16.04.2026 - 8 Finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetr...

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Hansestadt Lüneburg beteiligt sich im Rahmen zusätzlicher freiwilliger Leistungen auf der Basis des erarbeiteten und vorgestellten Finanzierungskonzeptes für das Schuljahr 2026/2027 am Ganztagsschulbetrieb. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.074.900 € (2026) und in Höhe von 2.393.600 € (2027) werden in den Haushalten 2026 und 2027 bereit- bzw. eingestellt, respektive zusätzlich den Haushalt belasten. Hinzu kommen die voraussichtlichen Mehrkosten für die Ferien- und Randzeitenbetreuung.

 

  1. Ferner wird die Verwaltung damit beauftragt, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, den Schulen und Kooperationspartnern die Rahmenvereinbarung und vertragliche Grundlagen für die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg als Grundlage für den Start des rechtsanspruchserfüllenden Ganztags zum 01.08.26 sowie für die Haushaltsplanung 2027 abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt:

Herr Miekautsch (Bereichsleiter Schulen) stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation das städtische Finanzierungskonzept für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für das Schuljahr 2026/2027 vor.

 

Ratsherr Grimm fragt woher die vielen notwendigen pädagogischen Kräfte herkommen, die die Arbeit der Ganztagesbetreuung machen sollen.

Hierzu führt Herr Miekautsch aus, dass diese Herausforderung bundesweit bestehe, da es ab dem 01.08.2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung gebe. Daher hat die Hansestadt Lüneburg bereits frühzeitig mit den Planungen angefangen und mit den verschiedenen Grundschulen und Kooperationspartnern Gespräche aufgenommen.

 

Frau Scholz ergänzt, dass die Absprachen mit den bereits vorhandenen Kooperationspartnern gut laufen würden, diese bereits Personal mitbringen würden und das städtische Personal ja auch vorhanden sei. Man würde aber dennoch eine gute Personalakquise machen müssen, um die Lücken aufzufüllen.

 

Herr Grimm stellt hierzu eine Nachfrage. Er möchte wissen, was passiert, wenn die aktuellen Partner und Träger den Ganztag gar nicht mit der ausreichenden Anzahl an Mitarbeitenden gewährleisten können. Hierzu erwidert Herr Miekautsch, dass es klare Abrechnungsmodalitäten für den städtischen Zuschuss gebe. Des Weiteren sei ein Vorteil, dass alle bisherigen Kooperationspartner, bis auf einen Grundschulstandort, im schulischen Ganztag mitwirken und daher an einigen Standorten kein weiteres Personal mehr aufgebaut werden müsse.

 

Frau Dr. Dartenne bedankt sich für die voraussichtlichen Kosten der Ganztagesbetreuung und verweist darauf, dass es dann im Verlauf ein Benchmarking geben müsse. Ratsfrau Dr. Dartenne stellt auch heraus, dass es ein klares und schönes Zeichen gewesen sei, dass im Schulausschuss darüber gemeinsam entschieden wurde, dass diese kostenintensiven, freiwilligen Leistungen auch so umgesetzt würden.

 

Herr Miekautsch sagt, dass die Spannbreite der Fehlbeträge der einzelnen Schulen sehr unterschiedlich sei. Die Tatsache, dass die Grundschulen inhaltlich alleine über die konkrete Ausgestaltung der Kooperation entscheiden, würde dazu führen, dass der Ganztagsschulbetrieb auch komplett in die Hand eines Kooperationspartners gelegt werden könne. Er ergänzt, dass die Umsetzung der Ganztagsschule ein dauerhaftes Thema sein werde und daher ein jährlicher Diskurs notwendig sei, da es sich um einen dynamischen Prozess handele.

 

Ratsherr Schwake möchte konkret die Kosten genannt bekommen, die die freiwilligen Leistungen im Vergleich zu den Pflichtleistungen kosten.

Herr Miekautsch antwortet darauf, dass grundsätzlich ab dem Schuljahr 2026/2027 nur für die erste Jahrgangsstufe ein Rechtsanspruch besteht. Die Mehrkosten für die Jahrgangsstufen zwei bis vier als freiwillige Leistung würden sich auf 4,4 Mio. € belaufen. Im Jahr 2026 wären für die Zeit ab 01.08.2026 insgesamt 1,8 Mio. € zu zahlen, um alle Jahrgänge eine solche Ganztagesbetreuung anzubieten.

 

Herr Schwake fragt erneut nach, ob der Unterschied der verpflichtenden Leistungen zu den freiwilligen Zahlungen 4,4 Mio. € beträgt. Letztendlich bittet er die anderen Ausschussmitglieder sich die Kategorien der freiwilligen Leistungen klar werden zu lassen. Er betont, dass einerseits über wenige tausende € im Bereich der Museen oder die Unterstützung der Ganztagsschule in Lüneburg diskutiert.

 

Frau Scholz erklärt, dass die Verwaltung über diese beschlossenen Summen, aber noch viel mehr die Schulen sehr dankbar darüber sind. Sie betont weiter, dass die Aufgabe der Ganztagesbetreuung, wenn sie nicht durch die Grundschulen gewährleistet werden könne, dann vom Jugendhilfeträger, der Hansestadt Lüneburg selbst, übernommen werden müsste. Dabei müssten dann enorme Zusatzleistungen erst gezahlt werden. Bereits die Fortführung des bisherigen Betreuungssystems hätte sehr hohe Kosten nach sich gezogen. Des Weiteren sagt Frau Scholz, dass von den zusätzlichen benötigten 4,4 Mio. € bereits 2,5 Mio. € für das städtische Betreuungspersonal als Personalkosten im Haushalt eingestellt seien. Die Verwaltung sei daher der Politik sehr dankbar, dass diese g die zusätzlichen Leistungen beschließen möchte. Der gesetzliche Betreuungsschlüssel von 1 zu 26 sei eine Möglichkeit der Umsetzung, welche die Hansestadt Lüneburg nicht anstrebe. Die finanzielle Unterstützung des Ganztages sei daher ein fortlaufendes Gesprächsthema.

 

Herr Schwake möchte weiter wissen welche der Leistungen des Themas Ganztag konkret Pflichtleistungen seien und welche freiwillig.

Ratsfrau Dr. Dartenne korrigiert die bisherige Vorstellung des Konzepts. Sie betont, dass es sich bei dem gesetzlichen Anspruch um einen jahrgangsweisen aufwachsenden Rechtsanspruch handele. Das würde bedeuten, dass die Ganztagesbetreuung aller Jahrgangsstufen in den Grundschulen in vier Schuljahren Pflicht sei. Jedes Jahr käme eine weitere Jahrgangsstufe hinzu, sodass die freiwilligen Leistungen dann Pflichtleistungen wären. Sie ist froh, dass hierzu in Lüneburg keine Debatten stattfänden.

 

Herr Dißelmeyer ergänzt, dass die Politik diese Leistungen gerne zahlen würden, da ein Schwerpunkt auch die Bildung sei.

Herr Schwake fragt, ob die Verwaltung bestätigen kann, dass ab 2028 keine freiwilligen Leistungen mehr bezahlt werden.

Herr Miekautsch bestätigt dies.

Frau Dr. Dartenne möchte noch einmal betonen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel von 1:26 eine Möglichkeit darstellt.

 

Hierzu führt Frau Scholz aus, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine bundesgesetzliche Vorgabe sei. Vor diesem hätte es nur die Vorgaben im NKitaG gegeben, wonach nur Erzieher eingestellt werden duften und der Betreuungsschlüssel von 1:10 einzuhalten ist. Frau Scholz berechnet anhand zweier Schulen, dass die Bereitstellung von Hortplätzen zur Betreuung im alten Modell nicht überall möglich gewesen wäre, schon gar nicht für die Jahrgänge 2,3 und 4.

 

Herr Schwake bittet darum, dass die Frage nach den absteigenden Mitteln für die freiwilligen Leistungen schriftlich beantwortet wird.

Frau Scholz erwidert, dass die Zahlen bereits in der Vorlage zu dem TOP stünden.

 

Frau Dr. Dartenne ergänzt, dass es auch Ideen gab, dass Sportvereine auch als Kooperationspartner mit aufgenommen würden.

 

Herr Schwake betont, dass er inhaltlich das gesamte Thema unterstütze, er erbittet jedoch eine Klarheit und Schärfe bei der Trennung der freiwilligen Leistungen von den gesetzlichen Anforderungen, auch im Rahmen der angespannten finanziellen Haushaltsdebatten.

 

In Ergänzung zu den bereits mündlich erfolgten Ausführungen in der Sitzung ist folgender Sachstand zur Bemessung der freiwilligen Leistungen von Seiten des Dezernates V als fachlich zuständiges Dezernat anzumerken:

Durch eine umfangreiche Prüfung des fachlich zuständigen Dezernats mit einhergehender Rücksprache mit dem RLSB Lüneburg muss festgestellt werden, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine abschließende Aussage durch (aufgrund) mehrere Unwägbarkeiten (Entwicklung der Schülerzahlen, Höhe der Kapitalisierungsgrade, Wertigkeit einer Lehrerstunde etc.) und durch die unterschiedliche Ausgestaltung des Ganztags an den Schulen getroffen werden kann. Die in der Vorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen entsprechen dem aktuellen Sachstand und haben weiterhin Bestand. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nach aktuellen Erkenntnissen auch nach Inkrafttreten der Bezuschussung aller vier Jahrgänge durch das Land Niedersachsen weiterhin freiwillige Leistungen aufgrund von Unterschieden in den Standards (bspw. Betreuungsschlüssel) vorliegen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=1004983&selfaction=print