16.11.2009 - 5 Bebauungsplan-Nr. 137 "Leuphana-Universität";Be...

Beschluss:
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss mit folgendem Wortlaut:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

Der Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.

 

Nach den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 16.11.2009 hat die Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erhalten, die in Gesprächen mit der Leuphana-Universität abgestimmt werden.

Ein geänderter Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses/Rates ausgearbeitet und vorgelegt.

 

 

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf Vorschlag von Beigeordneten Dörbaum darauf, dass TOP 4 + 5 gemeinsam beraten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf das bisherige Verfahren (Anlage I) in seinem chronologischen Ablauf ein.

Dargestellt werden sowohl die neuen Festsetzungen im Vergleich zum noch rechtskräftigen B-Plan als auch die als Ergebnis des Verfahrens und der durchgeführten Abwägungen geänderten Festsetzungen gegenüber dem Vorentwurf. Auch auf die wesentlichen Inhalte der Abwägungen wird detailliert eingegangen.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass mit Vertretern des NABU und des BUND ergänzend ein Gespräch zur Sicherung des Haubenlerchenvorkommens auf dem Gelände der Universität geführt wurde. Das Gespräch verlief insofern konstruktiv, als dass man sich darauf verständigen konnte, dass zur Sicherung des Lebensraumes der Haubenlerchen weitere geeignete Dächer, insbesondere die Dächer der Hörsäle, mit einer standortgerechten Trockenrasenmischung begrünt werden sollen. Eine solche Regelung bedürfe jedoch dem Einverständnis und der Zustimmung der Universität. Die Universitätsleitung hat diesbezüglich bereits ihr Entgegenkommen signalisiert.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum B-Plan-Verfahren soll deshalb eine entsprechende Ergänzung erhalten, die sie nach Abschluss der Beratung formulieren wird.

Ergänzend wurde von Beigeordneter Dörbaum noch einmal die Bitte an sie herangetragen, die von Studenten vorgetragenen Argumente zu prüfen, dass einerseits ein Hotel nicht auf das Universitätsgelände passt und gehört und andererseits dadurch die Erweiterungsflächen der Universität zu sehr eingeschränkt werden.

In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass in den Festsetzungen des B-Plans die angesprochenen Flächen für Hotel/Gästehaus und Parken ausgewiesen wurden.

Die zulässige Bettenzahl für ein Hotel von max. 250 Betten geht weit über den Bedarf für die Universität allein hinaus und ist insofern im Zusammenhang mit der Gesamtbettenkapazität für die Stadt zu sehen. Im Vergleich zu den bestehenden Hotels merkt sie an, dass das Seminaris-Hotel eine größere, das Castanea eine ebenso große sowie das Bergström über eine kleinere Bettenkapazität verfügt.

Soweit der Verwaltung noch eine Woche Zeit eingeräumt wird, könnten in diesem Zeitraum mit der Universitätsleitung noch einmal Gespräche und Verhandlungen dahingehend aufgenommen werden, die Bettenkapazität auf die tatsächlichen Erfordernisse der Universität herunterzufahren. Angedacht ist in diesem Zusammenhang, dass dort nur noch ein Gästehaus mit einer Beschränkung von 50 Betten zugelassen werden sollte. Eine Größenordnung von 50 Betten wäre insofern auch für die Universität von Vorteil, weil dadurch weniger Fläche verbraucht werden würde, weniger Verkehr erzeugt und eine Reduzierung der nachzuweisenden Stellplätze verbunden wäre. Es ist Wert, hierüber mit der Universitätsleitung noch einmal Gespräche zu führen, wenngleich im Vorfeld keine Aussage darüber möglich ist, inwieweit die Universitätsleitung sich hier kompromissbereit zeigen wird.

Ein weiteres Anliegen ist es, für die Studenten ein kostenfreies Parken auf dem Campus-Gelände anzubieten. Seitens der Stadt wird die Ansicht vertreten, dass es Aufgabe der Universität sei, für ausreichend Stellplätze zu akzeptablen Bedingungen zu sorgen, was eigentlich nur heißen kann, dass die Stellplätze für Nutzer der Universität unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollten.

Als Ergebnis der ergänzend geführten Gespräche und Beratungen schlägt sie deshalb nachstehende Ergänzungen vor:

 

  1. Zur weiteren Verbesserung des Lebensraums der Haubenlerche sollen zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Dachflächen die flachen Dächer des Hörsaaltraktes mit einer standortheimischen Trockenrasenmischung begrünt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Leuphana-Universität Gespräche mit dem Ziel zu führen, im Sondergebiet Hotel/Parkhaus anstelle eines Hotels mit 250 Betten künftig ein Gästehaus mit 50 Betten festzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in künftigen Baugenehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Nutzungen Stellplätze in ausreichendem Umfang hergestellt und zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Vor Einstieg in die Diskussion ist vorgesehen, zunächst den bei RTL/Nord ausgestrahlten Beitrag über den B-Plan Leuphana-Universität zu zeigen.

 

Im Anschluss wird der auf RTL Nord gesendete Fernsehbeitrag (Anlage II) vorgeführt.

 

Stadtbaurätin Gundermann dankt vor Einstieg in die Diskussion den Architekten Meyer und Schild für die in den letzten 2 Jahren gezeigte gute kooperative Zusammenarbeit. Dies gilt insbesondere für Belange des Naturschutzes und des Artenschutzrechtes. Die Zusammenarbeit gestaltete sich ausgesprochen konstruktiv und gut.

In diesem nicht einfachen B-Planverfahren, verbunden mit den nicht einfachen zu beteiligenden Ansprechpartnern, ist es trotzdem gelungen, zu einem sowohl ab- als auch ausgewogenen Planwerk zu gelangen.

 

Beigeordneter Dörbaum geht darauf ein, dass in der Beratung insbesondere noch einmal auf die Größe eines möglichen Hotels sowie die Parkraumsituation eingegangen werden soll. Für beide Themenkreise hält er es für wichtig, dass man mit Hilfe einer sachlichen Beratung bemüht sein sollte, zu einer möglichst breiten Mehrheit zu gelangen. Er hält es bei der Tragweite dieses B-Plans für sehr wichtig, dass eine Beschlussfassung möglichst von einer breiten Mehrheit des Ausschusses mitgetragen werden sollte.

Eine Beratung sollte in der heutigen Sitzung noch zu den Themenkreisen Lebensraum für die Haubenlerche, Größe des Hotels, Abwicklung der Verkehre mit dem Einhergehen der Belastung für die Anlieger, geführt werden.

Er dankt insofern der Verwaltung, dass sie die anstehenden noch abschließend zu beratenden Bereiche komplex aufgearbeitet hat und diese heute zur Beratung gestellt werden.

 

Ratsherr Riechey zeigt sich vom heute vorgeschlagenen Kompromissvorschlag positiv überrascht. Dies hätte er so nicht erwartet. Er entnimmt den eingegangenen Kompromissen, dass damit ein Teil der vorgelegten Einwendungen abgegolten werden können. Für bedauerlich hält er, dass bei der Stellungnahme zu den Einwendungen diese bei den Abwägungsbeschlüssen nicht mehr vollständig beigefügt waren. Insbesondere bezüglich der Einwendungen der Naturschutzverbände NABU und BUND kann allein aus den Abwägungsbeschlüssen nicht mehr entnommen werden, worum es den Einwendern in der Sache überhaupt vorrangig ging.

Sein Hauptkritikpunkt richtet sich gegenüber der vorgesehenen Hotel- und Parkhausnutzung. Generell gehen nach seinem Empfinden Überlegungen der Verwaltung in die richtige Richtung. Er führt aus, welche Art von Änderungen in den Festsetzungen noch vorgenommen werden müssen, damit daraus ein stimmiges Konzept werden kann. Generell vertritt er die Meinung, dass man das ausgewiesene Sondergebiet als Ganzes in Frage stellen müsste. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das erklärte Ziel der Universität, die bestehenden Außenstellen aufzulösen und in das Campus-Gelände zu integrieren. Zusammenfassend regt er an, dass die Verwaltung nochmals Verhandlungen mit der Universität bezüglich eines Hotel/Gästehauses dahingehend führen sollte, dass stattdesssen ein Gebäude für Forschung und Lehre gebaut werden sollte. Insofern vertritt er die Ansicht, dass die Ausweisung eines Sondergebietes an dieser Stelle entbehrlich ist, zumal dadurch auch Erweiterungsflächen für die eigentlichen universitären Aufgaben verbraucht werden würden.

Wenn denn ein Parkhaus gebaut werden sollte, müsste dies nach seiner Ansicht nach kostenfrei für die Benutzer zur Verfügung gestellt werden, damit keine Parkverdrängungen in die angrenzenden Wohngebiete stattfinden.

 

Ratsherr Kroll wiederholt seine Fragestellung aus vorangegangenen Beratungen zum Thema zulässige Höhe für ein Audimax. Die Darstellung, in welchem Bereich eine konkrete Höhenüberschreitung über 21 m zulässig sein soll, ist ihm nach wie vor unverständlich.

 

Herr Schild – Architektenbüro Schild - erläutert hierzu nochmals die 10%-Regelung, wonach auf 10 % der Teilfläche 2 die ansonsten festgesetzte Höhe von 21 m bis zu einer Höhe von max. 38 m überschritten werden darf.

 

Beigeordnete Schellmann weist noch mal darauf hin, dass der Zeitraum für sie, sich mit den eingegangenen Einwendungen und der daraufhin vorgenommenen Abwägung inhaltlich auseinandersetzen zu können, ziemlich knapp bemessen sei. Auch war es für sie nicht einfach, aufgrund der mangelnden Gegenüberstellung der Einwendungen zu den vorgenommenen Abwägungen zu erkennen, worum es den Einwendern bei ihrem Vorliegen eigentlich ging.

Sie macht deutlich, dass nach ihrer Ansicht die Lüneburger Universität nicht mit größeren Universitäten im Lande verglichen werden darf. Daraus resultierend hält sie es für nicht gut, hier Flächen für ein Hotel auszuweisen. Das wertvolle Gut „Boden“ sollte unbedingt als Option für die Erweiterung der Universität vorgehalten werden. Nicht nur, dass sie ein Hotel an dieser Stelle sich nicht vorstellen kann, sondern auch ein Gästehaus passt nach ihrer Ansicht nicht zu einer universitären Nutzung.

Sie vertritt die Ansicht, dass es innerhalb der Stadt genügend Hotelkapazitäten gibt, um Gästen der Universität eine Unterkunftsmöglichkeit zu gewähren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Verwaltung es durch Zusammenfassungen der zahlreich eingegangenen Anregungen und Bedenken versucht habe, es für die Ausschussmitglieder handhabbar zu machen, um effektiv damit umgehen zu können. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, in die umfassenden Unterlagen Einsicht zu nehmen oder sich zusätzliche Unterlagen erforderlichenfalls ausdrucken zu lassen. Sie macht deutlich, dass der Ausdruck aller im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Einwendungen einen Umfang von 2 Aktenordnern ausmacht.

 

Beigeordnete Schellmann erklärt, dass ihr zwischenzeitlich klar geworden ist, dass den eingereichten Anregungen zu entnehmen ist, dass ca. 1/3 der Studentenschaft keinen Bedarf für ein Audimax sieht. Sie geht davon aus, dass das Audimax nicht in dem Umfang für universitäre Zwecke genutzt werden wird, wie man das vielleicht heute glaubt. Eher ist davon auszugehen, das zeigen auch Nutzungen von Audimax-Gebäuden in anderen Universitäten, dass der Anteil der kommerziellen Nutzung überwiegen wird. Als Begründung eine Raumknappheit der Universität anzuführen, hält sie für nicht ausreichend. Sie macht deutlich, dass in Zeiten knapper Haushaltskassen es vorbei sein muss mit den Eitelkeiten von Land und Universitätsleitung.

Die Begründung des Bedarfs für ein Audimax ist für sie nicht schlüssig und es liegt ihr auch keine seriöse Argumentationskette zugrunde.

Sie verwahrt sich noch einmal ausdrücklich dagegen, dass die Argumente so benutzt werden, wie man sie gerade braucht.

 

Beigeordnete Lotze stellt klar, dass es hier unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen gibt. Sie macht deutlich, dass die Stadt mit der Bauleitplanung nur die Rahmenbedingungen setzen kann, damit die Universität in die Lage versetzt wird, sich nach Forschung und Lehre zu entwickeln.

Nach ihrer Ansicht ist den Belangen des Artenschutzes hinreichend Rechnung getragen worden. Sie dankt auf diesem Wege der Öffentlichkeit diesbezüglich für den Hinweis und die Einbringung. Auch geht sie davon aus, dass die Belange der Studierenden in der Planung hinreichend Berücksichtigung gefunden haben. Die Idee, an dieser Stelle ein Hotel auszuweisen, wurde schon immer kritisch gesehen. Sie hält ein Gästehaus in einer akzeptablen Größenordnung für gut. Auch der Einwand, dass weiterhin kostenfreies Parken für die Studierenden möglich sein sollte, hält sie für einen guten Ansatz.

Sie möchte gern wissen, wie man sich eine Verkehrsführung bezüglich der Anbindung an die Uelzener Straße vorzustellen habe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert, dass die Möglichkeiten der verkehrlichen Anbindung bereits mehrfach im Ausschuss zur Sprache gekommen seien. Sowohl die Einrichtung eines Kreisverkehrs, die Ausstattung des Einmündungsbereiches mit einer Lichtsignalanlage oder eine zusätzliche Abbiegespur wären möglich. Konkrete Aussagen über die tatsächliche verkehrliche Anbindung werden aber erst dann möglich sein, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt, aus dem die Größe des Vorhabens und der damit zu erwartenden verkehrlichen Belastung feststehen. Insofern wäre eine Festlegung, ohne zu wissen was dort letztendlich gebaut werden soll, unseriös.

Sie weist darauf hin, dass, wenn ein Bauantrag eingereicht wird, dann über die Anbindung und Verkehrsregelung zu befinden sein wird und Lösungsansätze auch im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Beigeordneter Blanck macht seinen Unmut darüber deutlich, dass einigen Redebeiträgen zu entnehmen ist, dass es hier vornehmlich um polemisieren gegen ein nicht gewolltes zentrales Veranstaltungsgebäude zu gehen scheint.

Er macht deutlich, dass zwischenzeitlich ein jeder vernommen hat, dass einzelne Ausschussmitglieder sich gegen ein Audimax aussprechen. Dies ist jedoch eine Frage, die nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses fällt. Er bedauert es, dass es einigen Ausschussmitgliedern scheinbar nicht gelingt, zwischen ihren privaten Empfinden und dem, worüber der Ausschuss hier zu beraten hat, zu unterscheiden. Es ist mitnichten Aufgaben des Ausschusses, sich in die Gedanken und Entscheidungsprozesse der Universitätsleitung einzumischen.

Aufgabe der Stadt kann es in diesem Zusammenhang nur sein, planerische Interessen der Stadt in einen zu setzenden Rahmen einzubringen. Dieses hat in den letzten Tagen in hinreichendem Maße durch sich ergänzend geführte Gespräche und Telefonate stattgefunden.

Auch wenn er es für sich gut vorstellen könnte, dass die Universität auch gänzlich ohne Hotel/Bettenhaus auskommen könnte, so stellt sich diese Frage in dieser Weise hier so nicht. Vielmehr ist es als guter Kompromiss anzusehen, dass man in Gesprächen mit der Universitätsleitung erreicht habe, dass die max. Anzahl der Betten von 250 auf jetzt 100 reduziert werden soll. Für wünschenswert würde er es halten, wenn seitens der Universität es noch einmal dargelegt wird, wenn ursprünglich von einer Bettenzahl von 250 ausgegangen wurde, dass ergänzend dargestellt wird, wie sich eine Nutzung des jetzt erreichten Kompromisses darstellen würde.

Er macht nochmals deutlich, dass eine Entscheidung darüber, in welcher Größenordnung und in welcher Betreiberform eine solche Anlage betrieben wird, ausschließlich Angelegenheit der Universität selber ist und auch bleiben sollte.

Zur verkehrlichen Anbindung merkt er an, dass seine Fraktion schon immer eine klare Ansage dahin getätigt habe, dass sie noch nie für Parkhäuser als auch nicht für kostenfreies Parken eingetreten sei.

Vielmehr geht es seiner Fraktion darum, dass die Universität dahin eingebunden werden sollte, dass eine bessere Anbindung des ÖPNV erreicht werden sollte.

Forderungen aufzustellen, dass das bisherige kostenfreie Parken auch zukünftig sicherzustellen sei, ist nicht zielorientiert und kann auch nicht als eine vernünftige AGENDA-Politik angesehen werden.

Er weist nochmals daraufhin, dass es eine Entscheidung der Universität bleiben sollte, ob sie ein Hotel/Gästehaus benötigt. Die Stadt wäre nur insofern gefordert sich einzubringen, wenn die Betreibung eines solchen Betriebes den vor Ort vorhandenen Beherbergungsbetrieben Probleme bereiten würde. Solange die universitäre Zielsetzung und nicht ein privatwirtschaftlich ausgerichteter Hintergrund vorrangig ist, kann seitens der Stadt zwar nachgefragt werden wie das Ganze vonstatten geht, es ist aber nicht Aufgabe der Stadt, über ein Ja oder ein Nein eines solchen Betriebes zu befinden.

 

Beigeordneter Körner dankt der Verwaltung für die überzeugende Vorstellung der Planung. Er hält es nicht für erforderlich, dass hunderte von Seiten durch jedes einzelne Auschussmitgleide durchzuarbeiten seien. Er spricht sich dafür aus, dass man der Verwaltung in diesem Zusammenhang vertrauen sollte, die vorgenommenen Abwägungen korrekt durchgeführt zu haben. Auch hält er die Belange für Flora und Fauna in der Abwägung für hinreichend gewürdigt, wenngleich er die Begrünung von Flachdächern insoweit für überzogen hält, als dass dies mit Hunderttausenden von Kosten einhergehen wird. Auch er vertritt die Ansicht, dass ein Hotel nicht auf ein Universitätsgelände gehört. Die Betreibung eines Gästehauses wäre jedoch für ihn in Ordnung. Zur angesprochenen Größenordnung von 250 Betten merkt er an, dass diese Größenordnung bereits vor dem Hintergrund einer finanziellen Kostenrechnung zu sehen sei, über deren Inhalte ihm jedoch nichts bekannt sei.

Bewusst sein sollte man sich darüber, dass es ein kostenfreies Parken auf dem Campus-Gelände dauerhaft nicht geben kann. Er spricht sich jedoch dafür aus, dass eine Gebührenerhebung so angemessen gestaltet werden sollte, dass hinsichtlich des Parkens keine Verdrängung in die angrenzenden Anliegerstraßen stattfindet.

Auch wenn er es für wünschenwert halten würde, dass hinsichtlich der zulässigen Höhenabweichungen für das Audimax eine Darlegung so erfolgt wäre, dass ein jeder versteht, was damit gemeint sei und dass bezüglich der verkehrlichen Anbindung es legitim sein muss, sich auch im Vorfeld schon einmal Gedanken darüber zu machen, so plädiert er letztendlich dafür, dass man sich hinsichtlich einer noch nicht vorliegenden endgültigen Planung sich nicht zu sehr in Detaillösungen versteigen sollte.

 

Beigeordneter Dörbaum stimmt Beigeordneten Körner insoweit zu, dass man alle Details nicht im Vorfeld regeln kann, solange eine endgültige Planung der Universität noch nicht vorliegt. Gleichwohl wäre schon jetzt von Interesse, wie sich die Auswertung der Lärmsituation bei durchgeführter Anbindung, egal in welcher der drei mehrfach benannten Varianten, sich darstellen würde.

 

Herr Schild – Architektenbüro Schild - führt aus, dass der beauftragte Verkehrsgutachter bereits alle 3 Varianten durchgerechnet habe mit dem Ergebnis, dass alle 3 Varianten verkehrlich funktionieren würden. Für die Lärmbeeinträchtigungen zeichnet sich ab, dass eine Kreisverkehrregelung für die Anlieger die günstigste Lösung und eine Lichtsignalanlage die ungünstigste Lösung darstellen würde. Bereits jetzt kann aber auch die Aussage getroffen werden, dass die Lärmpegelerhöhung sich auf jeden Fall unterhalb von 3 dBA befinden wird und dadurch keine Ansprüche seitens der Anlieger auf Lärmschutzmaßnahmen ausgelöst werden.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob bereits jetzt Aussagen darüber möglich sind, welche Aufnahmefähigkeit die einzelnen Anbindungsvarianten aufweisen würden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Obergrenze der dort möglichen Stellplatzanlage auf 800 Plätze beschränkt sei. Alle 3 Anbindungsvarianten sind so gerechnet, dass selbst bei einer max. Auslastung von 800 Stellplätzen die zusätzlichen Verkehre abgewickelt werden können.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass die verkehrliche Wechselwirkung auch abhängig ist von den von der Universität geplanten Gebäuden und deren Nutzung. Er weist darauf hin, dass die 3 bereits genannten Ausbauvarianten der Anbindung unterschiedlich teuer sein werden. Aus den bereits mehrfach dargelegten Gründen ist es jedoch jetzt zu früh, über konkrete Maßnahmen zu sprechen.

 

Beigeordnete Schellmann interessiert, ob auch der worst-case-Fall, nämlich dass eine Audimax- und Vamos-Veranstaltung zeitgleich beendet werden und das Hotel voll ausgelastet sei, berücksichtigt wurde. Für sie ist von Interesse, ob auch ein solcher Fall verkehrlich begutachtet worden sei. Bei nicht ausreichenden Parkflächen befürchtet sie, dass die Parksuchverkehre in die angrenzenden Wohngebiete ausweichen werden.

Sie verdeutlicht nochmals, dass eine Sondergebiet auf dem Universitätsgelände nach ihrer Ansicht nichts zu suchen habe. Auch geht sie davon aus, dass dort Straßen entstehen, die letztendlich von der Stadt zu bezahlen sein werden. Sie weist darauf hin, das der Universitätscampus auch von dem Verhältnis Gebäude zu Freiflächen lebt und durch Ansiedelung von universitätsfremden Einrichtungen in ein dauerhaftes Ungleichgewicht fallen würde.

 

Ratsherr Riechey würde es begrüßen, dass, wenn überhaupt, nur ein Gästehaus mit max. 50 Betten eingeplant werden sollte. Wenn das Hotel nicht kommen sollte, würde er die Ausweisung des Parkplatzes und damit auch eines Sondergebietes für entbehrlich halten.

Er schlägt vor, wenn dieser Parkplatz zentral angelegt werden würde, dass man mehr Flächen durch Entsiegelung von Zufahrtstraßen begrünen könnte. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass die Universität zunächst den Raumbedarf darlegen sollte. Was nach seiner Ansicht benötigt wird, wären zusätzliche Seminarräume. Nicht eingegangen wurde auf die Lärmauswirkungen des Audimax, wenn es denn als Veranstaltungszentrum genutzt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Ausweisung des Sondergebietes Parken und Hotel Bestandteil des B-Plan war. Eine Herausnahme des Sondergebietes ist gleichbedeutend mit einer Änderung der Grundzüge der Planung, was in Konsequenz bedeuten  würde, dass der B-Plan erneut ausgelegt werden müsste.

Unzutreffend ist die Aussage von Ratsherrn Riechey, dass ein Veranstaltungszentrum Audimax bei der Lärmberechnung außen vor gelassen wurde.

Eine neuerliche Auslegung würde auch dazu führen, dass die Universität Probleme beim Fortgang der Planung für das Zentralgebäude bekommen würde, weil u. a. für die Realisierung des Zentralgebäudes der B-Plan erforderlich sei.

Als Kompromiss wäre für sie vorstellbar, dass nicht weiter an einem Hotel mit der Zielzahl von 250 Betten festgehalten werden soll, sondern vielmehr die max. Bettenanzahl auf eine noch festzulegende niedrigere Höchstzahl zu begrenzen.

Sollte durch eine wesentliche Reduzierung der max. Bettenzahl es dazu kommen, das weit weniger Stellplätze als die max. Anzahl von 800 erforderlich seien, so würde man mit einem vereinfachten eng begrenzten Veränderungsverfahren auch zum Ziel gelangen. Von Vorteil wäre es auch insofern, weil man dadurch auch zu überschaubaren Unterlagen gelangen würde. Wenn stattdessen eine neuerliche Auslegung erfolgen würde, ist davon auszugehen, dass das begleitend von einem Papierwust erfolgen würde. Wichtig ist es, aus der Papierflut herauszukommen, weil durch jeden Verfahrensschritt das Verfahren insgesamt immer komplizierter und damit weniger überschaubar werden würde.

 

Herr Schild – Architektenbüro Schild - ergänzt dahingehend, dass auch für den Betrieb des Audimax als Veranstaltungszentrum die Lärmwerte errechnet wurden. Der hier zugrunde zu legende flächenbezogenen Lärmpegel führt nicht dazu, dass in angrenzenden Wohngebieten Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Auf die Berechnungsmethodik wird detailliert eingegangen.

Der flächenbezogene Lärmpegel sorgt dafür, dass die Universität eine größtmögliche Flexibilität für die Entwicklung bekommt und gleichzeitig der berechtigte Schutz der Anwohner gewährleistet werden kann. Die Einhaltung der Lärmwerte ist auch in einem von Beigeordneter Schellmann dargestellten worst-case-Fall im Baugenehmigungsverfahren anhand eines Gutachtens nachzuweisen.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie hoch die zulässigen Lärmwerte für die 1. Reihe der Wohnbebauung, die an dieses Gewerbegebiet angrenzen, sein dürfen und ob hierüber mit den Anwohnern gesprochen wurde.

 

Herr Schild – Architektenbüro Schild - macht deutlich, dass für einen Übergangsbereich leicht erhöhte Werte anzusetzen seien. Dafür ist die geltende DIN-Vorschrift in der Vorgehensweise maßgeblich. Er verdeutlicht, dass Lärm in der Regel individuell wahrgenommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Lärmgrenzwerte nicht verhandelbar seien. Bei dem angesprochenen Gebiet handelt es sich nicht um Reines sondern Allgemeines Wohngebiet. Insofern wird im Bauantragsverfahren die Einhalteung der Werte für Tag/Nacht für Allgemeines Wohngebiet nachzuweisen sein.

 

Beigeordneter Blanck kann die teilweise angesprochene Parkverdrängung in die angrenzenden Wohngebiete nicht nachvollziehen. Bisher hat es die Verwaltung immer geschafft, Mechanismen, wie z. B. Anwohnerparken, dem entgegenzusetzen. Hier sollte in der Beratung kein Drohgespenst aufgebaut werden.

Für Interesse ist für ihn, ob der aufgezeigte Bereich überhaupt für die Anlegung eines Parkhauses benutzt werden muss. Denkbar wäre für Ihn auch eine Null-Variante. Zur Frage der Größe eines Hotels besteht Einigkeit in der Formulierung der Ergänzung. Für ihn sind die dargelegten Gründe der Universität für die angestrebte Größenordnung noch nicht ausreichend dargelegt.

Zum angesprochenen worst-case-Fall macht er deutlich, dass bei bestimmten verkehrlichen Situationen ein Stau nicht zu vermeiden sein wird.

Auch wenn er der Planung grundsätzlich zustimmt, so macht er für seine Person dennoch deutlich, dass er kein Freund des geplanten Audimax sei.

 

Ratsherr Schuler macht deutlich, dass für ihn die Themenkreise Vogelschutz, Verkehr und Hotel angemessen abgewogen wurden und er insofern der vorgelegten Planung zustimmen kann.

 

Ratsherr Riechey interessiert, welcher Art von Parkplatzausweisung während der Bauphase angedacht sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass in der Bauphase ggf. an anderer Stelle Parkplätze nachzuweisen sein werden. Dies wird aber, wie bereits mehrfach ausgeführt, eine Frage sein, die im Baugenehmigungsverfahren zu regeln sein wird.

Sichergestellt wird auf jeden Fall, dass die Interessen von Campus e.V. während der Bauphase gewahrt bleiben.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass mehrheitlich die Ausschussmitglieder der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen. Einzeln aus der Beratung sich ergebende Prüfaufträge sollen bis zur Fortsetzung der Sitzung seitens der Verwaltung noch abgeklärt werden.

 

 

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