bild über die Situation verschafft und über die weitere Vorgehensweise befindet. Für den Bereich des Straßenzuges Pilgerpfad soll eine Prüfung dergestalt vorgenommen werden, für diesen Straßenzug eine Tempo 30/km/h-Zone auszuweisen.

Bezüglich der Bushaltestelle wird man bei der Sanierung des Straßenzuges Pilgerpfad bei Vorstellung der Ausbaumaßnahme im Ausschuss auch die Thematik der Bushaltestelle zur Sprache bringen können.

Die Aufstellung eines Wildschutzzaunes entlang der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landwirtes Hartmann, die an das Baugebiet angrenzt, wird aufgestellt. Der städtebauliche Vertrag enthält hierzu eine entsprechende Festlegung.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Anlagen

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