10.09.2025 - 15 Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige Gm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2024 und für die handelsrechtliche Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v 1.845.874,66 € in die Gewinnrücklage zu stimmen. Steuerrechtlich wird ein Anteil des Jahresüberschusses i.H.v. 180.000,00 € der freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und der andere Anteil i.H.v. 1.665.874,66 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke zugeführt. Außerdem ist der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7 

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage