04.12.2025 - 27 Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2024 - Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Datum:
- Do., 04.12.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
- Beschluss:
- ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Betriebsabrechnung 2024 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
Beratungsinhalt:
Herr Prigge stellt die Betriebsabrechnung 2024 und die Gebührenbedarfsrechnung 2026 vor. Eine Erhöhung der Gebühren werde in 2026 nicht erfolgen, da es positive Vorträge aus vorherigen Perioden gebe.
Ratsherr Grimm erkundigt sich ob die Reinigungsleistungen gleichblieben und welches städtische Gremium für die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen zuständig sei. Herr Prigge antwortet, dass die Reinigungsleistungen zu den Vorjahren identisch blieben und dass der Bauausschuss für die Einteilung zuständig sei.
Ferner fragt Ratsherr Grimm, ob die Kosten für den Winterdienst durch die Gebühren abgedeckt würden. Herr Prigge erklärt, dass die Kostendeckung des Winterdienstes nicht über die Gebühren erfolge, sondern aus dem städtischen Haushalt finanziert werde.
Daraufhin fragt Ratsherr Grimm, warum der Winterdienst in der Satzung stehe, obwohl er nicht über die Gebühren finanziert werde. Herr Prigge antwortet, dass es im Jahr 2021 eine Rechtsprechung gegeben habe. Der Winterdienst müsse im selben Turnus wie die Reinigungsklassen stattfinden. Jedoch gebe es auch Alarmstufen für den Winterdienst, sodass dieser die Priorität habe. So könne es auch mal passieren, dass der Winterdienst mehrmals pro Tag rausgeschickt werde. Das Herausrechnen des Winterdienstes aus den Gebühren sei rechtlich notwendig.
Anlagen zur Vorlage
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