10.11.2025 - 5 Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüro...

Beschluss:
ungeändert empfohlen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Für den dargestellten Geltungsbereich wird der (einfache) Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage dargestellt.
  2. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros als Unterart der Vergnügungsstätten sowie von Wettannahmestellen als Unterart der Gewerbebetriebe im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
  3. Von dieser Überplanung betroffene Nutzungs-Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne sollen aufgehoben werden (Teilaufhebung).
  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
  5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
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Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung:

 

Zustimmung: 10

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis Ortsrat Oedeme:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

Die Ortsvorsteherin Rettmer stimmt zu. Die Ortsvorsteher Ebensberg und Häcklingen sind nicht anwesend. Der Ortrat Ochtmissen ist nicht beschlussfähig.

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an das am 23.06.2022 einstimmig beschlossene Spielhallenkonzept. Mit dem Bebauungsplan werde das Konzept umgesetzt. Im Februar 2024 seien der Aufstellungsbeschluss sowie Veränderungssperren gefasst worden. Es gebe bereits ein gerichtliches Verfahren. Der Satzungsbeschluss sei für Anfang des kommenden Jahres vorgesehen. Die Verlängerung der Veränderungssperre soll im Dezember im Ausschuss erfolgen.

 

Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, erläutert die aktuelle Planung. Der Bebauungsplan betreffe das gesamte Stadtgebiet. Es gebe bereits Bereiche, in denen Spielstätten ausgeschlossen seien. Weitere Flächen bedürften noch einer Regelung. Da keine Verhinderungsplanung zulässig sei, müssten auch Gebiete vorgesehen werden, in denen Spielhallen zulässig seien.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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