27.09.2010 - 10 Ambulanzzentrum Lüneburg am städtischen Kliniku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Umwandlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aufstockung des Eigenkapitals durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 € zu stimmen. Die notwendigen Satzungsänderungen sollen vorgenommen werden. Die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums wird beauftragt, die notwendigen Schritte umzusetzen.

 

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, übergibt zur inhaltlichen Vorstellung an Herrn Dr. Moormann als Geschäftsführer der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL).

 

Herr Dr. Moormann berichtet, dass das Medizinische Versorgungszentrum Anfang des Jahres gegründet und das operative Geschäft noch nicht aufgenommen wurde. Eine Bürgschaft für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages und § 95 SGB gegen die Gesellschaft aus deren vertragsärztlicher Tätigkeit sind üblich. Möglich ist dies jedoch nur, wenn beide Gesellschaften gemeinnützig sind und somit ist der Gesellschaftsvertrag des AZL zu ändern.

Die Rücklage soll eingestellt werden, da das operative Geschäft erst spät aufgenommen wird und bis dahin sonst schon die Hälfte des Kapitals aufgebraucht ist.

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Anlagen zur Vorlage