20.11.2025 - 9 Änderung der Richtlinie über die Gewährung von ...

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vertagt
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vertagt den TOP einvernehmlich auf seine nächste Sitzung.

 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink teilt mit, die Förderrichtlinie solle an die Rahmenförderrichtlinie, die es bei der Stadt gebe, angepasst werden und sehe auf der Basis der Evaluation der eingegangenen Anträge Verfahrensvorschläge vor. Es handele sich um einen Vorschlag, der vom Ausschuss verändert oder auch abgelehnt werden könne.

 

Frau Beer-Kullin, Bereichsleiterin 41, stellt die vorgeschlagenen Änderungen ausführlich vor. Auf Basis der Änderungen plane die Verwaltung, die Antragsformulare zu überarbeiten. Dabei müsse auch eine Form gefunden werden, wie künftig Eigenmittel, die z.B. in Form von Eigenleistungen wie Ehrenamtsstunden erbracht werden, sowie vorhandene Rücklagen abgefragt werden. Sie betont, der Umfang der überarbeiteten Richtlinie sei im Vergleich zur aktuell geltenden Richtlinie gleichgeblieben. Ein großer Teil der Änderungen beruhe auf redaktionellen Verschiebungen. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen seien:

  •           die Festlegung der Methode zur Aufteilung der Fördermittel, sofern die Gesamtantragssumme die vorhandenen Fördermittel übersteige;
  •           die Festlegung einer maximalen jährlichen Fördersumme pro Antragstellenden auf 20.000 €, damit die Kulturlandschaft breiter gefördert werden könne und nicht einige größere Institutionen den größten Teil der Mittel binden;
  •           Definition des Begriffs „angemessene“ Eigenmittel auf 10% der Gesamteinnahmen. Als Rechengröße zur Feststellung des monetären Wertes von Ehrenamtsstunden, die zu den Eigenmitteln gerechnet werden, werde hier der Mindestlohn vorgeschlagen.  
  •           Vorbehalt der Zustimmung durch die Verwaltung bei der Bildung von Rücklagen ab einer bestimmten Höhe, um zu verhindern, dass die Zuschüsse an Institutionen ausgezahlt werden müssen, die keinen Förderbedarf mehr haben. 
  •           Zugrundelegung des kompletten Haushalts- oder Wirtschaftsplans der antragstellenden Institution.

Aus den vorgestellten Änderungen würde sich die Konsequenz ergeben, dass die antragstellenden Institutionen nicht parallel noch Projektförderung für einzelne Projekte beantragen müssten/könnten, da die komplette Arbeit der Institution im Wirtschaftsplan bereits enthalten sei. Auch Anträge, die sich nur auf einzelne Bereiche wie Miete oder Personalkosten beziehen, seien dann nicht mehr möglich. Bei der institutionellen Förderung werde das Defizit der gesamten Institution betrachtet und abgewogen, wieviel die Stadt bezuschussen könne.  

 

Ratsfrau Dr. Dartenne weist darauf hin, dass bereits bei der Beratung zu der Richtlinie im vergangenen Jahr die Festlegung einer maximalen Fördersumme vom Ausschuss abgelehnt worden war. Dem Vorschlag könne auch jetzt nicht zugestimmt werden, denn über die Höhe der Fördersummen entscheide allein der Rat. Aus dem gleichen Grund werde auch die Festlegung des Gießkannenprinzips als Eingriff in die Entscheidungskompetenz der Ratsmitglieder wahrgenommen. Ihre Fraktion habe einen Änderungsantrag (s. Anlage) zu der Richtlinie ausgearbeitet, aus dem ihre Kritikpunkte deutlich werden und bitte darum, die Überbürokratisierung des Änderungsvorschlages der Verwaltung abzulehnen.

 

Stadtrat Rink verwahrt sich gegen den Vorwurf, die Verwaltung würde die Antragstellenden mit Überbürokratisierung knebeln wollen. Es handele sich hier um einen Vorschlag der Verwaltung, über den sachlich diskutiert werden sollte. Die Verwaltung werde die Entscheidung des Rates letztlich zu 100% umsetzen.

 

Ratsfrau Lotze teilt mit, auch ihre Fraktion könne die vorgeschlagenen Änderungen nicht mittragen. Diese hätten weitreichende Auswirkungen, insbesondere die Festlegung der Maximalfördersumme auf 20.000 €. Die Kultureinrichtungen sollten gestützt, gestärkt und nicht gefährdet werden. Beispielsweise wäre im Fall der Kunstschule Ikarus dann zu klären, ob und wie diese weiterhin im bewährten Umfang arbeiten könne. Der Änderungsantrag der Grünen sei zu kurzfristig vorgelegt worden, um sich damit ausführlich beschäftigen zu können. Von Seiten ihrer Fraktion bestehe zu dem Thema noch Beratungsbedarf, daher beantrage sie Vertagung des Themas auf die nächste Sitzung des KPA.

 

Frau Beer-Kullin ergänzt zur Klarstellung, dass es im Sinne der Antragstellenden sei, dass bei institutioneller Förderung nicht parallel noch Projektförderanträge gestellt werden müssen, da im Wirtschaftsplan die komplette Arbeit der Institution bereits enthalten sei und die Einnahmen und Ausgaben nicht auf unterschiedliche Projekte aufgeteilt und umgerechnet werden müssen.

 

Ratsherr Soldan betrachtet die vorgeschlagene Begrenzung auf max. 20.000 € Förderung als zu hart, auch wenn die dahinterstehende Absicht verständlich sei. Hier könnten als Öffnungsklausel die Worte „in der Regel“ ergänzt werden. Die Verwaltung müsse im Übrigen jedoch wenigstens einen Vorschlag machen können, wie die begrenzten Mittel verteilt werden können. Er unterstütze ebenfalls den Antrag auf Vertagung des Themas auf die nächste Sitzung.

 

Ratsfrau Redenius gibt Exemplare des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen an die übrigen Ausschussmitglieder und die Verwaltung weiter. Damit ist der Antrag eingereicht. Einer Vertagung stimme sie ebenfalls zu.

 

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Anlagen

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