10.11.2025 - 9 Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 10.11.2025
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsinhalt:
Herr Meyer regt an, die Gerüste am Rathaus auch gegenüber von der Touristinfo zu bekleben.
Stadtbaurätin Gundermann betont, dass dies bereits in Arbeit sei.
Ratsherr Kohlsteht fragt, warum die Toiletten im Glockenhaus mit Lüneburg Motiven beklebt werden.
Ergänzung:
Die WC-Anlagen im Glockenhaus sind seit Jahren immer wieder von Vandalismus betroffen. Die Sanitärtrennwände stammen aus einem älteren Baujahr und wurden über einen langen Zeitraum hinweg durch wiederholte Sachbeschädigungen so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass fachgerechte Reparaturen zuletzt kaum noch möglich waren. Aufgrund der massiven Schäden mussten die Trennwände und Türen teilweise mit Sperrholz verstärkt werden, um die Anlagen überhaupt noch nutzbar zu halten. Eine sachgerechte Reinigung und Desinfektion war dadurch zunehmend erschwert beziehungsweise nicht mehr möglich, da keine glatten, hygienisch einwandfreien Oberflächen mehr vorhanden waren. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Sanitärtrennwände vollständig zu erneuern. Da die bestehenden Fliesen in den WC-Bereichen erhalten bleiben, wurde im Zuge der Erneuerung bewusst eine optische Aufwertung vorgenommen. Die neuen Motive mit Lüneburg-Bezug sollen zur positiven Wahrnehmung beitragen, ohne dabei zu zusätzlicher „künstlerischer“ Weiterbearbeitung zu animieren. Zudem wurden noch die Waschtische und die WC-Schüsseln erneuert. Ebenfalls mit dem Ziel, eine hygienische Reinigung sicherzustellen. Die Maßnahmen stellen einen wichtigen ersten Schritt dar. Gleichwohl besteht auch weiterhin Verbesserungspotenzial, das schrittweise weiterverfolgt wird.
Ratsfrau John fragt, wie lange das Glockenhaus voraussichtlich umgebaut wird.
Ergänzung:
Für den Umbau des Erdgeschosses und die Revitalisierung des Saals stehen Fördermittel aus dem Programm „Resiliente Innenstadt“ in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 60 %. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der NBank liegt vor, sodass nicht förderungsschädlich mit der Maßnahme begonnen werden darf. Der Förderzeitraum läuft vom 01.08.2025 bis zum 31.12.2027.
Aktuell befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Das Erdgeschoss wird derzeit noch genutzt, unter anderem durch die Nikolai-Gemeinde sowie für kulturelle Veranstaltungen. Die Gemeinde benötigt die Räume voraussichtlich noch bis Ostern 2026. Der Baubeginn ist daher für die Zeit nach Ostern 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Erdgeschoss für die Bauarbeiten voraussichtlich vorübergehend geschlossen. Die Sanierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Ein wesentlicher Teil der Maßnahme betrifft den Kücheneinbau, die Schadstoffsanierung und den Brandschutz. Da hier begleitend Nachmessungen erforderlich sind, lässt sich die exakte Baudauer derzeit noch nicht abschließend prognostizieren. Die Maßnahme muss jedoch spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
In welchem Umfang die Nutzung während der Bauzeit eingeschränkt sein wird, wird zu Beginn der Ausführungsphase mit den Planungsbüros und ausführenden Firmen abgestimmt.
Ratsherr Grimm spricht eine Verwirrung um die Anschaffung eines Asphaltkochers an und fragt, wann die Beseitigung der Schäden in der Harz-Heide-Straße und in der Artlenburger Landstraße vorgesehen ist.
Ergänzung:
Asphaltkocher
Bei dem Asphaltkocher handelt es sich um ein Kleingerät für die AGL.
Harz-Heide-Straße
Infolge der benannten Ratssitzung ist zugesagt worden, dass sich die Hansestadt Lüneburg einen Eindruck vor Ort schaffen wird und bei Erfordernis hinsichtlich einer Schlaglochsanierung tätig wird. Dieses Vorgehen wird so im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich punktuellen Schadstellenentwicklungen koordiniert und priorisiert durchgeführt.
Der vorgefundene Streckenzustand hat seinerzeit, als auch heute keinen prioritären Handlungsbedarf begründet.
Wenn sich in Folge der Witterung künftig Schadstellen entwickeln sollten, werden diese punktuell zu verkehrsarmen Zeiten saniert.
Artlenburger Landstraße
Die Straßenbaumaßnahme auf der Artlenburger Landstraße ist zeitlich an den 4. Bauabschnitt der derzeit laufenden Straßenbaumaßnahme der NLStBV auf der B 2029 geknüpft.
Die jüngsten Mitteilungen durch die NLStBV haben ergeben, dass die Gesamtmaßnahme einem zeitlichen Verzug unterliegt. Grund hierfür sind unter anderem zusätzliche Bauleistungen. Der 4. Bauabschnitt kann somit nicht mehr vor Weihnachten baulichen abgeschlossen werden.
Die NLStBV befindet sich derzeit in Abstimmung mit den anliegenden Gewerbebetrieben und wir den 4. Bauabschnitt anschließend zeitlich neu eintakten. Die Straßenbaumaßnahme in der Artlenburger Landstraße der Hansestadt Lüneburg wird sich dann ebenfalls zeitlich neu darstellen, da wir beide Maßnahmen weiter auf Grund der sich ergebenen verkehrlichen Synergieeffekte parallel ausführen werden.
Herr Meyer regt an, den verbleibenden Abschnitt auf der Artlenburger Landstraße mitaufzunehmen.
Ergänzung:
Bei dem verbleibenden Zwischenbereich beider Straßenbaumaßnahmen auf der B 209 / Artlenburger Landstraße handelt es sich um einen ca. 1,2 km langen Bundesstraßenquerschnitt zzgl. vorhandener Einmündungsbereiche. Das vorhandene Schadensbild (Spurrinnen) ist dabei unter Prioritätensetzung innerhalb des Stadtgebietes als nicht hoch einzustufen.
Ferner würde die Sanierungsmaßnahme einen kleinen siebenstelligen Budgetbedarf erzeugen, welcher unter den aktuell zu beachtenden Haushaltsaspekten nicht darstellbar ist.
Eine bauliche Maßnahme ist daher augenblicklich in diesem Teilbereich ausgeschlossen.
