24.11.2025 - 9.3 Antrag "Sozialen Wohnraum in der Hansestadt Lün...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Datum:
- Mo., 24.11.2025
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
- Beschluss:
- Ablehnung des Antrags empfohlen
Beratungsinhalt:
Ratsherr Kohlstedt stellt den Antrag vor. In sektoralen Bebauungsplänen solle der soziale Wohnungsbau verbindlich vorgeschrieben werden und die Wohnungsbauförderung steigen.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass sektorale Bebauungspläne seit 2021 möglich seien. Sie nennt mehrere Projekte mit 30-%-Quote, unter anderem Rotenbleicher Weg, Schaperdrift, Schützenplatz, Reiherstieg. In älteren Verträgen sei nur die Anzahl der Wohnungen festgelegt worden, aber mittlerweile werde die Wohnfläche festgeschrieben. Grundsätzlich werde kein Bebauungsplan ohne städtebaulichen Vertrag mit 30 % mietpreisgebunden Wohnraum aufgestellt.
Ratsherr Kohlstedt entgegnet, dass dennoch keine sektoralen Bebauungspläne vorgelegt wurden.
Ratsherr Grimm führt aus, dass im Rahmen des ISEK Flächen für Wohnungsbau vorgesehen seien. Die 30-%-Regelung werde seit langer Zeit praktiziert. Er hinterfragt die Quote im Außenbereich, weil dort meist Gebiete mit Einfamilienhäusern realisiert werden und dort sich der soziale Wohnungsbau nicht lohne.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Quote auch bei Bebauungsplänen im Außenbereich berücksichtigt werde.
Ratsherr Heerbeck betont, dass besser Wohnungsbau ohne Förderung erfolgen soll als gar kein Wohnungsbau.
Ratsherr Feldhaus äußert, dass geförderter Wohnungsbau wichtig sei, aber die finanziellen Schwierigkeiten nicht ausgeblendet werden dürfen. Er verweist auf den Gebäudetyp E als mögliche Lösung.
Ratsherr Gros kritisiert, dass vorhandener Wohnraum nicht ausreichend genutzt werde. Die Grundsteuer C sei von der SPD abgelehnt worden.
Ratsfrau Esders betont die Bedeutung der Reaktivierung von Wohnraum. Die Grundsteuer-C werde im nächsten Finanzausschuss behandelt. Sie spricht an, dass die Stadt angeblich eine niedrigere Mietpreisbindung als die NBank vorgebe. Zudem fragt sie, wie viel Anträge für das Wohnraumförderprogramm bereits bewilligt wurden und wie viele Wohnungen dadurch entstehen.
Ergänzung:
In städtebaulichen Verträgen werden die Vorhabenträger dazu verpflichtet, mindestens 30 % der geplanten Wohnfläche über ein Wohnraumförderprogramm der NBank durchzuführen. Dabei gelten die jeweiligen Mietpreisbindungen der NBank. In alten Verträgen wurden teilweise abweichende Reglungen vereinbart, so wurden beispielsweise die Kritierien der NBank fest vorgegeben, ohne die Förderung vorzuschreiben.
Eine Übersicht des Wohnraumförderprogramms wurde als Anlage hochgeladen.
Ratsherr Blanck kritisiert die große Anzahl von Anfragen und die entstehende Belastung der Verwaltung.
Ratsherr Lühmann betont, dass die 30-%-Quote bereits umgesetzt werde und Leerstände stärker betrachtet werden sollten.
Anlagen zur Vorlage
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