10.09.2025 - 5 Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss 2024 festzustellen, 3.000.000 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen, zum 30.11.2025 eine Dividende von 500.000 € auszuschütten und 17.632,47 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Darüber hinaus ist der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5 

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

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Beratungsinhalt:

 

Frau Schäfke, Geschäftsführerin der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüwoBau), stellt den Jahresabschluss 2024 vor. Die LüwoBau schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss von rd. 3,5 Mio. € ab. Frau Schäfke berichtet, dass das Thema der CO2 Einsparungen bis 2045 im Fokus läge und bereits zahlreiche Photovoltaikanlagen installiert und zudem diverse zentrale Gasheizungsanlagen auf Wärmepumpentechnik umgestellt worden seien. Außerdem erwähnt sie, dass es aktuell zu Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fördermitteln für Neubauten komme. In 2025 erfolge der Spartenstich für die Kita Neu Hagen und für das Wohnhaus in der Fritz-Bauer-Straße 2-4 (Gut Wienebüttel).

 

Im Anschluss an die Darlegungen von Frau Schäfke bedankt sich Ratsfrau Schröder-Ehlers für die Arbeit der LüwoBau. In Bezug auf die Ausführungen von Frau Schäfke zu den aktuellen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fördermitteln für Neubauten bietet Ratsfrau Schröder-Ehlers an, in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes unterstützend tätig zu werden. Frau Schäfke könne sie dazu gern kontaktieren. Die stellv. Vorsitzende Ratsfrau Dr. Dartenne interveniert mit dem Hinweis, dass Ratsfrau Schröder-Ehlers nicht als Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes im Wirtschaftsausschuss anwesend sei.

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Anlagen zur Vorlage