30.11.2007 - 9 AbfallbeseitigungBetriebsabrechnung 2006 und Üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfehlen einstimmig:

 

Die Betriebsabrechnung 2006 für die Abfallbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsrechnung 2007-2008 werden zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Abfallbeseitigungsgebühren werden nicht geändert.

 

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Beratungsinhalt:

 

Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, stellt Beigeordneter Blanck die Frage, ob es Ordnungsmaßnahmen gegen die Müllsammler gibt oder geben könnte, denn das unerlaubte Einsammeln von Altmetallen aus dem Sperrmüll bedeutet einen entgangenen Gewinn für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH. Herr Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass dies nur verhindert werden könne, wenn der Müll bereits am Abend vorher um ca. 18 Uhr eingesammelt werden würde. Herr Ringe ergänzt, dass der Tatbestand des Müllsammelns schwierig nachzuweisen ist, aber die Problematik natürlich besteht.

 

Auf die in diesem Zusammenhang gestellte Frage des Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, wem der Müll nach dem Rausstellen auf die Straße eigentlich gehöre, antwortet Beigeordneter Blanck, der Gemeinde. Er sieht das Problem für die „nicht berechtigte Altmetallsammlung“ in der bestehenden Satzung, die vorsieht, dass der Müll bis 6 Uhr abholbereit sein muss und schlägt die Änderung der Satzung vor. Zudem stellt er die Frage, ob man diesen Mülldiebstahl in Zahlen einschätzen könnte, was Herr Ringe verneint.

 

Auf die Anmerkung des Ratsherrn Luths, dass dieses Problem nicht unterschätzt werden sollte, führt Herr Oberbürgermeister Mädge aus, dass der Mülldiebstahl bundesweit ein Thema ist und sich auch anderer Orts die Frage gestellt wird, wie man dagegen vorgehen kann. Ratsfrau Pahnke schlägt vor, an die Bürger zu appellieren und beispielsweise zwei Termine zur eigenen Anlieferung anzubieten. Herr Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Bürger in der Altstadt laut Satzung verpflichtet sind, den Müll erst morgens bereitzustellen, was sie nicht tun. Dieses Verhalten zu ändern, hält er für nicht durchsetzbar.

 

Weitere Anmerkungen zum Thema Abfallgebühren und der Betriebsabrechnung gab es nicht.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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