10.11.2025 - 8.1 Anfrage "Baugenehmigung in Lüneburg" (Anfrage d...

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Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Grimm verweist auf die Statisk beim Landesamt für Statistik Niedersachsen und fragt,(1) warum eine Rückbetrachtung bis 2024 nicht möglich sei und (2) warum beim Landkreis erst zwei Teilgenehmigungen erstellt wurden?

 

Ergänzung:

Zu (1)

Die Bauaufsicht nimmt die Statistikbögen entgegen und leitet sie an das Landesamt für Statistik weiter. Die Bauaufsicht führt aufgrund der begrenzten Personalressource keine Parallelstatistiken.

 

Die gewünschte Unterteilung nach Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbe ist leider nicht möglich. Im letzten Jahr wurde die Unterteilung in Wohngebäude, Gewerbebauten und sonstige Bauvorhaben angefragt und beantwortet. Dies ist auch weiterhin möglich. Beim Aufstellen der nachfolgenden Tabelle für die Jahre 2024 und 2025 stellte sich heraus, dass uns in der Beantwortung der Anfrage AF/12042/25 für das Jahr 2024 ein Fehler unterlaufen ist: Es wurden 2024 131 und nicht lediglich 98 Baugenehmigungen erteilt.

 

Bauanträge 2024

Anträge

gesamt

Positiv

beschieden

Negativ

beschieden

Zurück-genommen

in Bearbeitung

anderweitig beendet

Anträge insgesamt

186

 

 

 

 

 

überwiegend Wohnbau

57

50

0

2

5

0

überwiegend Gewerbebau

33

15

1

3

14

0

Sonstige bauliche Anlagen

85

66

3

6

6

4

 

 

 

 

 

 

 

Bauanträge 2025

bis 20.11.2025

 

 

 

 

 

 

Anträge insgesamt

196

 

 

 

 

 

überwiegend Wohnbau

63

27

1

7

28

0

überwiegend Gewerbebau

36

14

0

2

20

0

Sonstige bauliche Anlagen

87

41

1

5

38

2

 

 

Zu (2)

Teilbaugenehmigungen (z.B. für die Errichtung von Fundamenten und Bodenplatten) können von allen Bauherrn, nicht nur Gewerbetreibenden, im Rahmen des Bauantragsverfahrens beantragt werden. Über die Zulässigkeit wird nach jeweiligem Verfahrensstand entschieden.

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Anlagen zur Vorlage