27.09.2010 - 5 Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, den Vortrag des Jahresüberschusses auf das Geschäftsjahr 2010 und die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zu stimmen.

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzender, Ratsherr Manzke, übergibt an Herrn Hoyer, kommissarische kaufmännische Leitung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH und Leiter des Bereiches EDV und Interner Service.

 

Herr Hoyer erklärt, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten in 2009 Verbesserungen durch die bereits Ende 2008 und zu Beginn 2009 eingeleiteten Maßnahmen eingetreten sind, so dass ein positives Ergebnis in 2009 erreicht werden konnte.

 

Ratsherr Riechey bittet um die Benennung der Maßnahmen und eine Prognose für 2010.

Herr Hoyer nennt die Entgelterhöhung zum 01.06.2009 und 01.06.2010 sowie Mengensteigerungen und den Anstieg des Altpapierpreises über 70€/to als Gründe für die positive Entwicklung. 2010 wird trotz der Erhöhung der Deponierückstellungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz mit einem positiven Ergebnis über dem Planergebnis gerechnet.

 

Beigeordnete Schellmann erkundigt sich nach dem Sachstand zur Eigenkapitalerhöhung, Rücklagenerhöhung, Ergebnisentwicklung und der Umwandlung der GmbH in einer AöR. Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass zur Ausrichtung der Gesellschaft der neue kaufmännische Geschäftsführer und die weitere Entwicklung in 2010 abgewartet werden sollte. Die Verhandlungen für die Einstellung eines Geschäftsführers werden zurzeit geführt.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, fasst zusammen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingen für den Erfolg entscheidend sind, so dass für die schwachen Jahre Vorsorge getroffen werden sollte und dies bei der Neuausrichtung mitbeachtet wird.

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Anlagen zur Vorlage

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