24.09.2025 - 8 Sachstandsbericht zur Sicherheit und Ordnung im...

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Beschluss:

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Herr Lauterschlag, Leitung des Bereichs 32 – Ordnung und Verkehr –, informiert mittels PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über den Personalaufwuchs des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) auf 13 Stellen. Bisher seien 5 Stellen erfolgreich besetzt worden. Diese würden momentan durch den Zentralen Außendienst (ZAD) unterstützt. Langfristig erfolge eine Umwandlung der 4 ZAD-Stellen in KOD-Stellen. Der KOD sowie auch der ZAD arbeite eng mit der den Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamten der Polizei (KoB) zusammen und halte einen täglichen Kontakt mit den Streetworker:innen. Der KOD sei täglich in der Stadt unterwegs, könne aber nicht an allen Standorten gleichzeitig präsent sein.

 

Erster Stadtrat Moßmann führt ergänzend aus, dass der Runde Tisch „Innenstadt“, bestehend u. a. aus städtischer Ordnungsverwaltung, Polizei, Psychiatrischem Klinikum Lüneburg, Fachbereich Soziales und Integration der Hansestadt Lüneburg, Aufsuchender Sozialarbeit, AGL sowie Vertreter:innen aus Gastronomie und Wirtschaft zuletzt im Juli stattgefunden habe. Der nächste Termin sei für Anfang Dezember geplant. Sowohl der KOD als auch die Polizei seien mit deutlich mehr Personen sichtbar. Die Situation habe sich nach Aussage der Anwohnenden merklich verbessert. Auch wenn der Übergang vom ZAD zu dem neuen KOD noch eine gewisse Zeit andauern werde, arbeite die Verwaltung daran, die Ursachen der gegenwärtigen Situation nicht nur punktuell, sondern auch nachhaltig zu lösen.

 

Eine Videoüberwachung in der Innenstadt sei nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Zudem dürfe die Verwaltung – sofern die Voraussetzungen erfüllt seien – nur Straßen mittels Bildübertragung beobachten, aber keine Aufzeichnungen anfertigen. Dies bedeute, dass hierfür die Videoübertragung durch mindestens drei Mitarbeitenden im Schichtsystem ausgewertet werden müsse, wodurch ein zusätzlicher Personalaufwand geschaffen würde. Videomaterial, das in einem späteren Strafverfahren zu Beweiszwecken herangezogen werden könne, dürfe die Stadt nach den rechtlichen Vorgaben jedenfalls nicht produzieren. Dies sei nur der Polizei gestattet, weswegen er auch nur eine polizeiliche Videoüberwachung als sinnvoll erachte.

 

Ratsmitglied John stellt fest, dass die Sitzmöglichkeiten am Sand unglücklich seien. Die Situation entwickle sich von einer Alkoholszene zu einer Drogenszene. Sie regt an, die Sitzangelegenheiten wieder abzubauen.

 

Erster Stadtrat Moßmann erwidert, dass die Problematik nicht nur auf Lüneburg beschränkt sei, sondern generell vorliege. Erkrankte Personen müssten auch bereit sein, Hilfe anzunehmen. Nach dem Niedersächsischem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) sei eine Situation selten so klar, dass eine Unterbringung von Personen in Betracht komme. Selbst wenn eine solche Maßnahme im Einzelfall ergriffen werden, müsse eine Gerichtsentscheidung diese Unterbringung bestätigen. Der Niedersächsische Städtetag befürworte daher eine Herabsetzung dieser Schwelle; Herausforderungen mit psychisch auffälligen Personen gäbe es aber schon immer. Der Sachverhalt zum Thema Sitzgelegenheiten sei bereits ausführlich diskutiert worden.

 

Ratsmitglied Grimm erkundigt sich nach der personellen Stärke der KOD-Streifen. Herr Lauterschlag erwidert, dass die Stärke einer Streife bei zwei bis drei Personen liege, je nach zu erwartender Situation.

 

Ratsmitglied Grimm will geklärt wissen, wie die Abdeckung der Schichten für die Bestreifung der Innenstadt bei 5 bis 6 Personen im Außendienst sichergestellt sei. Eine zeit-übergreifende Abdeckung am Wochenende sei mit der geringen Anzahl nicht möglich. Herr Lauterschlag betont, dass der KOD durch den ZAD verstärkt werde. Weiterhin gebe es eine Zusammenarbeit mit der Polizei und der aufsuchenden Sozialarbeit. Eine gemeinsame Streife mit den Streetworkern sei aber nicht zweckmäßig, weil die Arbeitsweise des Streetworks durch die gleichzeitige Anwesenheit von Vollzugsbeamt:innen eingeschränkt werde. Eine Teamstreife, bestehend aus Polizeibeamten:innen und KOD-Mitarbeiter:innen komme aber gelegentlich zustande. Das zur Verfügung stehende Personal werde mit dem Ziel der größtmöglichen Sichtbarkeit eingesetzt.

 

Ratsmitglied Grimm fragt, ob das Hauptpersonenaufkommen in der Innenstadt am Donnerstag, Freitag und Samstag erfolge. Herr Lauterschlag kann diese Zeiträume nicht bestätigen. Eine Bestreifung der Innenstadt geschehe bei Veranstaltungen auch am Sonntag, bei Schwerpunkten auch mehrmals am Tag. Die Lage verändere sich über den Tag laufend, so sei zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr die alkoholkonsumierende Szene präsent und danach eine andere Szene. Der KOD sei regelmäßig vor Ort aber räumlich den gesamten Innenstadtbereich ständig zu bestreifen, sei nicht möglich. Eine 24-stündige Bestreifung durch den KOD könne nicht gewährleistet werden, es wären aber auch nicht an einem Tag drei Streifenteams und an einem anderen Tag dafür keine unterwegs.

 

Ratsmitglied Grimm stellt die Beobachtung an, dass die Grüne Oase Am Sande vermehrt für friedlichen Alkoholkonsum genutzt würde. Weitere Personen hielten sich räumlich in der Nähe auf. Er fragt nach den Befugnissen des KOD in diesem Aufgabenspektrum. Herr Lauterschlag erwidert, dass bei Nichtvorliegen einer Ordnungswidrigkeit der Außendienst nur kommunikativ tätig werden könne; er werde nicht wahllos Maßnahmen treffen, die rechtswidrig seien.

 

Ratsmitglied Gros erkundigt sich nach dem Tarifgefüge zwischen ZAD und KOD Stellen. Herr Lauterschlag erklärt, dass die Umwandlung einer ZAD- in eine KOD-Stelle erst erfolge, sobald die Stelle nicht mehr besetzt sei. Eine Vergütung im KOD erfolge nach Entgelt-gruppe 09a, im ZAD wird nach EG 05 vergütet.

 

Ratsmitglied Neubert erkundigt sich nach den Einsatzzeiten des Außendienstes. Weiterhin bittet er um Erläuterung, ob es Auswertungen beziehungsweise Ergebnisse zu der Tätigkeit im KOD und einen Sachstand zur Ausbildung gäbe. Herr Lauterschlag erläutert, dass die Arbeitszeiten flexibel anhand des zu erwartenden Aufkommens festgelegt würden. Da der KOD erst im April eingeführt wurde, sei noch keine aussagekräftige Datenlage als Zwischenfazit vorhanden. Die Qualifikation werde über eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare Qualifikation sowie über Fortbildungsseminare, wöchentliche Sicherheitstrainings und Kommunikationstrainings sichergestellt.

 

Ratsmitglied Gerlach dankt Herrn Ersten Stadtrat Moßmann für die Einordnung der Situation in der Innenstadt. Er habe – mutmaßlich von Anwohnern Am Berge – die Nachricht erhalten, dass die sichtbare Präsenz wahrgenommen werde. Der KOD sei sicherlich die richtige Schwerpunktsetzung, perspektivisch solle es auch möglich sein, mit dem Personal Bereiche außerhalb der Innenstadt zu erschließen.

 

Ratsmitglied Lühmann bittet schließlich um Auskunft über die Eingreifmöglichkeit bei willkürlichem Gebrauch von E-Rollern. Erster Stadtrat Moßmann stellt klar, dass für den fließenden Verkehr die Polizei zuständig sei. Es werde aber geprüft, ob eine Ausweitung der KOD-Befugnisse auf die Überwachung von Fahrrädern und „E-Scootern“ in der Fußgängerzone möglich sei. Herr Kimm, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, stellt hinzufügend klar, dass die Polizei erst bei einem konkreten Verstoß tätig werden könne. Die Einführung einer Statistik erachte er für sinnvoll, da sie die Möglichkeit einer fundierten Aussage über Gefährdungen gebe.

 

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