02.12.2025 - 6 Antrag "Einführung einer Grundsteuer C" (Antrag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 02.12.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Marco Busch
- Beschluss:
- vertagt
Beratungsinhalt:
Herr Prigge und Herr Lied präsentieren die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag „Einführung einer Grundsteuer C“ und stellen heraus, dass der aktuelle Verwaltungsaufwand sowie die noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen dazu führen, dass die Einführung einer Grundsteuer C aktuell nicht zielführend sei.
Ratsherr Herzog nennt das Beispiel der Stadt Buchholz, die sich mit der Einführung ebenfalls befasst hat und teilt mit, dass auch Baden-Württemberg sich einer Einführung einer Grundsteuer C geöffnet hat. Grundsätzlich sei das Instrument gut geeignet, allerdings ist die Datenlage zu der Erhebung von einer solchen Steuer in Deutschland noch nicht ausreichend. Themen wie die aktuelle Wirtschaftslage in Deutschland allgemein und das Zinsniveau müssten mitgedacht werden. Herr Herzog stellt daher den Antrag sich vorerst nicht mit der Einführung einer solchen Grundsteuer zu befassen.
Ratsherr Soldan entgegnet dem jedoch, dass die Einführung grundsätzlich nicht sinnvoll sei, da es einer Bestrafung gleichkomme. Es sei kontraproduktiv für die Unternehmen, die sich hier ansiedeln oder ihre Bestände erweitern wollen. Ratsherr Soldan plädiert daher für die Ablehnung des Antrages. Er fragt nach, ob man einen Großteil der Fläche der HLG als ein Grundsteuer C-Gebiet deklarieren müsste, wenn man diese einführen würde. Herr Prigge stellt klar, dass mindestens 10% der gesamten Fläche einer Kommune als ein Grundsteuer-C-Gebiet deklariert werden müssten und man nicht einzelne Teilbereiche aussuchen könne, bei denen dann nur eine solche Steuer greifen würde.
Ratsherr Schwake findet die Erhebung von Steuern grundsätzlich gut, stellt aber auch heraus, dass es bei der Grundsteuer C noch ein Definitionsproblem gebe. Andere Städte würden diese Steuer ebenfalls nicht erheben und die Einführung würde wiederum ein Mehr an Bürokratie für alle Beteiligten bedeuten. Dies hätte grundsätzlich einen abschreckenden Effekt für alle Unternehmen. Es gäbe darüber hinaus keinen anderen Einflussbereich einer Oberbürmeisterin, der so groß sei wie das Thema Bauen. Man müsse es nur einfach machen, bspw. am Wienebüttler Weg.
Ratsherr Dißelmeyer sieht die Wirkung dieser Grundsteuer C anders. Die Einführung einer solchen Steuer hätte mehr Vorteile als Nachteile und würde die Möglichkeit bieten unbebaute Grundstücke in die Bebauung zu bringen. Der Effekt der Steuereinnahmen wäre hierbei lediglich ein positiver Nebeneffekt. Die SPD würde demnach für die Einführung einer Grundsteuer C stimmen.
Ratsfrau Dr. Dartenne legt dar, dass die Einführung aktuell lediglich die Bevorratung mit Grundstücken teurer machen würde und die Investoren diese Kostensteigerung dann durch die Mieten weitergeben würden. Die Grundsteuer C würde nur das Warten auf die Bebauung verteuern. Darüber hinaus möchte Ratsfrau Dr. Dartenne mit der HLG nicht wieder als Negativbeispiel in Niedersachsen gelten, nachdem das hiesige Erbbaurechtsmodell bereits in Hannover im Landtag diskutiert wird. Sie stellt auch heraus, dass die Steuereinnahmen von ca. 400.000€ nur im best case scenario einträfen. Daher beantragt Ratsfrau Dr. Dartenne die Nichtbefassung des Antrages, es solle zunächst Ruhe einkehren und dann mit einer besseren Datenlage erneut beraten werden.
Ratsherr Soldan bekräftigt noch einmal, dass die Kostensteigerungen für die Investoren durch die Grundsteuer C zu höheren Mieten und vermehrt Eigentumswohnungen führen würde. In Lüneburg würde es grundsätzlich an kostengünstigen Mietwohnungen fehlen und dieser Antrag wäre ein Hinderungsgrund dafür. Ratsherr Neubert unterstützt noch einmal die Ansicht von Ratsherr Dißelmeyer, auch wenn das Instrument der Grundsteuer C noch nicht wirklich bekannt ist. Die Einführung würde aber die Investoren auffordern schneller mit dem Bauen zu beginnen.
Ausschussvorsitzender Schwake lässt über folgende Alternativen zur Einführung abstimmen:
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Ablehnung des Antrages auf Einführung einer Grundsteuer C:
- 2 Ja-Stimmen für die Ablehnung und 4 Nein-Stimmen gegen die Ablehnung des Antrages.
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Vertagung des Antrages auf Einführung einer Grundsteuer C um 6 Monate:
- 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
Damit wird beschlossen, dass der Finanzausschuss sich nach 6 Monaten wieder mit dem Antrag auf Einführung einer Grundsteuer C befassen soll.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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155,5 kB
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