28.10.2025 - 7 1. Änderung zum Vertrag zur Fehlbetragsfinanzie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.10.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Tamara Penzkofer
- Beschluss:
- geändert empfohlen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die redaktionellen Änderungen in der 1. Änderung zum Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2023 sowie im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 1.2, 1.4.1, 1.4.2, 1.5, 2.1, 2.5, 2.7, 2.8, 2.9, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.8 und unter B. Erlöse, die keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023, 01.01.2024 und 01.01.2025 vorgenommen. Die monetären Auswirkungen werden in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Beschlussfassung vorberaten.
Beratungsinhalt:
Frau Bauer, Leitung des Fachbereichs 5-3 Familie und Bildung, erklärt, seit dem Jahr 2023 hat die Stadt mit dem überwiegenden Teil der freien Träger der Kindertagesbetreuung Fehlfinanzierungsverträge abgeschlossen. In den Verträgen ist festgelegt, dass Nachverhandlungen zu einzelnen Positionen stattfinden können. Die Verwaltung und die freien Träger kommen in diesem Fall zusammen, um über den Änderungsbedarf zu beraten und einen Konsens zu erzielen. Auf Wunsch der freien Träger sind Anfang 2024 Nachverhandlungen aufgenommen worden, die im März 2025 abgeschlossen wurden.
Frau Bauer führt weiter aus, dass zwischen redaktionellen Anpassungen und Änderungen mit finanziellen Auswirkungen unterschieden wird. Über die finanziellen Änderungen soll heute nicht entschieden werden. Gegenstand der Vorlage sind redaktionelle Änderungen zur Klarstellung und zur Schließung von Regelungslücken, um Transparenz, Einheitlichkeit und Klarheit bei der Abrechnung sicherzustellen.
Die Verhandlungspositionen, die Mehrkosten nach sich ziehen, sind nach Aussage von Frau Bauer im aktuellen Doppelhaushalt nicht berücksichtigt. Da die Verhandlungen erst nach dem Haushaltsbeschluss abgeschlossen wurden, konnten diese Positionen nicht mehr berücksichtigt werden und daher besteht keine finanzielle Deckung. Die geplanten Änderungen sollen im kommenden Jahr erneut eingebracht und vorbehaltlich der politischen Beschlüsse ab dem Haushalt 2027 umgesetzt werden. Die freien Träger sind über dieses Vorgehen informiert. Rückmeldungen dazu liegen nicht vor.
Ratsfrau Henze fragt nach dem Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt und weist darauf hin, dass Nachverhandlungen in der Vergangenheit zeitnah umgesetzt worden seien. Sie äußert die Sorge, dass einzelne Träger in eine finanzielle Schieflage geraten könnten und merkt an, dass in der Vergangenheit Anpassungen schneller erfolgt seien.
Frau Bauer teilt mit, dass aufgrund der ausgebliebenen Rückmeldungen davon ausgegangen wird, dass die Verschiebung unproblematisch ist. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht vorgesehen. Die Änderungen treten frühestens mit dem Haushalt 2027 in Kraft, vorbehaltlich politischer Beschlüsse.
Sie bestätigt, dass die Mehrkosten im Doppelhaushalt nicht vorgesehen sind. Bei der Haushaltsplanung wurde auf Grundlage der bestehenden Verträge kalkuliert. Der Doppelhaushalt 2025/2026 war bereits beschlossen, als die Verhandlungen im März 2025 endeten. Der mögliche Mehraufwand von rund 411.500,00 € ist daher nicht gedeckt.
Ratsfrau Redenius weist auf eine mögliche finanzielle Schieflage einzelner freier Träger hin und fragt nach den Auswirkungen auf Personal und Ausstattung. Sie schlägt vor, den Beschluss mit einem klaren Datum zur finanziellen Anpassung zu versehen.
Frau Bauer führt aus, dass drei Positionen aus der Nachverhandlung monetäre Auswirkungen haben: die Erhöhung der Abrechnungssätze für Bundesfreiwilligendienstleistende und FSJler (Anlage 6 zur Vorlage, S. 2 Punkt 1.2), Änderungen bei den Sätzen für Spiel- und Beschäftigungsmaterial (Anlage 6 zur Vorlage, S. 9 Punkt 3.1) sowie die Anpassung der Verwaltungskostenumlage (Anlage 6 zur Vorlage, S. 12 Punkt 3.7). Es besteht der Wunsch, künftig eine höhere Verwaltungskostenumlage anzuerkennen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Bei der Stadt beträgt die Verwaltungskostenumlage 4 %, bei den freien Trägern 5 %, zuzüglich eines Sockelbetrags, der auf Wunsch kleinerer Einrichtungen eingeführt wurde. Die redaktionellen Änderungen dienen der Klarstellung und sollen Diskussionen bei der Abrechnung vermeiden.
Ratsfrau Magdzinska bittet um eine Unterscheidung zwischen bereits entstandenen und zukünftigen Kosten.
Frau Bauer erklärt, dass bisher entstandene Kosten der freien Träger durch den Haushalt und den vertraglichen Regelungen abgedeckt sind. Die Summe von 411.500,00 € ist eine Hochrechnung der drei genannten Positionen, falls alle Träger die neuen Regelungen vollständig nutzen würden. Die Auswirkungen auf einzelne Träger sind bei der Vielzahl der freien Träger voraussichtlich gering.
Frau Wortmann-Wanke, beschließendes Mitglied auf Vorschlag der AWO, stellt klar, dass fehlende Rückmeldungen der Träger kein Einverständnis bedeuten. Der Bedarf besteht weiterhin, und es können Auswirkungen auf das Verwaltungspersonal entstehen.
Frau Penzkofer, Leitung des Sachgebiets 532b - Kindertagesstätten - Verwaltung und Controlling, berichtet, dass bei Beginn der Nachverhandlungen das Jahr 2023 noch nicht vollständig abgerechnet war. Die Abschläge basierten auf Bedarfsvorschauen der freien Träger. Für 2023 ist die Abrechnung der Betriebskosten inzwischen vollständig abgeschlossen. Aus dieser hat sich ergeben, dass die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg erhebliche Rückzahlungen durch die freien Träger erhält, da die Abschläge zu hoch angesetzt waren. Einige Träger haben sogar um das Aussetzen von Abschlägen gebeten, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden.
Zur Verwaltungskostenumlage erklärt sie, dass bislang keine tatsächlichen Kostennachweise vorliegen. Einige Träger äußern jedoch, dass sie mit den bisherigen 5 % plus Sockelbetrag nicht auskommen. Nach einer Abfrage bei allen Trägern und einer Auswertung der Rückmeldungen einigt man sich auf eine mögliche Erhöhung auf bis zu 9 %, allerdings nur gegen Nachweis. Die 5 % und der Sockelbetrag bleiben garantiert. Die prognostizierten Mehrkosten von rund 411.500,00 € sind lediglich eine Schätzung. Bisher liegen keine Belege vor, dass die Verwaltungskosten tatsächlich höher sind.
Ratsherr Neumann unterstützt die Position der Verwaltung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind derzeit keine zusätzlichen Ausgaben möglich. Der Kostendruck muss daher auch an die freien Träger weitergegeben werden, auch wenn das bedauerlich ist.
Ratsfrau Bauseneick hebt hervor, dass die freien Träger eine zentrale Rolle in der Kinderbetreuung der Hansestadt Lüneburg einnehmen. Ohne sie müsste die Hansestadt Lüneburg deutlich höhere Kosten tragen. Sie bemängelt die unzureichende Darstellung über die Auswirkungen der Nichtumsetzung und fordert eine klarere Entscheidungsgrundlage, bevor finanzielle Einschränkungen beschlossen werden. Sie bittet um detailliertere Angaben, welche Träger betroffen sind und wie viele Einrichtungen dies betrifft.
Frau Bauer erläutert, dass nur wenige Träger signalisiert haben, mit der bisherigen Verwaltungskostenpauschale nicht auszukommen. Daher ist eine Option zur Erhöhung bis zu 9 % verhandelt worden, sofern Nachweise vorliegen. Sie betont, es erfolge keine Kürzung der Leistungen, sondern es gebe lediglich keine zusätzliche Zahlung.
Ratsherr Wiebe betont die Bedeutung der Trägervielfalt und bittet um eine genauere Aufschlüsselung der Berechnung der 411.500,00 €, um die Zahl nachvollziehen zu können.
Herr Nowak äußert, dass Nachverhandlungen grundsätzlich notwendig seien, jedoch der Haushalt keine Flexibilität dafür biete. Er weist darauf hin, dass kleinere Träger stärker belastet sind als große Verbände. Für eine fundierte Entscheidung sind zusätzliche Informationen notwendig.
Ratsherr Soldan fragt nach dem Unterschied zwischen den Verwaltungskosten der Stadt (4 %) und der freien Träger (5 %) sowie nach der Zusammensetzung der Gesamtsumme.
Frau Bauer erklärt, dass die Summe von 411.500,00 € eine maximale Annahme ist, die auf Hochrechnungen basiert. Die tatsächlichen Mehrkosten hängen von der Zahl der Beschäftigten, Kindern und der Einrichtung ab. Eine Deckung durch den Haushalt der Hansestadt Lüneburg ist derzeit nicht vorhanden. Der Unterschied zwischen den Verwaltungskostenumlagen beruht auf unterschiedlichen, nicht vergleichbaren, Berechnungsgrundlagen bei der Hansestadt Lüneburg und der freien Trägern und ist ein Verhandlungsergebnis.
Ratsfrau Bauseneick regt an, bei der nächsten Sitzung mögliche Finanzierungsoptionen aufzuzeigen, um den Trägern Planungssicherheit zu geben. Sie fragt nach der Dringlichkeit des Beschlusses.
Frau Bauer erklärt, dass die redaktionellen Änderungen zwar keine finanziellen Auswirkungen haben, aber notwendig sind, um Klarheit und Einheitlichkeit bei der Abrechnung 2025 sicherzustellen.
Ratsfrau Redenius spricht sich für eine Vertagung aus, um finanzielle Fragen zu klären und den Vertrag mit zeitlichen Daten zu beschließen.
Ratsherr Soldan betont, dass eine Planungssicherheit für die freien Träger nur durch einen heutigen Beschluss erreicht wird. Er weist darauf hin, dass der Vertragsentwurf bereits vorliegt und beschlossen werden kann.
Ratsherr Wiebe erklärt dazu, dass ihm die Berechnungsgrundlage der 411.500,00 € weiterhin unklar ist und er ohne Klarstellung dazu keinen Beschluss fassen kann.
Frau Bauer bestätigt, dass die Zahlen im Leistungsverzeichnis festgelegt sind und die freien Träger damit verlässlich planen können. Es geht jetzt nur noch um Klarstellungen, welche Positionen eindeutig enthalten sind und abgerechnet werden dürfen. Die finanziellen Änderungen sollen geprüft und erst in einer späteren Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingebracht werden. Sie sagt aufgrund der erfolgten Diskussion zu, Rückmeldungen der Träger zu etwaigen Auswirkungen der aktuell noch nicht berücksichtigten Positionen mit finanziellen Auswirkungen einzuholen und anschließend zu klären, welche finanziellen Auswirkungen entstehen und wie die Deckung gesichert werden kann.
Die Ausschussvorsitzende Warnck stellt fest, dass über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abgestimmt wird. Ergänzend wird beschlossen, dass die Positionen mit den monetären Auswirkungen in der nächsten Ausschusssitzung erneut behandelt werden.
Anlagen zur Vorlage
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