04.09.2025 - 7 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
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Ergebnis:

 

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Beratungsinhalt:

 

Stadträtin Scholz führt in das Thema ein und legt dar, dass die Hansestadt Lüneburg in den vergangenen Jahren den Weg zur Ganztagsschule eingeschlagen und dabei eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Ausstattung der Grundschulen mit Ganztagskoordinatorinnen und -koordinatoren sowie der Bereitstellung freiwilliger Leistungen zur Förderung der pädagogischen Qualität im Ganztag eingenommen hat. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder standen dabei im Vordergrund.

 

Nun steht man an einem Wendepunkt. Aus dem bisher freiwilligen Angebot der ganztägigen Betreuung in den Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2026/2027 durch die bundesgesetzlichen Vorgaben ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Umsetzung sei mit vielen Fragen verbunden, wie zuletzt eine Veranstaltung des Niedersächsischen Kultusministeriums in Walsrode gezeigt habe.

 

Weiterhin stellt Stadträtin Scholz fest, dass die Verwaltung derzeit in einem regen Austausch mit den Schulen, dem RLSB Lüneburg und den weiteren Beteiligten steht. Das Ziel der Verwaltung ist es, ein möglichst gutes Angebot für eine Ganztagsbetreuung zu entwickeln. Dabei wird es zwangsläufig zu Veränderungen kommen und die Umsetzung des Ganztagsanspruchs kann nur in einer gemeinsamen und konstruktiven Kraftanstrengung und in einem sachlichen, direkten Dialog gelingen. Stadträtin Scholz bittet und bietet alle Beteiligten an, mit Fragen und Sorgen direkt auf die Verwaltung zuzugehen.

 

Frau Bauer, Leitung des Fachbereichs 5-3 Familie und Bildung, erläutert anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation, dass nach Auskunft des Landes Niedersachsen der Schulträger entscheidet, ob der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung über die Grundschulen umgesetzt wird. Frau Bauer stellt die Folien zur „Ausgangslage“ und zum „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ vor. Bezüglich der nachschulischen Betreuung geht sie darauf ein, dass derzeit ein sehr heterogenes Angebot in unterschiedlichen Formaten in Lüneburg vorherrscht (Träger, Zeiten). Allen ist gemeinsam, dass die Hansestadt Lüneburg derzeit die Kostenunterdeckung der Angebote der Nachmittagsbetreuung im Rahmen freiwilliger Leistungen übernimmt. Sie stellt weiter dar, dass das jetziger System bei der Umsetzung des Ganztags an personelle, finanzielle, räumliche Grenzen stößt, weil das Niedersächsische KitaG strenge Vorgaben macht (Gruppengröße und –zahl, Fachkräfte, Räume).

 

Weiterhin geht Frau Bauer darauf ein, dass die Ganztagsschule nur kostenfrei ist, wenn Schulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden und das Land nur dann die Mittel (Lehrerstunden) zur Verfügung stellt. Frau Bauer geht kurz auf den Aspekt der Kapitalisierung von Lehrerstunden und das entsprechende Verfahren und Berechnungsmodell des RLSB ein.

 

Herr Miekautsch, Leitung des Bereichs 55 - Schulen, stellt anhand der Präsentation die Punkte „Umsetzung“ und „weiteres Vorgehen“ vor. Hierbei führt er auch dazu aus, dass verstärkt sogenannte „Wanderbewegungen“ über die Schulbezirke hinweg bezüglich der Anmeldungen von Erstklässlern zu beobachten sind; die gestellten Anträge werden zunehmend mit dem Verweis auf ein nicht vorhandenes Betreuungsangebot gestellt. Ein Ziel der Konzeptionierung des Ganztages an allen Grundschulen ist auch, dass ein ganzheitliches pädagogisches Konzept im Interesse aller Schüler:innen entwickelt wird.

 

Frau Kaschel, beschließendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtelternrates, fragt, warum die Überlegungen der Verwaltung nur das Modell der offenen Ganztagsschulen beinhaltet.

 

Stadträtin Scholz erwidert, dass die Frage nach dem Umsetzungsmodell in der Verantwortung jeder einzelnen Grundschule liegt.

 

Ratsfrau Filohn fragt, ob die Hansestadt neben der Landesfinanzierung durch die Kapitalisierung von Lehrerstunden die Schulen auch bei Kooperationen mit Vereinen finanziell unterstützen wird und ob schon entsprechende Gespräche geführt wurden.

 

Frau Bauer teilt dazu mit, dass bei Bedarfen der Schulen, welche gemeinsam mit Kooperationspartnern das Ganztagsangebot sicherstellen wollen, die Hansestadt Lüneburg finanziell unterstützen möchte. Es werden auch Gespräche mit dem Kreissportbund (KSB) und Vereinen geführt, wobei festgestellt werden muss, dass ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmungen immer Grenzen haben und mit Blick auf die erforderliche Verlässlichkeit differenziert betrachtet werden müssen.

 

Ratsfrau Filohn stellt fest, dass es bei der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung nicht nur um Betreuung, sondern auch um Förderung der Kinder ginge, hier vermisst sie eine Positionierung der Verwaltung.

 

Stadträtin Scholz teilt daraufhin mit, dass der Aspekt der Förderung der Kinder selbstverständlich auch von der Hansestadt Lüneburg als ein elementarer Baustein wahrgenommen wird. Deshalb möchte die Hansestadt Lüneburg die Schulen ja weiterhin unterstützen. Hier kommt es allerdings auf die individuellen Bedarfe der Schulen an, diese sind herauszuarbeiten und individuell zu decken. Eine einheitliche Lösung für alle Schulen kann es aus Sicht der Verwaltung nicht geben.

 

Herr Messaoud, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Integrationsbeirates, möchte bezüglich der sogenannten Wanderbewegungen bei den Anmeldungen von Schüler:innen wissen, wie sich diese darstellen und welche Gründe für die Eltern maßgeblich sind.

 

Herr Miekautsch sichert die Beantwortung der Frage zu den Entwicklungen der „Wanderbewegungen“ zum Protokoll zu (siehe Anlage). Die Gründe der Eltern sind häufig das oft noch fehlende oder nicht ausreichende Angebot der Betreuung am Nachmittag in der jeweiligen Grundschule.

 

Herr Messaoud erkundigt sich über die vorhandenen Kooperationspartner und danach, ob das dort eingesetzte Personal auch über die entsprechenden Qualifikationen verfügt.

 

Frau Bauer teilt dazu mit, dass die Entscheidung darüber mit welchem Kooperationspartner eine Grundschule zusammenarbeiten möchte, in der Verantwortung der jeweiligen Schule liegt. Kooperationspartner sind Horte, Über-Mittags-Betreuung (ÜMI`s) und KiNaMis, Träger sind die Stadt und freie Träger. Diese beschäftigen grundsätzlich, und getreu den gesetzlichen Vorgaben, qualifiziertes pädagogisches Personal. Andere Kooperationspartner, z.B. Vereine müssten z.B. ein erweitertes Führungszeugnis und entsprechende Lizenzen nachweisen.

 

Ratsherr Heerbeck ist grundsätzlich für den Vorschlag der Verwaltung. Er erbittet Auskunft darüber, welcher Betreuungsschlüssel künftig in der außerunterrichtlichen Betreuungszeit Anwendung finden wird, da der schulische Betreuungsschlüssel von 1:26 eine Verschlechterung zum KiTa-Betreuungsschlüssel von 1:10 darstellen würde. Weiterhin stellt er fest, dass aus seiner Sicht eine maximale Beteiligung aller Betroffenen (Eltern, Träger, Schulen etc.) erfolgen muss, um die Akzeptanz für das Handeln zu erhalten. Darüber hinaus fragt Ratsherr Heerbeck, wie der ambitionierte Zeitplan seitens der Verwaltung eingehalten werden soll.

 

Frau Bauer teilt dazu mit, dass der Zeitplan ambitioniert sei, die Verwaltung jedoch mit allen Kräften daran arbeite, diesen in guter Zusammenarbeit mit den Schulen, dem RLSB und anderen Akteuren umzusetzen.

 

Stadträtin Scholz ergänzt, dass nicht alle 11 Grundschulen gleichermaßen betroffen seien. Sechs Grundschulen sind bereits Ganztagsschulen, eine weitere wird den Antrag auf Einrichtung fristgerecht stellen. Die Verwaltung hat die Hoffnung, dass auch die verbleibenden vier Grundschulen den Antrag beim RLSB stellen und dieser nicht durch den Schulträger gestellt werden muss.

 

Ausschussvorsitzender Soldan stellt dazu fest, dass es in 6 der 11 Grundschulen lediglich zu einer Ausweitung der Betreuungszeiten kommt und eine umfangreiche Beteiligung daher aus seiner Sicht nicht erforderlich ist.

 

Auf die weitere Frage antwortet Stadträtin Scholz, dass die Verwaltung seit Mai Gespräche vor allem mit den Schulen führe, die noch Halbtagsschulen seien und bezüglich der Beteiligung von Eltern die Schulelternräte als Ansprechpartner sehe. Der Betreuungsschlüssel von 1:26 sei, wie bereits dargestellt, vor allem für Kinder aus sozial benachteiligten Familien ein Problem. Zugleicht hätten Gespräche auch mit Pädagogen ergeben, dass nicht jedes Angebot den gleichen Betreuungsschlüssel und qualifiziertes pädagogisches Personal im Sinne des NKitaG benötige. Die Verwaltung strebe deshalb einen bedarfsgerechten, schulindividuellen Betreuungsschlüssel an, der mit den Schulen erarbeitet werden müsse.

 

Ratsherr Neumann fragt, ob bei der Erweiterung des Ganztagsangebotes von z.B. jetzt drei Tagen auf künftig fünf Tage in den Halbtagsgrundschulen und den Kindernachmittagsbetreuungen (KiNaMi) die Qualität gehalten werden kann. Derzeit besteht ein Betreuungsschlüssel von 1:10. Weiter geht Ratsherr Neumann darauf ein, ob die Kapitalisierung von Lehrerstunden ausreicht und wie man mit dem bestehenden Mangel an Lehrkräften umgehen wird.

 

Stadträtin Scholz stellt klar, dass nicht die Hansestadt Lüneburg die Ganztagserweiterung von 8 Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche beschlossen hat, sondern der Bundesgesetzgeber. Die Verwaltung ist hier nur ausführendes Organ. Die Hansestadt Lüneburg legt großen Wert auf gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal und wird, sofern dies erforderlich sein sollte, auch hier finanziell unterstützen. Derzeit arbeitet eine Ganztagsgrundschule mit einem Betreuungsschlüssel von 1:24 ohne dass es hier zu Beschwerden gekommen wäre. Stadträtin Scholz führt noch einmal aus, dass die Verwaltung nicht beabsichtigt, den vom Gesetzgeber in Anlehnung an den schulischen Klassenschlüssel angelehnten Betreuungsschlüssel von 1:26 flächendeckend umzusetzen. Der nach dem NKiTaG geltende Betreuungsschlüssel von 1:10 wird aus den in der Präsentation dargestellten Gründen (enge gesetzliche Vorgaben) nicht umsetzbar sein. Ein Hauptanliegen ist, im Rahmen individueller Lösungen an den jeweiligen Schulen zu einer guten Zusammenarbeit zu kommen. Zum Lehrermangel sei das RLSB auskunftsfähig, Ein niedrigerer Betreuungsschlüssel lasse sich vermutlich nicht nur mit der Kapitalisierung von Lehrerstunden finanzieren.

 

Ratsherr Neumann erkundigt sich nach dem konkret geplanten Betreuungsschlüssel.

 

Stadträtin Scholz wiederholt, dass ein konkreter Wert nicht genannt werden kann. Vielmehr muss ein Betreuungsschlüssel in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren und einer Bedarfsermittlung individuell mit jeder Schule vereinbart werden, zumal die Qualität der Betreuung auch nach Gesprächen mit Pädagogen nicht nur von Zahlen abhängt. Für bestimmte Betreuungsangebote und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könne man in Anlehnung an den Betreuungsschlüssel in der Kita von 2:25 einen bedarfsabhängigen und individuell festzulegenden Betreuungsschlüssel von 1:13 erwägen.

 

Man ist bei der Umsetzung des Ganztags auf die gute Zusammenarbeit mit den Schulen und darauf angewiesen, dass Schulen als Ganztagsschulen Lehrerstunden beantragen bzw. kapitalisieren, um auch finanziell so ausgestattet zu sein, dass dieses Ziel erreichbar bleiben kann.

 

Ratsherr Mennen betont die Herausforderungen, die mit der heterogenen Situation in Bezug auf die derzeitige nachschulische Betreuung verbunden sind und begrüßt die Umsetzung des Ganztags an allen Grundschulen.

 

Dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch die Ganztagsgrundschulen zu einem kostenfreien Angebot führen wird, befürwortet Ratsherr Mennen ausdrücklich und teilt mit, dass der Stundensatz bei der Lehrerstundenkapitalisierung steigen wird und auch die finanziellen Mittel, mit welchen das Land Niedersachsen die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruches unterstützt, erhöht wurden. Letztlich stellt Ratsherr Mennen fest, dass wenn die Hansestadt Lüneburg sich mittels Zuschüssen zur Verbesserung der Betreuungsschlüssel und damit der Qualität der Ganztagsbetreuung beteiligen würde, dies landesweit eine Ausnahme darstellen und daher große Zustimmung erfahren würde.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne begrüßt die Einführung des Ganztags an allen Grundschulen und stellt die Frage, wie verbindlich es sei, dass auch 100 % der Lehrerstunden kapitalisiert werden können und wie hoch der Stundensatz ist.

 

Frau Bauer teilt mit, dass der Stundensatz in Höhe von 2.654,- € ab dem Schuljahr 2026/2027 zur Kapitalisierung von Lehrerstunden heranzuziehen ist. Bezüglich der Möglichkeit der Kapitalisierung von 100 % der Lehrerstunden bittet sie Herrn Höfer vom RLSB um Stellungnahme.

 

Herr Höfer, beratendes Mitglied auf Vorschlag der RLSB, erläutert, dass die Summe von 2.654,- € bestätigt werden kann und dass die durch die Schulen zu beantragende Kapitalisierung von Lehrerstunden zu 100 % auf einen Erlass zurückgeht, welcher zum 31.12.2025 ausläuft. Herr Höfer vom RLSB geht jedoch von einer Verlängerung des Erlasses aus.

 

Frau Kaschel, beschließendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtelternrates, findet die Einführung des Ganztags an allen Schulen gut. Sie zeigt sich nicht damit zufrieden, dass die Verwaltung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem 01.08.2026 nicht die teilgebundene oder die gebundene Variante der Ganztagsschule umsetzen möchte. Sie moniert, dass eine offene Ganztagsschule nicht verlässlich genug sei, eine Rhythmisierung nicht möglich sei und das Ziel der Bildungsgerechtigkeit nicht erreichbar wäre. Außerdem fehlt aus ihrer Sicht ein Gesamtkonzept, welches für alle Grundschulen gelten sollte und konkrete Aussagen zur Betreuung in den Randzeiten und den Ferien. Insgesamt sei der gesamte Prozess immer aus dem Blickwinkel des Kindes zu betrachten, und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ zu verteilen.

 

Stadträtin Scholz führt hierzu aus, dass die Frage nach dem Modell der Ganztagsgrundschule in der Verantwortung der Schule liegt. Die Verwaltung hat ein großes Interesse daran, die außerunterrichtliche Förderung von Kindern voranzutreiben. Die Entwicklung pädagogischer Konzepte durch die Schulen sei die Voraussetzung für die Entwicklung von Raumkonzepten. Stadträtin Scholz stellt heraus, dass es eine Verpflichtung ist, den flächendeckenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung umzusetzen und bittet darum, zunächst erst einmal starten zu dürfen und regelhaft auf Entwicklungen und Bedarfsveränderungen zu reagieren. Stadträtin Scholz erwähnt in diesem Zusammenhang eine Bildungskonferenz, die im nächsten Jahr mit der Leuphana geplant sei und bei der es darum gehen soll zu ergründen, was Kinder für einen guten schulischen Alltag brauchen. Frau Kaschel ist an der Konzeption beteiligt.

 

Frau Bauer führt zur Frage der Randzeitenbetreuung aus, dass die Notwendigkeit einer Betreuung im Spätdienst bedarfsorientiert ermittelt werden muss und dann auch weiterhin zu gewährleisten wäre. Ebenso verhält es sich bei der Ferienbetreuung, welche ggf. an Schwerpunktschulen angeboten werden soll. Auch hier wären zunächst Bedarfe zu ermitteln, wobei die Betreuungszeiten in Anlehnung an die Regelungen aus dem Kita-Bereich angedacht sind.

 

Herr Miekautsch nimmt unter Bezugnahme auf die Folie 20 der Präsentation dazu Stellung und führt aus, dass die Erstellung eines Rahmenkonzeptes zum Thema Ganztagsschulen auch der Wunsch der Verwaltung ist und im nächsten Jahr unter Beteiligung der relevanten Akteure mit der Erarbeitung begonnen werden soll. Gleichwohl gilt es mit den jeweiligen Schulen bedarfsorientierte und individuelle Lösungen zu erarbeiten und dazu auch Kriterien zu entwickeln.

 

Herr Wohlgemuth, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtelternrates der Kita, betont, dass die Ganztagsgrundschule nicht nur Lern- und Lehrort sein darf, sondern vielmehr auch ein Lebensort sein muss. Darüber hinaus sind gute Raumkonzepte ebenso erforderlich wie eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung und aus Elternsicht eine durchgehende Ferienbetreuung und diese nicht nur an Schwerpunktschulen.

 

Frau Vicari, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtschülerrates, wünscht sich auch eine Beteiligung der Kinder und eine Abfrage der Bedarfe auf dieser Ebene. Darüber hinaus stellen sich die Fragen, was passiert, wenn nicht alle Bedarfe an Ganztagsplätzen abgedeckt werden können und ob die schulischen Sozialarbeiter:innen auch in der außerunterrichtlichen Betreuungszeit vor Ort sind.

 

Stadträtin Scholz führt dazu aus, dass sich die Frage nach einer unvollständigen Bedarfsabdeckung bei dem Rechtsanspruch nicht stellt. Alle auftretenden Bedarfe sind abzudecken. Bezüglich des Angebots, die Bedarfe der Kinder in Gesprächen abzufragen, kommt die Verwaltung noch einmal auf den Stadtschülerrat zu.

 

Frau Bauer ergänzt, dass die seitens der Schulen zu erstellenden pädagogischen Konzepte für den Ganztag für die Antragsstellung auf Ganztagsschule nicht sehr umfangreich und detailbasiert formuliert werden. Die Umsetzung muss als ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess verstanden werden.

 

Der Aspekt der Schulsozialarbeit ist ein Thema des Landes. Derzeit werden finanzielle Mittel vom Landkreis Lüneburg als freiwillige Leistung bereitgestellt, darüber hinaus stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

Ratsfrau Filohn bezieht sich auf den Wortbeitrag von Frau Kaschel und teilt mit, dass auch sie sich einen gebundenen Ganztag wünschen würde, dies liegt aber in der Verantwortung der Schulen. Auch würden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ verteilt und das insbesondere die Schulleitungen immer das „Beste“ für die Kinder wollen würden.

 

Ratsfrau Filohn begrüßt die Einführung des Ganztags an allen Schulen und erkundigt sich danach, ob die 5 Halbtagsgrundschulen bereits ihr Interesse bekundet haben, die entsprechenden Anträge auf Umwandlung in eine Ganztagsschule beim RLSB stellen zu wollen und ob die Fraktionen damit rechnen können, das ihnen rechtzeitig zur Sitzung des Schulausschusses am 30.10.2025 die Vorlage eines Konzeptes inkl. der geplanten Betreuungsschlüssel und der jeweiligen Finanzierung vorliegen wird.

 

Stadträtin Scholz antwortet, dass bereits seit längerem Gespräche mit den 5 Grundschulen und dem RLSB geführt würden. Im Ergebnis wollen alle die Ganztagsbetreuung in der Schule umsetzen, wenn der Schulträger die entsprechenden Anträge stellt. Selbst die Anträge stellen wollen sie nicht, deshalb hat die Verwaltung in ihrer Präsentation den Beschlussvorschlag gemacht. Wenn der Schulträger den Antrag nicht stellen kann, muss die Verwaltung auch keine Konzepte erarbeiten.

 

Herr Miekautsch ergänzt, dass es sich um einen ambitionierten Zeitplan handelt. Gleichwohl gilt es schnellstmöglich mit den Schulen bezüglich möglicher Kooperationspartner ins Gespräch zu kommen, die erforderlichen Betreuungsschlüssel zu errechnen und die erforderlichen Haushaltsmittel zu ermitteln. Dazu sollen Kriterien entwickelt werden.

 

Ausschussvorsitzender Soldan bittet darum, dass das Rahmenkonzept die Schulen in ihrer Individualität nicht zu sehr einschränkt, und stellt die Frage, was mit Kindern geschieht, die bereits jetzt einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen, aber im kommenden Schuljahr nicht unter den Rechtsanspruch fallen.

 

Stadträtin Scholz führt dazu aus, dass die Individualität der Schulen durch ein Rahmenkonzept möglichst nicht eingeschränkt werden soll und dass es der Anspruch der Verwaltung ist, dass alle Schüler:innen das Ganztagsangebot der Schulen bei Bedarf wahrnehmen können und nicht nur die Schüler:innen, die für sich den Rechtsanspruch beanspruchen können.

 

Ausschussvorsitzender Soldan stellt die Frage, wie die Betreuung zu den Randzeiten geregelt werden soll und ob es möglich ist, dass ein Kind auch nur für 6 Stunden betreut wird.

 

Frau Bauer führt aus, dass die Betreuung zu den Randzeiten eine kostenpflichtige freiwillige Leistung des Jugendhilfeträgers ist. Für das Ganztagsangebot müssen sich die Eltern für Ihre Kinder verbindlich je Schulhalbjahr festlegen. Die Ganztagsschulen können eigenverantwortlich eine sogenannte zweite Abholzeit einrichten. In einem solchen Fall wäre es dann auch möglich, wenn die 2. Abholzeit um 14.00 Uhr ist, dass das Kind nur für 6 Stunden betreut wird.

 

Ausschussvorsitzender Soldan erkundigt sich, ob eine Schule auch mit mehreren Partnern kooperieren und es so zu unterschiedlichen Betreuungsschlüsseln kommen kann.

 

Herr Höfer verneint dies und stellt fest, dass eine Schule lediglich mit einem Partner kooperieren kann. Dieser eine Kooperationspartner entscheidet dann auch gemeinsam mit der Schule über den zu realisierenden Betreuungsschlüssel.

 

Frau Bauer ist hingegen der Meinung, dass eine Schule durchaus mehrere Kooperationspartner haben kann und der mögliche Betreuungsschlüssel in direkter Abhängigkeit zum Gesamtbudget der jeweiligen Schule steht. Hierbei kommt es darauf an, in welcher Höhe Landesmittel durch die Kapitalisierung von Lehrerstunden vorhanden sind und in welcher Höhe ein Zuschuss durch die Hansestadt Lüneburg erfolgen kann.

 

Ausschussvorsitzender Soldan möchte daraufhin erfahren, wie hoch das durch das Land veranschlagte Gesamtbudget für hypothetisch 100 % zu kapitalisierende Lehrerstunden ist.

 

Herr Höfer teilt mit, dass er diese Frage nicht beantworten könne, da dies von der Entwicklung des Gesamt-Bildungshaushaltes abhängig ist.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne ergänzt, dass die Summe an zu bereitzustellenden Haushaltsmitteln auch in direkter Abhängigkeit der je Schulhalbjahr angemeldeten Kinder steht.

 

Frau Kaschel wünscht sich ein Rahmenkonzept der Verwaltung, in welchem alle Formen des Ganztags berücksichtigt werden. Sie nimmt den geplanten Austausch mit den Kindern hinsichtlich deren Wünschen positiv auf und fragt, ob der Zuschuss der Hansestadt Lüneburg als eine freiwillige Leistung über die nächsten Jahre verlässlich finanziert ist.

 

Frau Bauer teilt mit, dass es das Ziel ist, die freiwilligen Leistungen im Haushalt der Hansestadt Lüneburg zu veranschlagen, dass dies aber letztlich der Rat der Stadt entscheidet.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne ergänzt, dass in Zeiten eines Doppelhaushaltes die Prognostizierung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln schwierig sei.

 

Stadträtin Scholz ist es wichtig, dass feststeht, dass die Politik den Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung über die Schulen umsetzen möchte.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne bittet um weitere Informationen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten und zu führenden Gesprächen.

 

Der Ausschussvorsitzender Soldan stellt dazu fest, dass der Schulausschuss nicht über die Inhalte des Rahmenkonzeptes oder die Inhalte der individuellen pädagogischen Schulkonzepte entscheidet. Der Ausschuss berät nur darüber, ob der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem kommenden Schuljahr durch die Ganztagsschule erfüllt wird. Hierbei werden auch die finanziellen Aspekte nicht im Schulausschuss beschlossen. Er begrüßt die Einführung des Ganztags an allen Grundschulen.

 

Ratsherr Neumann findet die Einführung des Ganztags an den Grundschulen gut und erkundigt sich danach, ob die Konzepte der nachschulischen Betreuung auch künftig noch umsetzbar bleiben und ob die jetzigen Einrichtungen aufgelöst werden müssen.

 

Stadträtin Scholz führt dazu aus, dass die jeweiligen Grundschulen Verträge mit ihren Kooperationspartnern schließen und der Ansatz ist, dass einheitliche pädagogische Konzepte für die Ganztagsbetreuung erarbeitet werden. Die Verwaltung wirbt bei allen Schulen dafür, dass die Kooperationspartner in die Konzeption der pädagogischen Konzepte einbezogen werden, auch damit man an einer Schule zu einem einheitlichen pädagogischen Verständnis gelangt. Die Auflösung von nachschulischen Betreuungseinrichtungen ist nicht der Wille der Verwaltung.

 

Ratsherr Soldan stellt fest, dass im Ausschuss eine befürwortende Haltung zur Einführung des Ganztags an den Lüneburger Grundschulen und dazu festgestellt werden kann, dass die Stadt als Schulträger den Antrag für die Halbtagsgrundschulen stellt. Frau Scholz bedankt sich für den konstruktiven Austausch und sagt zu, die Mitglieder des Ausschusses in der nächsten Sitzung zu den Aktivitäten der Verwaltung zu informieren. 

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