10.11.2025 - 7 "Bau-Turbo" - Mündlicher Vortrag

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Beschluss:

 

Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Beratungsinhalt:

 

Herr Lied, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung, erläutert anhand der hochgeladenen Präsentation die neuen bundesrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (§ 246e BauGB). Diese beträfen sowohl den beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie den Außenbereich. Wichtig dabei sei die Zustimmung der Gemeinde . Es gelte eine Zustimmungsfiktion nach drei Monaten mit Verlängerungsmöglichkeit um einen Monat bei Beteiligung der Bürger.

 

Ratsherr Gros kritisiert das Gesetz. Er fragt, welche Flächen in Lüneburg für eine Anwendung in Frage kämen, ob das ISEK als Belang zu werten sei und wie der räumliche Zusammenhang definiert werde.

 

Herr Lied antwortet, dass die Bandbreite von kleinen bis hin zu größeren Befreiungen reiche. Für größere Entwicklungen sei es weiterhin sinnvoll, Bebauungspläne aufzustellen. In vielen kleineren Fällen eröffne das Instrument jedoch zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einfügungsgebot. Für den räumlichen Zusammenhang müsse die Rechtsprechung abgewartet werden.

 

Ratsherr Heerbeck weist darauf hin, dass Nachverdichtung auch erhebliche Auswirkungen auf bestehende Strukturen haben könne. Soziale Aspekte müssten berücksichtigt werden. Er fragt, ob bereits Anträge vorlägen und ob die Verwaltung hierfür einen Prozess definiert habe.

 

Herr Lied führt aus, dass bereits Vorhaben zur Genehmigung unter Rückgriff auf die neue „Bau-Turbo“ Gesetztegebung vorliegen würden. Der Prozess kläre sich mit diesen ersten Präzedenzfällen. Hinsichtlich der Zustimmungsfiktion gelte, dass im Zweifel eher eine Ablehnung erfolgen werde.

 

Ratsherr Grimm fragt, welchen konkreten Vorteil der Bau-Turbo biete.

 

Herr Lied erläutert, dass sich durch das Instrument unter Umständen eine Änderung von Bebauungsplänen erübrigen könne. Es gehe nicht allein um Beschleunigung, sondern auch um erweiterte Umsetzungsmöglichkeiten.

 

Ratsfrau Esders fragt, ob die Gemeinde, um mehr Einfluss zu behalten, zunächst alle Vorhaben ablehnen müsse.

 

Herr Lied entgegnet, dass die Gemeinde Kriterien vorgeben könne, etwa zur Schaffung geförderten Wohnraums. Bebauungspläne erforderten demgegenüber deutlich mehr Zeit.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Esders stellt Herr Lied klar, dass auch nachbarliche Belange zu berücksichtigen seien.

 

Ratsfrau Dartenne äußert die Befürchtung, dass eine Zustimmung anstelle des Einvernehmens zu einem Rückgang politischer Einflussmöglichkeiten führen könne. Sie fragt, wie die Zustimmung der Gemeinde ablaufen werde.

 

Herr Lied erklärt, dass die interne Klärung noch laufe.

 

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