14.08.2025 - 7 Abschluss eines Letter of Intent für den Neubau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Hansestadt stimmt dem Letter of Intent zum Neubau eines Frauenschutzzentrums im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zu. Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und eine entsprechende vertragliche Grundlage zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink berichtet, dass in den vergangenen Monaten mehrere konstruktive Gespräche mit der Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung, dem Landkreis Lüneburg und dem Trägerverein Frauen helfen Frauen e.V. geführt wurden. Gemeinsam haben die Partner im Letter of Intent (LOI) grundlegende Rahmenbedingungen für das Projekt abgestimmt. Ziel ist es, das Vorhaben zügig voranzubringen, wobei noch einige offene Punkte, insbesondere die Grundstücksfrage, geklärt werden müssen. Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zu diesem Thema gestellt, diesen aber vorerst ruhen lassen. Innerhalb der Projektbeteiligten besteht Einigkeit über das favorisierte Grundstück.

 

Ratsfrau Kabasci spricht die noch offene Grundstücksfrage an und hinterfragt die Verwendung des Begriffs „Erbbaurecht“ im LOI. Außerdem weist sie darauf hin, dass das andere Grundstück, auf dem kein Frauenschutzzentrum gebaut wird, möglicherweise für andere Zwecke, beispielsweise Gemeinschaftsunterkünfte, genutzt werden könnte.

 

Ratsherr Soldan ergänzt, dass es bereits zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Ochtmissen gibt und eine weitere dort nicht sinnvoll sei, um keine Konzentration in einem Stadtteil zu erzeugen. Er weist auf die gestiegenen Baukosten hin und betont die begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Lüneburg. Er fragt nach der Eigentümerstruktur des Frauenschutzzentrums, der Verantwortlichkeit für Unterhalt, Sanierung und möglicher Finanzlücken, da dies im LOI nicht geklärt sei.

 

Ratsfrau Henze erläutert, dass das Grundstück im Wilhelm-Hänel-Weg ursprünglich für das Frauenschutzzentrum erworben wurde. Sie plädiert dafür, Erlöse aus einem möglichen Verkauf dieses Grundstücks vollständig in das Frauenschutzzentrum zu investieren, um insbesondere die gestiegenen Baukosten abzudecken.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers stellt klar, dass laut früheren Ratsbeschlüssen insgesamt mindestens 2,5 Millionen Euro vorgesehen sind, wovon rund 1 Million Euro für das Grundstück Wilhelm-Hänel-Weg verwendet wurde. Das neue Grundstück Dorette-von-Stern-Straße ist günstiger, sodass die Differenz dem Frauenschutzzentrum zugutekommen sollte. Sie betont den breiten politischen Konsens und kündigt an, bei eventuellen Finanzierungslücken weitere Anträge einzubringen.

 

Stadtrat Rink erläutert, dass der LOI nur die Rahmenbedingungen festlegt und viele Details, etwa die tatsächlichen Baukosten, noch geklärt werden müssen. Er verweist auf Gespräche mit dem Land Niedersachsen zur Finanzierung des Betriebs und betont, dass alle Projektpartner bereit sind, eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen. Er erklärt, dass beide Grundstücke für das Frauenschutzzentrum gekauft wurden und beim Grundstück Wilhelm-Hänel-Weg eine Zweckbindung für soziale Zwecke besteht. Ein Verkauf würde Erlöse generieren, deren Verwendung noch zu klären ist. Zum Erbbaurecht führt er aus, dass das Grundstück im Eigentum der Hansestadt Lüneburg steht. Die Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung erhält ein Erbbaurecht und errichtet darauf ein Gebäude, das anschließend an den Verein Frauen helfen Frauen e.V. vermietet wird. Alternative Vertragsmodelle sind grundsätzlich denkbar, werden jedoch erst nach einem Ratsbeschluss ausgearbeitet.

 

Herr Harms (Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung) beschreibt die bisherigen Erfahrungen als Vermieter und Erbbauberechtigter bei ähnlichen Projekten. Er betont die Flexibilität bezüglich der Größe des Frauenschutzzentrums und die enge Abstimmung der Projektpartner. Er sieht sich als verlässlichen Partner für die Umsetzung und Finanzierung des Frauenschutzzentrums.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers bittet die Verwaltung um eine Übersicht der Ratsbeschlüsse und bekräftigt, dass die ursprünglich beschlossene Summe für das Projekt erhalten bleiben soll, auch wenn das Grundstück günstiger ist.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kabasci zum Zeitplan der Grundstücksentscheidung, weist Stadtrat Rink darauf hin, dass ein offener Antrag vorliegt, der reaktiviert werden sollte, um zeitnah einen Beschluss herbeizuführen und den Planungsprozess zu beginnen.

 

Herr Harms erläutert, dass sowohl die Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung als auch der Verein Frauen helfen Frauen e.V. die Dorette-von-Stern-Straße als Standort favorisieren.

 

Ratsherr Soldan erklärt, dass er als FDP-Vertreter das Grundstück Dorette-von-Stern-Straße bevorzugt. Ebenso spricht sich Ratsfrau Schröder-Ehlers für die SPD für das Grundstück Dorette-von-Stern-Straße aus.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers stellt den Antrag, dass der Sozialausschuss dem Rat empfiehlt, das Grundstück Dorette-von-Stern-Straße für den Bau des Frauenschutzzentrums auszuwählen. Zudem bittet sie, den SPD-Antrag gemeinsam mit dem LOI-Beschluss in den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt stimmt dem Antrag einstimmig zu, das Grundstück Dorette-von-Stern-Straße für das Frauenschutzzentrum zu empfehlen, und die endgültige Entscheidung dem Verwaltungsausschuss übergeben wird.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=1000347&selfaction=print