10.09.2025 - 23.1 Antrag "Optimierung des Antragsverfahrens für H...

Beschluss:
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Beratungsinhalt:

 

Stellv. Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Dartenne begrüßt Herrn Ahlborn von der Handwerkskammer Lüneburg. Außerdem begrüßt Herr Prigge zur thematischen Unterstützung Herrn Klose und Herrn Lauterschlag von der Stadtverwaltung. Herr Ahlborn stellt die Herausforderungen und Handlungsempfehlungen in Bezug auf das Handwerkerparken an dem Best Practices Beispiel Lübeck vor. Daraufhin teilt Herr Lauterschlag mit, dass Lübeck ein Kontrollsystem innerhalb der Lieferzeit führe, es hingegen in Lüneburg innerhalb der Lieferzeiten in der Innenstadt kein Kontrollsystem gebe, da jede/r Lieferant*in während der Lieferzeiten in den verkehrsberuhigten Bereich einfahren dürfe. Außerdem gibt Herr Klose kund, dass die Anforderung an ein digitales Antragsverfahren inkl. Erklär-Video im Laufe des 4. Quartal zur Verfügung gestellt werde. Auch die Gebührenübersicht werde überarbeitet und schnellstmöglich hochgeladen. Bisher sei es schon möglich, ein Handwerkerparkausweis per Mail und per Telefon zu beantragen. Außerdem teilt er mit, dass ein Verbundsystem von mehreren Kommunen nicht möglich sei und nur die Hansestadt die Ausnahmegenehmigungen ausstellen könne. Eine zentrale Ansprechstelle gebe es auch bereits.

 

Ratsherr Schwake kommentiert, dass die Hansestadt teilweise ein besseres Verfahren als Lübeck habe.

Ratsherr Gerlach teilt daraufhin mit, dass eine zentrale Ansprechstelle nicht nötig sei, er sich jedoch eine direkte Ansprechperson mit Vertretung im Internet wünsche. Herr Klose sieht hierbei keinen Mehrwert, er hält ein Funktionspostfach für die beste Lösung, da hierauf mehrere Mitarbeitende Zugriff hätten. Dies habe Vorteile bei der Abwesenheit (Krankheit, Urlaub) der Ansprechperson.

 

Herr Klose gibt zu verstehen, dass ihm nicht klar sei, was mit der Vereinheitlichung administrativer Prozesse zur Eliminierung variabler Anforderungen (Nr. 4 des Antrags) gemeint sei. Daraufhin antwortet Ratsherr Grimm, dass es administrative Prozesse geben solle, ebenso eine Standardisierung, sodass keiner ungleich behandelt werde, egal ob ortsansässig oder nicht. Außerdem fordere er einheitliche Kriterien, dies beinhaltet vor allem die Gebührenübersicht.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers verlässt um 17.53 Uhr die Sitzung.

 

Herr Lauterschlag antwortet, dass ein gesetzlicher Rahmen für die Höhe der Gebühren vorliege, indem sie sich bewegen könnten. Die Gebühren seien seit 1997 nicht mehr angepasst worden, jedoch zuletzt 2013 mit einzelnen Interessengruppen erörtert. Herr Prigge greift ein und gibt zu verstehen, dass er nicht im Thema sei, aber klar sei, dass die Homepage und das Serviceportal optimierungsfähig seien, der Verwaltung aber Zeit gegeben werden müsse dies zu optimieren. Daraufhin antwortet Ratsherr Grimm, dass die Gebührentabelle einen Rahmen von 10 € - 167 € vorgebe und dieser nicht nachvollziehbar sei.

 

Ratsherr Dißelmeyer macht deutlich, dass die Diskussionen und Anmerkungen zeigten, dass die Einladung der Handwerkskammer sehr gut gewesen sei. Ratsherr Dißelmeyer nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Prigge und gibt zu verstehen, dass es hervorragend sei, wenn die Homepage und das Serviceportal für alle transparent sein werde. Zudem sollten auch die Pflegedienste berücksichtigt werden. Herr Klose antwortet, dass die Pflegedienste berücksichtigt seien und einzeln verhandelt würden.

 

Ratsherr Lühmann fügt hinzu, dass es die Situation nicht einfacher mache, wenn die GfA um 11 Uhr durch die Innenstadt fahre. Jedoch stellt er klar, dass die Hansestadt telefonisch sehr gut zu erreichen sei. Ebenso werde sich bei der Digitalisierung sehr bemüht.

 

Stellv. Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Dartenne fasst zusammen, dass die Verwaltung bereits weit in die richtige Richtung gearbeitet habe und somit die Anträge etwas bewirkt hätten. Daraufhin stellt die stellvert. Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dr. Dartenne folgenden Antrag: „Auf Anregung aus dem Wirtschaftsausschuss wird die Verwaltung gebeten, die in der Stellungnahme zu den Anträgen der FDP und der CDU avisierten Maßnahmen im vierten Quartal 2025 umzusetzen und Anfang 2026 darüber im Wirtschaftsausschuss zu berichten.“

 

Ratsherr Gerlach fragt, ob die Gebührensatzung ebenfalls durch den Rat erlassen werden müsse, wie bspw. bei der Feuerwehr.

 

Ratsfrau Grunau stellt den Geschäftsordnungsantrag: Vertagung des TOP 23.1 und TOP 23.2 ins 4. Quartal.

Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen angenommen.

 

Herr Klose antwortet auf die Frage von Ratsherrn Gerlach, dass die Gebühren nicht bearbeitet würden, lediglich werde die Liste optisch angepasst. Außerdem teilt Herr Prigge mit, dass es verschiedene Arten von Gebühren gebe. Es gebe Verwaltungsgebühren, darunter falle die Gebühr für die Handwerkerparkausweise, und es gebe die Benutzungsgebühr, wie die Gebühren durch die Feuerwehr.

 

Herr Pols unterstützt die Vorgehensweise der Hansestadt und teilt mit, dass die Bearbeitungszeit der Anträge für Handwerkerparkausweise lediglich ein bis zwei Tage dauer und 95 % der Anträge keine Notfälle seien. Außerdem fügt er hinzu, dass die Ausgangslage nicht wie von der IHK dargestellt sei.

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Anlagen zur Vorlage