10.09.2025 - 15 Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige Gm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mi., 10.09.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Manuel Vogel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2024 und für die handelsrechtliche Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v 1.845.874,66 € in die Gewinnrücklage zu stimmen. Steuerrechtlich wird ein Anteil des Jahresüberschusses i.H.v. 180.000,00 € der freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und der andere Anteil i.H.v. 1.665.874,66 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke zugeführt. Außerdem ist der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Beratungsinhalt:
Herr Kramer, Geschäftsführer der Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH (PKL), erläutert den Jahresabschluss 2024. Die Gesellschaft schließt das Jahr 2024 mit einem Überschuss von rd. 1.846 T€ ab. Er berichtet, dass die Auslastung hoch sei und die Nachfrage an psychiatrischer Betreuung stetig wachse.
Ratsherr Lühmann erkundigt sich, ob alkoholkranke Menschen, welche in der Notaufnahme im Städtischen Klinikum ihren Rausch ausschliefen, bei der PKL aufgenommen werden können. Daraufhin erklärt Herr Kramer, dass alkoholkranke Menschen entweder freiwillig kommen oder mit Beschluss von der Polizei eingewiesen werden müssten.
Außerdem erfragt Ratsherr Grimm, ob der Neubau einen positiven Effekt auf die Patient*innen habe. Herr Kramer antwortet, dass der Neubau einen positiven Effekt auf Patient*innen und Mitarbeiter*innen habe. Dies liege an der Helligkeit der Räume sowie der Begrünung im Außenbereich.
Anlagen zur Vorlage
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