09.06.2026 - 6.1.3 Antrag "Faire Erbbaurechtsbedingungen bei der E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.3
- Datum:
- Di., 09.06.2026
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Sebastian Prigge
- Beschluss:
- Ablehnung des Antrags empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich, folgenden Antrag abzulehnen:
Der Änderungsantrag von CDU, Grünen und FDP wird wie folgt ändert:
- Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst: „Der Erbbauzins wird auf 1,2 % festgelegt.“
- Punkt 3 wird wie folgt neu gefasst: „Für Einfamilienhäuser wird eine Kappungsgrenze für die Grundstücksgröße von 600m2 festgelegt. Die Flächen, die über die Kappungsgrenze hinausgehen und unbebaut sind, werden für die Berechnung des Erbbauzinses als Gartenland mit einem pauschalen Wert von 40€/m2 angesetzt.“
- Punkt 4 wird wie folgt neu gefasst: „Ist ein Erbbaugrundstück teilbar und eigenständig bebaubar, wird die Fläche oberhalb der Kappungsgrenze weiterhin nach den Regelungen des jeweils geltenden Bodenrichtwertes berechnet. Die Regelung zum Ansatz von 40€/m2 gilt ausschließlich für nicht bebaubare beziehungsweise nicht bebaute Garten- und Freiflächen.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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