11.11.2008 - 9 Vorschlag der Rektorenkonferenz zur Entsendung ...

Beschluss:
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Beschluss:

Die Mitglieder des Schulausschusses stimmen zu, dass eine Entscheidung zu diesem TOP für die nächste Sitzung zurückgestellt wird.

 

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Beratungsinhalt:

 

Herr Koch stellt die Bedenken hinsichtlich einer rechtlichen Legitimation dar. So habe das Nieds. Schulgesetz mit der Besetzung des kommunalen Schulausschusses eine abschließende Regelung getroffen. Der Schulausschuss ist kein freier Ausschuss nach § 51 NGO, den der Rat nach Gutdünken besetzen kann. Hier gelten die speziellen Bestimmungen des Schulgesetzes und des § 53 NGO.

Zudem handelt es sich bei der Lüneburger Rektorenkonferenz um eine freie Zusammenkunft der Schulleitungen, an der nicht immer alle Schulleitungen teilnähmen. Die Verwaltung sei dort regelmäßig mit am Tisch.

Andererseits ist die Sachkunde der Rektoren für die Meinungsbildung zu schulfachlichen Themen unentbehrlich; gerade deshalb werden auch die Schulleitungen zu den verschiedensten Themen im Schulausschuss gehört, wobei man bedenken müsse, dass viele Entscheidungen nun auch die Schulvorstände und nicht mehr allein die Schulleiter als Einzelperson zu treffen hätten.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion über das Für und Wider bittet Frau Baumgarten eine Entscheidung für die heutige Sitzung zurückzustellen, da es noch einer internen Abstimmung bedarf.