20.07.2005 - 6 Änderung der Abfallbeseitigungssatzung- Anpassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Änderung der Abfallsatzung – namentlich die Anlage 1 zur Abfallsatzung – die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist, wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -

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Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass die Änderung der Abfallablagerungsverordnung auch eine Änderung des Annahmekataloges (Positivkatalog) der GfA und die damit abgestimmte Anlage 1 zur Abfallsatzung der Stadt Lüneburg zur Folge hat.

 

In Abstimmung mit der GfA und dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als zuständige Aufsichtsbehörde der GfA wurde auf der Grundlage des Positivkataloges der GfA die als Anlage beigefügte Anlage 1 zur Abfallsatzung geändert.

 

Ratsherr Reinecke erkundigt sich, wo sich insbesondere Änderungen ergeben haben.

 

Herr Tegtmeyer ergänzt, dass die Gesetzesänderung i.d.R. zu einer Verlagerung der vormals für die Deponie genehmigten Abfälle praktisch zu einer Verlagerung zugunsten der MBV-Anlage geführt habe. Damit sei die vorgelegte Liste quasi unverändert. Bei den Abfällen aus Gewerbe und Industrie seien überwiegend die Einschränkungen (mit J gekennzeichnete Abfälle) gemacht worden, dass diese nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg entsorgt werden dürfen. Damit seien alle denkbaren Abfälle, für die die GfA die Genehmigung hat, erfasst.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, folgt die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=785&TOLFDNR=7822&selfaction=print