21.11.2025 - 9 Antrag "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Fr., 21.11.2025
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
- Beschluss:
- vertagt
Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat Moßmann führt in den Antrag der CDU ein. Gemeinsame Streifen seien – wie bereits in anderen Sitzungen erwähnt – nicht sinnvoll. Die Themen Szenencafé und Sozialarbeit sieht die Verwaltung nicht als Aufgaben des Feuerwehr- und Gefahrenabwehrausschusses.
Ratsmitglied Gerlach erkundigt sich, ob die Veränderung von § 32 NPOG bei der Videoüberwachung bereits berücksichtigt worden sei. Erster Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Verwaltung weiterhin überwachen dürfe, jedoch nicht aufzeichnen. Die Polizei dagegen dürfe aufzeichnen. Die Polizeidirektion könne sich ein Pilotprojekt in der Innenstadt vorstellen. Eine Videoüberwachung durch die Hansestadt Lüneburg sei wegen der fehlenden Aufzeichnungsmöglichkeit hingegen nicht sinnvoll.
Ratsmitglied John bittet um Auskunft, warum ein Alkoholverbot in Zügen zulässig sei, ein flächendeckendes Verbot jedoch alle Personen unter Generalverdacht stelle. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Verkehrsbetreiber das Alkoholverbot in den Beförderungsbedingungen festschreiben können; dies falle dann unter das geltende Hausrecht. Ratsmitglied John erkundigt sich, ob dies auch für Haltestellen gelte. Erster Stadtrat Moßmann verneint dies, da Haltestellen überwiegend im öffentlichen Raum liegen. In Hamburg befänden sich einige Haltestellen im Eigentum der Hochbahn, dort sei die Regelung umsetzbar. Bei Haltestellen auf öffentlichem Grund sei der Sachverhalt vergleichbar mit Lüneburg. Die Verwaltung halte es für unverhältnismäßig, für diesen Bereich ein Alkoholverbot festzulegen. Ratsmitglied Grimm erkundigt sich nach der Haltestelle Sülztorstraße, an der ein Schild des HVV bezüglich einer Alkoholverbotszone angebracht sei. Erster Stadtrat Moßmann erwidert, dass der Sachverhalt von der Verwaltung geprüft werde.
Ratsmitglied Gerlach erkundigt sich nach den gemeinsamen Streifen von Streetwork und Kommunalem Ordnungsdienst. Er habe den Eindruck, dass die Verwaltung dies nicht durchsetzen wolle, da die Streetworker dagegen seien. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass es zutreffe, dass die Sozialarbeit der Diakonie diese Sicht vertrete. Dies ergebe sich aus Erfahrungen der Vergangenheit, wonach durch bessere Zugänge zu den Personen präventiv mehr erreicht werden könne. Diese Zugänge würden durch den Ordnungsdienst verloren gehen.
Ratsmitglied Gerlach sieht die Zuständigkeit für die Entfernung von Graffiti bei den Gebäudeeigentümern. Er fragt nach, ob die Stadt Überlegungen anstelle, diese zu unterstützen. Erster Stadtrat Moßmann erklärt, er werde Frau Lucht, Leiterin des Fachbereichs Gebäudewirtschaft, nach dem aktuellen Stand fragen. Er sehe dies jedoch als leidvolle Aufgabe der Eigentümer. Ratsmitglied Lühmann ergänzt, er habe persönliche Erfahrungen mit Graffiti gemacht. Es bestehe auch die Möglichkeit, Graffiti mit künstlerischen Motiven zu übermalen. Er fragt, ob es möglich sei, mehr Flächen für legale Graffiti-Erstellung bereitzustellen. Erster Stadtrat Moßmann erwidert, dass ein entsprechendes Angebot vorhanden sei, der Wille jedoch in eine andere Richtung gehe.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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126,6 kB
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