07.11.2005 - 10.5 Überlegungen zur künftigen Organisation der Abf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, stellt kurz die drei Varianten vor, welche in der letzten Gesellschafterversammlung der GfA für die Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Kreisgebiet erwogen wurden. Aus der Vorlage ist eine Tendenz für die Variante „Einsammeln und Befördern der anfallenden Müllmengen der GfA zu übertragen“ erkennbar.

 

 

Oberbürgermeister Mädge betont, dass die GfA grundsätzlich von dem Thema der Mülleinsammlung betroffen ist. Daher ist diese Vorlage dem Ausschuss vorgelegt worden, um ein grundsätzliches Votum für das weitere Vorgehen zu erhalten. Wird die Abfallsammlung im Landkreis der GfA übertragen, geht es darum, gemeinsam mit dem Landkreis Strategien zum Vorteil für beide Gesellschafter zu entwickeln und Synergien mit dem Landkreis zu nutzen. Bei einer möglichen Übertragung der Aufgabe soll die Abrechnungssystematik in den beiden Abfuhrgebieten mittelfristig angepasst werden. Für den Gebührenzahler in der Stadt Lüneburg darf es keine Nachteile geben. Ein Signal für ein gemeinsames Vorgehen wurde dem Landkreis gegeben.

 

Beigeordneter Srugis unterstützt das Vorgehen, weist aber auf eine Vorlage des Landkreises hin, nach der eine EU-weite Ausschreibung der Abfuhr erfolgen soll.

 

Ratsherr Dammann berichtet von einer dem Landkreis vorliegenden juristischen Stellungnahme, nach der eine Vergabe an die GfA ohne Ausschreibung rechtlich bedenklich ist, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass die GfA günstiger ist als ein Dritter.

 

Oberbürgermeister Mädge hält dem entgegen, dass der Stadt gegenteilige Gutachten zur Vergabe im Sinne eines Inhouse-Geschäftes vorliegen.

 

Beigeordneter Althusmann stellt abschließend heraus, dass es fraglich ist, warum zwei unterschiedliche Sammel- und Abrechnungssysteme nebeneinander existieren bei unmittelbarer Nachbarschaft von Stadt- und Landkreisgebiet. Bei aller vorsichtiger Einschätzung juristischer Art zur Vergabeproblematik sollte eine Zusammenarbeit angestrebt werden unter der Ausnutzung von Synergieeffekten. Jedoch sollte eine getrennte Abrechnung nach Gebieten erfolgen.

 

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