27.06.2011 - 6 Bebauungsplan Nr. 146 "Familienzentrum/Am weiße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes den derzeitigen Verfahrensstand.

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, mit dem Bauleitverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung des Grundstückes der ehemaligen Gärtnerei zu schaffen. Die planungsrechtliche rechtskräftige Situation wird erläutert.

Sowohl für eine Kindertagesstätte als auch für die Einrichtung „Ma Donna“ wurde ein neuer Standort gesucht. Dies gestaltete sich als schwierig, weil die Stadt selbst in diesem Stadtteilbereich über kein Eigentum an geeigneten Flächen verfügt. Auch wären bei einer Bebauung die Belange des Senkungsgebietes zu berücksichtigen.

Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist ein Bebauungsplan erforderlich, welcher im vereinfachten und beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden kann.

Der Flächennutzungsplan wird bei Bebauungsplänen mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren berichtigt, ohne die Notwendigkeit eines gesonderten Veränderungsverfahrens.

Durch die heutige Beschlussfassung wird das Verfahren eingeleitet.

Nicht einfach gestalten wird sich die verkehrliche Anbindung des Grundstückes aufgrund der Nähe des Kreuzungsbereiches. Wie sich eine verkehrliche Abwicklung bezüglich der Zu- und Abfahrten regeln lässt, wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein. Im Hinblick auf mögliche Altlasten und der Senkungsproblematik im Umfeld stellt sich auch die Baugrundstückssituation schwierig dar. Aufgrund dessen wurde ein Baugrundgutachten beauftragt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Bebaubarkeit des Areals im Wesentlichen als gegeben zu betrachten ist.

Für beide vorgesehenen Baulichkeiten wird Bauherr die Klosterkammer Hannover sein. Die Trägerschaft wird in Händen der Diakonie liegen. Hinsichtlich der Nutzungen bedarf es des Abschlusses von Verträgen mit der Stadt, die in den dazu zuständigen Gremien zu beraten sein werden. Die Klosterkammer beabsichtigt als Bauherr vor Durchführung der Maßnahme einen Wettbewerb für die Auswahl eines geeigneten Architektenbüros vorzuschalten. Erst wenn die Auswahl des Architektenbüros erfolgt ist, wird es möglich sein, die Standorte der beiden zu erstellenden Baukörper genau festzulegen. Danach wird man in den zweiten Teil des B-Plan-Verfahrens einsteigen können.

Das anstehende weitere Bauleitverfahren wird detailliert erläutert. Die notwendigen Voruntersuchungen, dass die Kubatur beider Gebäude sich auf dem Grundstück umsetzen lassen, sowie die Anordnung der erforderlichen Stellplätze, ist gewährleistet.

 

Beigeordnete Schellmann hält die Anordnung für den Neubau beider Institutionen auf der Fläche für eine gute Sache. Da sie aus der Erfahrung heraus weiß, dass auch „Ma Donna“ gut angenommen wird, hat sie die Befürchtung, dass sich eine verkehrliche Anbindung in der Nähe des Einmündungsbereiches als schwierig gestalten könne. Insofern möchte sie wissen, ob im Vorfeld der Planungen darüber nachgedacht wurde, ggf. mit der AOK eine gemeinsame Zufahrt zu den Stellplätzen zu schaffen und zu nutzen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass bereits Gespräche mit Vertretern der AOK mit der Zielsetzung geführt wurden, dass eine gemeinsame Zufahrt geschaffen werden sollte. Die Umbaumaßnahmen der AOK laufen derzeit schon. Die AOK war bisher nicht bereit, eigene Stellplätze für eine Überfahrt zur Erreichung der Stellplätze des angrenzenden Grundstückes abzugeben bzw. eine entsprechende Baulast bzw. Grunddienstbarkeit einzuräumen.

Eine gemeinsame Zufahrt mit der AOK war zwar die Intension der Stadt und wäre von der Verkehrsabwicklung auch wünschenswert, lässt sich jedoch aufgrund der Absage der AOK nicht umsetzen. Die Stadt Lüneburg wird daher ein eigenständiges kleines Verkehrsgutachten für die verkehrliche Abwicklung in Auftrag geben.

 

Beigeordneter Dörbaum weist noch mal darauf hin, dass man hier in ein Bauleitverfahren einsteigen will, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Mit der Durchführung dieses vereinfachten Verfahrens wird man in kurzer Zeit Rechtssicherheit für eine Bebauung schaffen.

 

Ratsherr Bruns begrüßt die vorgesehenen Baumaßnahmen und die dargelegte Vorgehensweise ausdrücklich. Für ihn ist von Interesse, inwieweit sich auch die Kita an diesem Standort gegenüber der jetzigen Situation erweitern kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt zur zukünftigen Nutzung aus, das vorgesehen sei, in dem Neubau 2 Kita- und 2 Krippengruppen unterzubringen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=20165&selfaction=print