24.11.2025 - 9.1 Antrag "Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des g...

Beschluss:
Ablehnung des Antrags empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Antrag abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 4

Ablehnung: 4

Enthaltung: 2

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Kohlstedt erklärt, dass der Antrag im Rat zurückgenommen wurde und stellt den Antrag vor. Das Bauvorhaben am Schanzenweg entspreche aufgrund der vielen Wohnungen nicht mehr der ursprünglichen Planung. Der Soziale Wohnungsbau fehle. Die Anwohnerschaft solle besser informiert werden. Er fragt, wie der Bauherr mit der Situation umgehe, ob Gutachten öffentlich gemacht würden und ob ein unabhängiges Gutachten vorgesehen sei. Der Einsatz schwerer Baufahrzeuge solle verhindert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die schriftliche Anwort und führt weiter aus, dass in der Zwischenzeit Anwohner wegen neuer Lagemesspunkte angeschrieben wurden. Die Stadt habe für die vom Geologen Herrn Trapp vorgeschlagenen Standorte die Anwohnenden um Zustimmung gebeten und weiteren Anwohnenden die Möglichkeit für zusätzliche Messpunkte gegeben.

Die Baugenehmigung sei derzeit nicht umsetzbar, weil die Statik innerhalb eines Jahres noch eingereicht und geprüft werden müsse. Die abgeschlossenen Gutachten sollen in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

 

Ratsherr Heerbeck betont, dass die zusätzlichen Auflagen im Antrag der SPD das Bauprojekt stoppen würden, wodurch gar keine Wohnungen entstehen würden. Die Gutachten sollten abgewartet werden. Aufgrund von hohen Zinsen und Kosten herrsche aktuell eine investitionsfeindliche Situation. Der Wohnungsbau in Lüneburg sei dennoch wichtig.

 

Ratsfrau John stimmt Ratsherrn Heerbeck zu.

 

Ratsfrau Esders widerspricht und führt aus, dass sozialer Wohnraum dringend benötigt werde, während teurer Wohnraum teilweise leer stehe.

 

Ratsherr Kohlstedt sagt, dass derzeit einiges an Rendite erzielt werde. Jeder Investor sei unzufrieden mit sozialem Wohnungsbau, da dieser die Rendite reduziere.

 

Ratsherr Neumann stimmt Ratsherrn Heerbeck zu. Die 30-%-Quote sei hier rechtlich nicht durchsetzbar. Er betont, dass der Investor Wohnungen im Bestand und in Innenstadtnähe plane.

 

Ratsherr Grimm äußert sein Unverständnis, warum mit dem Antrag das Bauvorhaben verhindert werden soll. Das Bauvorhaben füge sich gut ein und schaffe benötigte Wohnungen. Er fragt, ob eine rechtskräftige Baugenehmigung ohne Regressansprüche zurückgenommen werden kann.

 

Vorsitzender Schultz weist darauf hin, dass die Bürger:innen vor Ort ein moderateres Bauen wünschten. Städtebauliche Verträge könne die Stadt nicht überall realisieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass wenn die Stadt die Genehmigung zurückziehen würde der Investor dagegen Klagen und Schadensersatzansprüche stellen könnte.

 

Ratsfrau Esders stimmt dem Vorsitzenden zu und führt aus, dass 30 % sozialer Wohnraum nicht ausreichen. Sie fragt, ob Gespräche mit dem Investor über sozialen Wohnungsbau an anderen Standorten geführt wurden und ob eine Verpflichtung zu Ersatzstandorten möglich sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass städtebauliche Verträge nur in Verbindung mit städtebaulichen Maßnahmen oder Bauleitplänen geschlossen werden können, durch die die Gemeinde neues Baurecht schafft. Eine Verpflichtung sei für das Bauvorhaben rechtlich nicht möglich.

 

Ratsherr Feldhaus spricht sich für eine Ablehnung des Antrags aus und unterstützt Wohnungsbau im Bestand.

 

Ratsherr Kohlstedt entgegnet, dass die Verwaltung einen Bebauungsplan mit einer Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau hätte aufstellen sollen.

 

Herr Lindemann, Jurist der Stabsstelle Bauverwaltung, führt aus, dass ein sektoraler Bebauungsplan lediglich den Bau von förderfähigem Wohnraum festsetzen könne, nicht jedoch die tatsächliche Inanspruchnahme der Förderung.

 

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Anlagen zur Vorlage