24.11.2025 - 10 Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates...

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Beratungsinhalt:

 

Herr Meyer verweist auf steigende Touristenzahlen. Ferienwohnungen würden statistisch nicht vollständig erfasst. Er fragt, welche Schritte notwendig seien, um diese zu berücksichtigen.

 

Ergänzung:

Eine Aussage über die Anzahl von Touristen in Ferienwohnungen kann aufgrund des Steuertatbestands nicht getroffen werden. Es werden nur die Übernachtungen in Ferienwohnungen besteuert. Ob eine Person oder bspw. eine Familie übernachtet, ist für die Besteuerung irrelevant. Für die Zählung von Touristen ist dieser Umstand jedoch gravierend.

 

Für 2024 wurden folgende Zahlen gemeldet:

  •           Durchschnittlich 199 Ferienwohnungen
  •           rd. 55.800 Übernachtungen

 

Die Beherbergungssteuer wird vierteljährlich erhoben. Das IV Quartal 2025 wird erst im Januar 2026 gemeldet und bis in den Februar 2026 hinein veranschlagt. Somit kann noch keine abschließende Rückmeldung für 2025 geben werden. Im Quartalsvergleich ist das Jahr 2024 bei Ferienwohnungen stärker als 2025 gewesen.

 

Ratsherr Grimm fragt zum Übergang in der Uelzener Straße beim Kurpark nach den geplanten Maßnahmen und nach der Gewährleistung, weil sich die Platten erneut angehoben hätten.

 

Herr Matz erklärt, dass aktuell keine akute Maßnahme geplant sei, weil eine Verkehrsgefährdung nicht vorliege. Die Gewährleistung bestehe noch.

 

Ratsherr Grimm fragt, wie die Stadt mit den beschädigten Straßen in bezug auf den Frost umgehen werde und spricht die geplante Anschaffung eines Asphaltkochers an.

 

Herr Matz erklärt, dass der Asphaltkocher als Kleingerät seitens der AGL angeschafft werde, um Schäden zeitnah in Eigenleistung zu beheben. Bisher bestünden keine Probleme mit dem Frost. Akute Situationen werde die Stadt bzw. die AGL reparieren.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Lühmann erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass Planungen für eine optisch ansprechendere Gestalung der Bauzäune am Rathaus laufen würde.

 

Ratsherr Feldhaus fragt nach Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Zweckentfremdung von Wohnraum anzuzeigen und wie die Thematik verfolgt wird.

 

Ergänzung:

Verdachtsfälle auf Wohnraumzweckentfremdung können bei der Stadt Lüneburg angezeigt werden. Die Anzeigen müssen in Schriftform erfolgen. Hierzu kann beispielsweise eine E-Mail an das Funktionspostfach zweckentfremdung@stadt.lueneburg.de gesendet werden. Meldungen können auch anonym erfolgen. Wenn möglich, sollten Melder:innen eine konkrete Adresse angeben, um das Gebäude oder die Wohnung mit der möglichen Zweckentfremdung lokalisieren zu können.

 

Die Stadt überprüft dann, ob es bereits einen entsprechenden Vorgang zum Objekt gibt. Falls dies nicht der Fall ist, wird der/die Eigentümer:in angeschrieben und um Mitteilung des Sachstandes gebeten. Die Antwort klärt, ob eine Zweckentfremdung vorliegt und wie weiter vorgegangen wird oder ob sich der Verdacht als unbegründet erweist.

 

Sollte der/die Eigentümer:in nicht auf die Schreiben der Stadt antworten, werden entsprechende Anordnungen erteilt. Gegebenenfalls wird der Anordnung unter Verhängung von Zwangsgeldern in regelmäßigen Abständen Nachdruck verliehen. Die Person, die den Verdachtsfall gemeldet hat, erhält keine Informationen über den Fall, da sie nicht am Verfahren beteiligt ist. Dies lassen die Regelungen zum Datenschutz nicht zu.