04.06.2025 - 3.1 Sachstand der Planung der Anlagen zum Fischauf...

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Frau Dziuba-Busch, Leitung des Bereichs Umwelt, trägt vor, dass es Anfang Mai ein Austauschtreffen mit dem Aktionsbündnis Lebendige Ilmenau gab. Am 28.05.2025 fand ein Abstimmungstermin mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) zur weiteren Vorgehensweise an den Lüneburger Mühlen statt. Dabei wurde deutlich , dass nach dem Ablehnungsbescheid zur Förderung der Durchgängigkeit an der Lüner Mühle noch eine Abstimmung zwischen  dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und dem NLWKN erfolgen muss; aufgrund von Personalengpässen konnte dies noch nicht stattfinden.
Die Stadtverwaltung nimmt an den nächsten Gesprächen des NLWKN und LAVES teil, welche bis Anfang September stattgefunden haben sollen.

Im nächsten Schritt wird ein sog. NEOG-Maßnahmenblatt (Naturnahe Entwicklung von Oberflächengewässern) entwickelt; über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer wird eine Finanzierung in der Förderperiode bis 2027 ermöglicht. 

Für die Variante, die durch LAVES und NLWKN bevorzugt wird, kann bei Förderzusage dann eine Genehmigungsplanung beauftragt werden.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass ein Schreiben vom Aktionsbündnis Lebendige Ilmenau zur Alternativen Aufstiegsanlage an der Abts- und Lüner Mühle bei der Verwaltung eingegangen ist. Es sei darin ein Vertical-Slot-Pass vorgeschlagen worden. Dies ist eine der Optionen, die schon bei den ersten Überlegungen Ende 2021 im Gespräch war und aus städtischer Sicht noch nicht ausgeschlossen wurde.
Eine Lösung solle bis 2027 erfolgen, dann endet die Frist der Wasserrahmenrichtlinie.
Trotz der unterschiedlichen Auffassungen und der Vielzahl beteiligter Akteure sei die Hansestadt weiterhin daran interessiert, dass sich zeitnah auf ein abgestimmtes Konzept zur Erzielung der Durchgängigkeit verständigt wird. Zu den Gesprächen werden auch der Betreiber der Wasserkraftanlagen und der Eigentümer der Mühle eingebunden.

Erster Stadtrat Moßmann betont, dass die Hansestadt Lüneburg auch weiterhin als Bauherr zur Verfügung steht.