09.03.2026 - 8 Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklung...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes einschließlich der Neuausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Am Schützenplatz / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

 

Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ berücksichtigt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

Reduzieren

Beratungsinhalt:

 

Der TOP 8 und 9 werden zusammen beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt in das Thema ein. Es gehe primär um die Erweiterung der Flächen für Fabrikverkauf von Roy Robson. Das Ergebnis des Mediationsverfahrens werde mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept und dem B-Plan festgehalten. Die Veränderungssperre laufe aus.

 

Herr Eberhard präsentiert anhand der beigefügten Präsentation das Einzelhandelsentwicklungskonzept, den B-Plan und bisherigen Ablauf. Der Geltungsbereich des B-Plans sei groß gefasst, um eine kontrollierte Einzelhandelsentwicklung zu ermöglichen. Seit der öffentlichen Auslegung letztes Jahr sei keine Änderung mehr erfolgt. Der B-Plan lasse Wohnen und nicht störendes Gewerbe zu. Es erfolge ein Ausschluss aller zentrenrelevanter Hauptsortimente mit Sonderreglungen für den Fabrikverkauf. Die möglichen Erweiterungen werden in der Fläche limitiert. Die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sei für den B-Plan wichtig. Für den B-Plan müsse ein zentraler Versorgungsbereich festgesetzt werden. Weiterer Einzelhandel könne sich ansiedeln, solange er weder zentrenrelvant noch großflächig sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Neumann erklärt Herr Eberhard, dass für den Aldi und Hol ab Bestandschutz bestehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meyer führt Herr Eberhard aus, dass durchaus erwünscht sei, dass an die Straße „Am Schützenplatz“ Einzelhändler ziehen, solange sie nicht großflächig oder zentrenrelevant sind, z.B. ein Bio- oder Getränkemarkt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze bestätigt Stadtbaurätin Gundermann, dass das Ergebnis der Mediation mit dem B-Plan umgesetzt werde.

 

Ratsfrau Lotze fragt, was zentrenrelevant ist und was nicht. Sie spricht das Gutachten an, nachdem man zum Lustkauf in die Innenstadt und zum Lastkauf zu Roy Robson gehe und fragt, ob das das gewünschte Ergebnis sei.

 

Herr Eberhard erklärt, dass zentrenrelevant beispielsweise Bekleidung, Schuhe und Lederwaren seien. Nicht zentrenrelvant hingegen sei alles, was der täglichen Versorgung gilt.

 

Ratsherr Blanck erläutert, dass das Gutachten juristisch erforderlich sei. Er bedankt sich bei Frau Kalisch für das Auflösen des Konflikts um die Flächen für den Fabrikverkauf.

 

Ratsherr Feldhaus fragt, ob es bei der Tankstelle oder dem ehemaligen Godehus konkrete Überlegung gibt.

 

Herr Eberhard erklärt, dass keine Planung bekannt sei.

 

Herr Meyer kritisiert, dass Roy Robson jetzt ihr Geschäft am Markt schließe.

 

Ratsfrau John lobt, dass bestehende Geschäfte mit einbezogen werden.

 

Ratsherr Kohlsteht kritisiert, dass der Beschluss ohne die Informationen im nichtöffentlichen Teil zum Wohnungsbau schwierig sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass der Wohnungsbau nicht im Zusammenhang mit dem B-Plan stehe.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen