08.12.2025 - 6.2 Änderungsantrag zum Sanierungsgebiet Kaltenmoor...

Beschluss:
Ablehnung des Antrags empfohlen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich den Antrag abzulehnen:

 

Der Rat möge beschließen:

 

I. Vor dem Beschluss des Rates am 11.12. 2025 muss

1. Die vom Sozialausschuss am 18.11.2025 beschlossene Sozialraumanalyse vorliegen und ausgewertet werden.

2. Danach wird eine umfangreiche Bürgerversammlung (Bürgerforum) wie § 137 Baugesetzbuch es vorschreibt einberufen, um aufbauend auf das Ergebnis der Sozialraumanalyse und Vorschläge der Bürgerschaft und der im Stadtteil engagierten Sozialverbände wie AWO, Vereine, Kirchgemeinde St. Stephanus die neuen Prioritäten für den neuen Rahmenplan bis 31.12.2029 mit der Bürgerschaft von Kaltenmoor zu vereinbaren.

 

II. Folgende Ziele müssen dazu betrachtet werden.

1. Vorbereitung Kauf/Sanierung von Wohnungen der VONOVIA in Bauabschnitten nach dem Muster Eckpfeiler Wilhelm-Leuschner-Straße

2. Vorfinanzierung von Ordnungsmassnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsangebote nach § 177 Baugesetzbuch (z. B. Ersatzvornahen)

3. Verstärkung der Integration im Stadtteil:

- Spielplätze sanieren und beleuchten

- Schaffung von Bolzplätzen im Gebiet

- Lfd. Wohnraumfeldsanierungen

- Angebot Mitternachtssport für Jugendliche in den Sporthallen (wie vor der Hallensanierung)

- Unterstützung des LSV als Integrationsverein für den Stadtteil

- Förderung der AWO Wohnraumumfeld-, Sozial- und Integrationsarbeit im Stadtteil

- Unterstützung der KITAS und Schulen

4. Umbau der ehemaligen AWO-Kita in der Graf-von-Moltke- Straße ggf. in 2 Bauabschnitten zu einem Stadtteilhaus (orientiert am Rahmenprogramm des Stadtteilhauses OEDEME und der Ergebnisse der Sozialraumanalyse)

5. Beseitigung von Unfallschwerpunkten im Sanierungsgebiet auf der Grundlage einer Verkehrs- und Unfallanalyse.

 

III. Weitere Aufgaben für Verwaltung / Rat

1. Bereits jetzt mit dem Land Niedersachsen, mit Unterstützung der Landtagsabgeordneten aus der Stadt, Verhandlungen zu führen, um eine Verlängerung der Sanierungssatzung bis 2032 zu erreichen. Dafür müssen gemeinsam mit der Bürgerschaft und den Einrichtungen im Stadtteil, aufbauend aus den Erkenntnissen aus der Sozialraumanalyse, bis Mitte 2027 neue „intelligente“ Sanierungsziele erarbeitet werden. Dabei ist auch eine Verkleinerung des Sanierungsgebietes im Bereich der VONOVIA Wohnungen zu prüfen / zu verhandeln.

2. Ab 2027 bis zum Abschluss der Sanierung sind 300.000, - EUR/Jahr als städtischen

Anteil bereitzustellen. Dadurch wird ermöglicht von Bund und dem Land Niedersachsen jeweils 300.000, - EUR anteilig einzuwerben.

3. Das Stadtteilmanagement um eine weitere Stelle zu verstärken.

4. Vor der geplanten Erhebung von Ausgleichsbeiträgen eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2

Ablehnung: 5

Enthaltung: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage