09.11.2007 - 6 Kooperationsvereinbarung zwischen der Musikschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.

 

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Beratungsinhalt:

 

Herr PETERSEN erläutert kurz die Zusammenhänge. Für die Stadt entstünden aus der Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE freut sich, dass die Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, Landkreis und Universität mit Leben erfüllt werde und die Einrichtungen sich in Eigeninitiative miteinander verbinden und so etwas zum Wohle beider Seiten erarbeiten.

 

Beigeordnete SCHELLMANN findet diese Initiative deshalb so wichtig, weil die Musikschule in großem Umfang das übernommen habe, was früher an den Schulen erfolgt sei. Dort finde inzwischen eine Musikförderung in diesem Umfang leider längst nicht mehr statt.

 

Ratsherr VÖLKER fragt, ob in der Musikschule auch Kinder finanziell schlechter gestellter Eltern gefördert würden.

 

Herr PETERSEN antwortet, die Stadt bringe für die musikalische Förderung der Kinder die jährlichen hohen Zuschüsse für die Musikschule auf und es gebe bei den Gebühren Sozial- und Geschwisterermäßigungen. Eine musikalische Hochbegabung richte sich natürlich nicht nach dem finanziellen oder gesellschaftlichen Status der Eltern. Zur Aufnahmeprüfung hätten sich 11 Kinder zwischen 8 und 12 Jahren angemeldet. In die Förderung würden nur 4 Kinder aufgenommen werden. Die Prüfung werde von unabhängigen Prüfern in Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Hannover abgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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