02.05.2006 - 5 Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit ör...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass über den B-Plan im Verfahren mehrfach im Ausschuss beraten wurde. Die heutige Beschlussvorlage wurde vor einigen Tagen in der Ortsratssitzung Ochtmissen beraten. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmig.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass es sich um das letzte Bauleitverfahren handelt, dass nach altem Recht abgeschlossen werden kann. Obwohl es sich in der rechtlichen Abwicklung um eine klare Sache handelt, wird es aufgrund der nicht ganz einfachen Grundstücks- und Nachbarverhältnisse und der unterschiedlichen Interessenlagen möglicherweise zu rechtlichen Einwendungen kommen.

 

Beigeordneter Körner begründet dies auch damit, dass Erläuterungen im Anhang teilweise für Verwirrung gesorgt hätten, die zwischenzeitlich jedoch ausgeräumt wurden.

 

Bürgermeisterin Schellmann mutmaßt, dass sich seit Jahren hinziehende Briefwechsel so deuten lässt, dass ein Rechtsstreit zu erwarten ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, warum wegen eines möglicherweise anstehenden Rechtsstreits das Änderungsverfahren des F-Plans von dem B-Plan-Verfahren entkoppelt wurde.

 

Ratsfrau Leeck interessiert, welches Votum der Ortsrat Ochtmissen zu dieser Thematik abgegeben hat.

 

Herr EberhardFachbereich 6 – führt aus, dass der Ortsrat die Beschlussempfehlungen einstimmig und zustimmend gefasst habe.

 

Ratsherr Kroll würde es für sinnvoll erachten, wenn man in der Presse lesen könnte, das Grundstücke dort erworben werden können und zu welchen Konditionen.

 

Stadtbaurätin Gundermann wendet ein, dass es nicht Aufgabe der Stadt sein kann, Werbung für einen Investor zu betreiben. Anders würde es sich verhalten, wenn die Stadt selbst die Grundstücke anbieten würde, was hier jedoch nicht der Fall sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=947&TOLFDNR=9370&selfaction=print