24.09.2025 - 6 Sachstand zur Kampfmittelsondierung in der Hans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 24.09.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Bjarne Froh
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsinhalt:
Herr Lauterschlag, Leitung des Bereichs 32 – Ordnung und Verkehr –, informiert mittels PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über den Sachstand und die Vorgehensweise bei den Kampfmittelsondierungsmaßnahmen. Insgesamt seien 94 Blindgängerverdachtspunkte im gesamten Startgebiet zu sondieren; im Vergleich dazu seien es in den Jahren 2017/2018 nur insgesamt 16 Blindgängerverdachtspunte gewesen. Am 20.08.2025 habe eine durch die Verwaltung organisierte Versammlung der Eigentümer:innen der betroffenen Grundstücke stattgefunden, anschließend hätten am 22.09.2025 die ersten Sondierungsarbeiten begonnen. Geplant sei, nach dem Stadtteil Wilschenbruch, die Verdachtspunkte in den Stadtteilen Bockelsberg und Oedeme zu überprüfen. Zur Fundwahrscheinlichkeit eines Blindgängers könne hingegen erst nach der Sondierung der ersten Punkte etwas Genaueres gesagt werden.
Im Rahmen der anschließenden Aussprache werden folgende Wortbeiträge und Fragen vorgebracht.
Ratsmitglied John erkundigt sich, wann Anwohner über die Sondierungsmaßnahmen informiert würden und wie diese Sondierungen abliefen. Herr Lauterschlag berichtet, dass mit jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer auf dem jeweiligen Grundstück persönlich gesprochen worden sei und jeder Punkt individuell nach den örtlichen Gegebenheiten behandelt werde. Grundsätzlich würden durch Bohrlochsondierungen mittels Magnetometer verdächtige Anomalien im Boden identifiziert, um herauszufinden, ob sich möglichweise tatsächlich ein Bombenblindgänger im Boden befinde.
Ratsmitglied Neubert fragt nach der haushaltsrechtlichen Sicherung der Maßnahmen, da diese nicht innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden könne. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Sondierungskosten auf die Eigentümer übertragen werden könnten.
Herr Lauterschlag erwidert, dass die haushaltsrechtliche Sicherung über mehrere Jahre mit Rückstellungen abgebildet werde. Weiterhin würden Sondierungskosten bei Blindgängerfunden der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks auferlegt, wobei die Kosten für Entschärfung und Abtransport vom Land Niedersachsen übernommen würden.
Herr Klose, Leitung des Fachbereichs 3a – Ordnung und Bürgerservice –, ergänzt, dass zudem ein Nachauftrag zur Dokumentation von den Bohrstellen zur Beweissicherung des Ursprungszustandes vor Durchführung der Sondierungen erteilt worden sei.
Ratsmitglied Lühmann erkundigt sich, ob die Hansestadt Lüneburg von der Kostenweiterreichung an die Grundstückseigentümer abwiche. Herr Lauterschlag verneint dies, da es nicht möglich sei. Die Verwaltung versuche aber, über Fördergelder den zu erstattenden Betrag zu vermindern.
Ratsmitglied Grimm fragt nach der Reaktion der Grundstückseigentümer auf die Ankündigung der Kampfmittelsondierung. Herr Lauterschlag erwidert, die Reaktionen seien gemischt gewesen, wobei es sich bislang jedoch mehr um fachliche als um emotionale Diskussionen gehandelt habe. Weiterhin habe die Verwaltung die Eigentümer:innen mittels Anschreiben, einer großen Informationsveranstaltung und eines individuellen Termins vor Ort regelmäßig informiert.
Ratsmitglied Grimm fragt zudem nach dem Vorgehen unter Straßen oder unter Bäumen. Herr Lauterschlag informiert über eine ressourcenschonende Vorgehensweise, die sich nach den örtlichen Begebenheiten richte. Er führt aus, dass im Falle einer Baumfällung, die zur Gefahrenabwehr notwendig sei, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen getroffen würden. Die Eigentümer:innen seien generell froh, wenn die Gefahr beseitigt worden sei.
Herr Kimm, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, wendet ein, dass die Polizei bei eventuell anstehenden Evakuierungen unterstützen könne und erkundigt sich gleichzeitig nach einer Verbindungsperson für die Polizei. Herr Lauterschlag spricht seinen Dank aus und erwidert, dass in diesem Fall eine Verbindungsperson aus der Verwaltung gestellt werde.
