18.05.2026 - 6.1 Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss der Hans...

Beschluss:
Annahme des Antrags empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Der folgende Absatz unter Punkt „B. Zuständigkeit“ wird ersatzlos gestrichen:

 

„In weniger erheblichen Fällen delegiert der Verwaltungsausschuss seine Zustimmungsbefugnis an die Oberbürgermeisterin /der Oberbürgermeister und die ihr/ihm nachgeordnete Verwaltung. Die Zustimmungsbefugnis schließt auch den Abschluss des Zustimmungsvertrages gemäß § 36a BauGB ein.

 

Ein Antrag gilt als weniger erheblich, wenn

• das Vorhaben auf Grundlage des § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3b BauGB genehmigt werden kann und nicht § 246e herangezogen werden muss, 

• die Bruttogeschossfläche des Vorhabens kleiner als 5.000 m² ist und

• von keinem herausgehobenen stadtweiten öffentlichen Interesse auszugehen ist.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage