22.01.2026 - 13 Anerkennung des angepassten qualifizierten Miet...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Frau Esders stellt die Frage inwiefern große Wohnungsunternehmen wie z. B Vonovia mit Mieten, die sich am oberen Rand befinden, Einfluss auf die Erstellung des Mietspiegels nehmen. In anderen Kommunen wurde bereits diskutiert extrem hohe Mieten solcher  Konzerne aus der Datenerhebung auszuklammern.

Frau Krüger erläutert, dass der qualifizierte Mietspiegel auf einer wissenschaftlich       anerkannten Erhebungsmethodik beruht. Grundlage sei ein ausgewogenes                 Mischverhältnis der erhobenen Mietdaten, das sicherstellt, dass einzelne Ausreißer den Mietspiegel nicht maßgeblich beeinflussen. Zur Qualitätssicherung hat sich die            Hansestadt fachliche Unterstützung durch die Firma ALP geholt. Das Unternehmen achte besonders darauf, dass die Datenauswahl repräsentativ bleibt und ein realistisches Bild des örtlichen Wohningsmarktes abbildet.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg erkennt den qualifizierten Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg für 2026 (Fortschreibung) nach §558d BGB an. Er tritt am 01.02.2026 für die     Dauer von zwei Jahren in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     7 

Ablehnung:        0 

Enthaltung:       0